Immobilienkauf Italien | Hauskauf Italien | Immobilienrecht Italien

Die Rechtsanwaltskanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte gibt Ihnen den Anwalt für italienisches Immobilienrecht an die Seite. Bundesweite Rechtsberatung bei Hauskauf in Italien. Wir sind spezialisierte Anwälte für den Immobilienkauf in Italien. Unsere Expertise umfasst nicht nur italienisches Immobilienrecht. Der Hauskauf in Italien durch einen deutschen Staatsbürger erfordert auch Kenntnisse im deutschen Recht. Barba & Partner aus München bietet hier seit Jahrzehnten kompetenten Rat zum Schutz der Interessen und Investitionen von deutschen Immobilienkäufern in Italien. 

Kontaktieren Sie uns hier, wenn es um Immobilien und Italien geht. Gerne geben wir Ihnen eine detaillierte Beschreibung unserer Dienstleistung sowie einen Kostenvoranschlag für die Rechtsberatung beim Hauskauf in Italien vorab. Nähere Informationen zum Thema „Hauskauf Italien“ bzw. „italienisches Immobilienrecht“ erhalten Sie auch kostengünstig im Rahmen einer Erstberatung.


Immobilienkauf in Italien, verkaufen, übertragen oder vererben

Wir sind Ihre deutsch-italienische Anwaltskanzlei aus München für Ihren Hauskauf in Italien! 

Sicher haben Sie von uns gehört oder haben im Internet mit den Suchbegriffen „Beratung für Immobilienkauf in Italien“ „hauskauf italien“, „anwalt münchen für hauskauf in italien“, „anwalt für hauskauf in italien“, „anwalt für italienisches immobilienrecht münchen“, „hauskauf italien ablauf“, „rechtsberatung immobilienerwerb italien“ oder „rechtsberatung italienisches immobilienrecht“ einen kompetenten Anwalt in Deutschland für einen Hauskauf in Italien gesucht. 

Für ein optimales Investment in Italien – Maßgeschneiderte Lösungen!

Wir empfehlen zur Risikominimierung, sich beim Kauf einer Ferienimmobilie im italienischen Immobilienrecht beraten zu lassen. Überlassen Sie nichts dem Zufall und lassen Sie sich von Beginn des Verkaufsprozesses an anwaltlich beraten. Ein spezialisierter Anwalt, der die örtlichen Gepflogenheiten kennt, kann z.B. auch die Verhandlungen zum Kaufpreis übernehmen. Wir sind Italiener und sind so mit den Gepflogenheiten beim Hauskauf in Italien bestens vertraut. Überlassen Sie Ihren Kauf italienischen Rechtsanwälten, die sich auf das italienische Immobilienrecht spezialisiert haben und die zudem auch Ihre Sprache sprechen. In der Vergangenheit konnten wir für einen Großteil unserer Mandanten den Kaufpreis der Ferienimmobilie nachverhandeln. Für den deutschen Käufer bringt dies einen doppelten Nutzen. Rechtssicherer Kauf einer Ferienimmobilie in Italien und Anwaltskosten inklusive. Die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltes beim Kauf einer Ferienimmobilie in Italien spart spätere Überraschungen und erhöht den Wert Ihrer Investition.

Barba & Partner Rechtsanwälte aus München beraten im italienischen Immobilienrecht

Immobilienkauf Italien | Immobilienrecht Italien - Rechtsberatung im italienischen Immobilienrecht durch die Rechtsanwalts-Kanzlei Barba & Partner aus München.

Eine Ferienimmobilie in Italien für die schönste Zeit des Jahres

Hauskauf Italien | Immobilienrecht Italien - Rechtsberatung zum Thema italienisches Immobilienrecht durch die Rechtsanwälte Barba & Partner in München.

Eine Ferienimmobilie am Meer in Italien, ein Traum kann wahr werden

Einmalig: Individuelle Rechtsberatung und Vorträge zum Thema italienisches Immobilienrecht vor Ort – Für nähere Informationen bitte hier klicken!

Oft verbringt man Stunden an Internetrecherche, um sich vor dem Kauf eines Ferienhauses in Italien über die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Immobilienerwerbes in Italien zu erkundigen. Daneben sucht man Informationen über die Besonderheiten des italienischen Immobilienrechts. Interessant sind auch Erfahrungen mit dem Kauf einer Ferienimmobilie in Italien. Hier bieten wir eine interessante Alternative: Kompetente Rechtsberatung vor Ort! Kaufinteressenten können sich vor Ort über die Themen Immobilienkauf in Italien, Steuern in Italien, Auswandern nach Italien, Übertragung von Auslandsimmobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, u.v.m. individuell durch kompetente Fachleute, wie Rechtsanwälte, Architekten, Bauunternehmer, u.s.w. beraten lassen und im Rahmen von Vorträgen zu diesen Themen informieren. Danach können Teilnehmer ein Vielfaches der Kosten beim Erwerb der Ferienimmobilie sparen.

Schauen Sie sich hier den Vortrag zum Thema „Fallstricke beim Immobilienkauf in Italien“ an.

Kompetente juristische Rechtsberatung zum Immobilienkauf in Italien sowie zum Immobilienrecht in Italien

Die deutsch-italienische Anwaltskanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte bietet mit ihrer Kanzlei in München Rechtsberatung beim Immobilienkauf in Italien. Barba & Partner Rechtsanwälte hat auch eine Kanzlei in Mailand, die italienisches Immobilienrecht anbietet. Korrespondenzsprache ist Deutsch, Englisch und Italienisch. Die Rechtsanwälte kennen beide Mentalitäten gleich gut, wie nur wenige Rechtsanwälte oder Avvocati am Markt. Deutsche Immobilienerwerber sollte bei einem Hauskauf in Italien die Besonderheiten des italienischen Immobilienrechts nicht unterschätzen. An italienische Ferienimmobilien interessierte Deutsche können sich hier über das italienische Immobilienrecht informieren und sich einen ersten Überblick zum Immobilienkauf in Italien verschaffen. Oft weiß der ausländische Käufer nicht, was es beim Kauf einer Immobilie in Italien zu beachten gilt. Das Traumhaus in Italien sollte nicht zum Albtraum werden. Der Kauf eines Ferienhauses in Italien will geplant werden. Das Gleiche gilt natürlich auch beim Kauf einer Ferienwohnung in Italien.

Ihre Rechtsberatung beim Kauf einer Ferienimmobilie in Italien

Unsere italienischen Rechtsanwälte aus unseren Kanzleien in München und Mailand beraten Sie gerne beim Kauf einer Ferienimmobilie in Italien und zum italienischen Immobilienrecht. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer +49-89-238869815 oder virtuell über die üblichen Medien, wenn Sie Fragen zum italienischen Immobilienrecht haben. Eine Erstberatung, die Sie hier buchen können, bieten wir hier für 220,- Euro an. Gerne können Sie uns auch eine Mail senden.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für italienisches Immobilienrecht in München und Mailand.
Rechtsanwalt Salvatore Barba

Immobilienkauf in Italien – Traum der Deutschen

Italien ist für die Deutschen das liebste Urlaubsland. Der Gardasee, die italienische Adria, die italienische Riviera oder vielleicht die Toskana  und viele andere schöne Regionen in Italien sind schon immer sehr beliebt. Das gute Essen, das angenehme Klima sowie die vielen Sonnentage sind einfach zu verlockend. Der Mensch braucht viel Sonnenschein, so dass jeder immer wieder vom Kaufen einer Ferienimmobilie in Italien träumt. Wer möchte nicht ein kleines Haus am Meer, ein Rustico zwischen Olivenbäumen oder ein Landhaus zwischen blühenden Zitronen besitzen? Es reizt uns, öfter in das Land jenseits der Alpen zu fahren und dabei zu Hause anzukommen. Der Erwerb einer Immobilie in Italien ist bei Deutschen beliebt.

Immobilienkauf in Italien – Traum der Deutschen

Der Kaufpreis der Ferienimmobilie in Italien – Andere Länder, andere Sitten

Ein Hauskauf in Italien ist preislich äußerst attraktiv. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt hier oft noch. Kaufinteressenten eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in Italien sollten dennoch aufpassen, da die Preise gerade von Ferienhäusern je nach Region sehr stark variieren können. Wer sich auskennt und die richtigen Kontakte hat, kann schon beim Kaufpreis sparen. Auch wenn es nicht unüblich ist, den Kaufpreis zu verhandeln, so muss man wissen, wie weit man gehen kann. Preisnachlässe von 30 % sind nicht unüblich. Dennoch kann es je nach Region Immobilien geben, bei denen beim Kaufpreis ein Preisnachlass nicht erreicht werden kann. Fingerspitzengefühl und die Kenntnis der Gepflogenheiten sind hier von essentieller Bedeutung. Die Immobilienpreise steigen allerdings in einigen Regionen wieder.

Fördermittel in Italien

Vereinzelt kann man bei Bestandsimmobilien durch die Beantragung von staatlichen Fördermitteln eine attraktive Investition tätigen und den Wert der gekauften Immobilie hierdurch erhöhen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Förderungen oft in Steuernachlässen besteht, so dass die unbeschränkte Steuerpficht in Italien für die Möglichkeit einer Förderung erforderlich ist.

Vermietung der Ferienimmobilie in Italien

In beliebten Urlaubsregionen können Sie die Immobilie zu guten Preisen an Touristen vermieten, so dass bei der Wahl der Pauschalbesteuerung und nach Abzug der Kosten gute Gewinne erzielt werden können. Daneben stehen erschwingliche Immobilienpreise, sodass bei einem Immobilieninvestment in Italien immer wieder gute Renditen erzielt werden können. Nichtsdestotrotz sollten Sie hier die organisatorischen Unwegsamkeiten im Hinterkopf behalten.

Der Kauf einer italienischen Ferienimmobilie und die Emotionen

Beim Kauf einer Ferienimmobilie in Italien lassen wir uns oft von unseren Emotionen leiten. Vorschnell wird ein Feriendomizil am Gardasee gekauft, obwohl die Immobilie nach italienischen Maßstäben völlig überteuert ist. Man ist von Deutschland gewöhnt, dass eine Immobilie teuer ist, insbesondere wenn sie eine gute Lage hat. Dabei vergisst man, dass der Immobilienmarkt jenseits der Alpen nicht mit dem deutschen Immobilienmarkt vergleichbar ist. Während die Preise in Deutschland steigen, fallen Sie in Italien im Landesdurchschnitt seit Jahren. Sollte dann irgendwann die Immobilie wiederverkauft werden, so stellt man mit Schrecken fest, dass das Ferienhaus bei weitem nicht den realen Sachwert hat, der vom Makler angepriesen wurde. Es ist wichtig, sich bei seinem Vorhaben von einem loyalen Rechtsanwalt erfolgsunabhängig begleiten und vertreten zu lassen. Schnell sind die Kosten für den Anwalt eingespielt, da dieser einen vor Fehlern beim Hauskauf schützt.

Die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Italien

Die Kaufnebenkosten sind in Italien beim Kauf einer Immobilie niedriger als in Deutschland. In Italien fällt für den Makler normalerweise eine Provision in Höhe von 3 %, zuzüglich Mehrwertsteuer an. Sofern von einem Makler eine höhere Provision verlangt wird, gilt es zu handeln. Sofern ein Kaufinteressent in Italien durch einen Anwalt vertreten ist, kann durchaus auch eine Immobilie von Privatpersonen erworben werden, da der Anwalt die Immobilie sowieso für den Kaufinteressenten auf Herz und Nieren prüft. Die Kaufnebenkosten reduzieren sich so erheblich, da die Maklercourtage bei den Kaufnebenkosten in Italien oft der höchste Posten ist. Der Käufer wählt in der Regel den Notar aus. Dabei muss man wissen, dass die Preise für die notarielle Beurkundung im Einzelfall variieren können, so dass auch bei den Notarkosten in Italien gespart werden kann. Daneben fallen noch die Steuern für die Eintragung des Eigentümerwechsels an. Eine Grunderwerbssteuer kennt man in Italien nicht.

Vertretung durch einen auf italienisches Immobilienrecht spezialisierten Anwalt

Beim Kauf einer Immobilie in Italien ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend vorgesehen. Dennoch ist es aus verschiedenen Gründen ratsam, sich beim Erwerb seiner Ferienimmobilie von einem kompetenten und auf italienisches Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Der Rechtsanwalt ist der einzige Fachmann, der einzig die Interessen des Käufers vertritt, da dieser sein Auftraggeber ist. Der Verkäufer hat das Interesse, dass er seine Immobilie zu einem guten Preis verkauft. Der Makler hat das wirtschaftliche Interesse, dass der Käufer einen Vorvertrag abschließt, damit er seine Provision verdient. Je höher der Preis, desto höher die Provision. Der Notar ist kein Berater, da er gegenüber dem Käufer und Verkäufer neutral ist.

Die Vorteile einer Vertretung durch einen deutsch-italienischen Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt prüft die das Kaufobjekt sowie alle zusammenhängenden Unterlagen. Das besondere Augenmerk gilt dabei den baurechtlichen Bestimmungen. Der Anwalt übernimmt die Einsichtnahme ins Kataster und prüft, ob es Belastungen oder Grunddienstbarkeiten gibt. Sofern bautechnisch erforderlich, zieht der deutsch-italienische Rechtsanwalt vor Ort einen Geometer oder Architekten hinzu. Der zweisprachige Rechtsanwalt spart daneben die Kosten des Dolmetschers und Übersetzers. Ein solcher ist spätestens beim Abschluss des Notarvertrages erforderlich, wenn der Käufer die italienische Sprache nicht oder schlecht spricht. Daneben verhandelt der Rechtsanwalt den Kaufpreis und die Maklerprovision, soweit diese den regulären Satz von 3 % übersteigt. Außerdem wählt der Rechtsanwalt den für den Käufer günstigsten Notar. Erfahrungsgemäß sind deutschsprachige Avvocati in Südtirol teurer als italienischsprachige Rechtsanwälte in Deutschland. Die Mehrwertsteuer ist in Deutschland 3 % niedriger. In Italien müssen Mandanten zudem zusätzlich 4 % des Nettohonorars in die Versorgungskasse des Anwalts einbezahlen.

Die Tücken des italienischen Immobilienrechts

Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich historisch und kulturell bedingt sehr vom deutschen Recht.

In Italien ist der Abschluss eines Vorvertrages üblich. Hier können viele Fehler gemacht werden, die sich später rächen. Viele Regelungen sollten bereits bei Abschluss des Vorvertrages ausgehandelt sein. Anderenfalls riskiert man, dass man beim Notar feststellt, dass wichtige Klauseln nicht Bestandteil der notariellen Urkunde sind. Eine Nachverhandlung ist in den meisten Fällen dann nicht mehr möglich. In der Praxis wird daher von deutschen Kaufinteressenten die Wichtigkeit des italienischen Vorvertrages unterschätzt. Die Rechtswirkungen eines italienischen Vorvertrages sind oft nicht bekannt. Im Gegensatz zum eher schwachen deutschen Vorvertrag ist dieser nämlich mit Unterzeichnung bereits bindend und regelmäßig mit einer Anzahlung zwischen 10 und 30 % verbunden. Die Verletzung von Verpflichtungen aus dem italienischen Vorvertrag hat die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zur Folge. Käufer sollten auch daran denken, dass in Italien die Maklerprovision mit Unterzeichnung des Vorvertrages zu zahlen ist.

Das Ferienhaus bzw. die Ferienimmobilie in Italien – Die wirtschaftliche Betrachtungsweise

Sparen können insbesondere Kaufinteressenten bei Immobilien abseits der üblichen Orte. Man bedenke auch, dass das Klima auf Sardinien oder Sizilien für viele Menschen, trotz der hohen Temperaturen im Sommer, angenehmer als das wechselhafte Klima am Gardasee ist. Schwüle Hitze ist für weite Teile der Toskana, für die Lombardei und das Veneto im Sommer typisch. Viel angenehmer ist es da z.B. in Umbrien. Dazu kommt, dass selbst das Essen für Einheimische im Süden besser als im Norden schmeckt. Wahre Erholung erreicht man eher abseits der Touristen-Hotspots. Man sollte sich daher vor einer Kaufentscheidung immer so umfassend wie nur möglich informieren. Auch sollte man sich genau überlegen, zu welchem Zweck man eine Ferienimmobilie erwirbt. Die laufenden Kosten der Ferienimmobilie können nicht unerheblich sein. Immer wieder gewährt der italienische Staat Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Vertretung durch einen deutsch-italienischen Anwalt ist hier zu empfehlen, da sonst empfindliche Strafen und Zahlungen drohen.

Die Auswirkung von Corona auf den italienischen Immobilienmarkt

Während der Corona-Pandemie sind die Immobilienverkäufe im ersten Halbjahr des Jahres 2020 um fast 20 % eingebrochen. Der italienische Immobilienmarkt hat sich dann allerdings zur Mitte des Jahres 2020 stabilisiert. In Mailand steigen die Preise seit Ende 2021 wieder. Auffallend ist die Nachfrage nach Häusern mit Garten oder Terrasse. Wirtschaftlich haben sich viele Menschen nach Wiederaufnahme des normalen Lebens erholt. Dennoch zeigen Inflation und hohe Energiepreise auch in Italien ihre Wirkung. Vereinzelt verkaufen Italiener ihre Ferienimmobilien. Im hochpreisigen Segment und in den Großstädten steigen die Preise wieder. Gerade auf Sizilien ist derzeit, vielleicht auch wegen des starken Dollars, ein sehr hohes Kaufinteresse bei US-Amerikanern zu verzeichnen. Mittelfristig wird es jedenfalls ein Überangebot an Immobilien in Italien im niedrigen und durchschnittlichen Preissegment geben. Diese Entwicklung wird den Markt unter Druck setzen. Hierin liegt aber auch eine Chance, die man nutzen kann, um in Italien günstig ein Feriendomizil zu erwerben.

Immobilien in Italien verkaufen bzw. Verkauf einer Immobilie in Italien

Der Verkauf einer Immobilie in Italien ist grundsätzlich unkompliziert, obschon der Verkauf einer Immobilie auch tückisch sein kann. Jahrelang hat man die Immobilie besessen. Teilweise wurden Umbauten vorgenommen. Kostspielig wird es dann, wenn nach Unterzeichnung des Vorvertrages festgestellt wird, dass einige Umbauten ohne Baugenehmigung erfolgt sind. Ungünstig ist es auch, wenn man erst nach Unterzeichnung des Vorvertrages feststellen muss, dass in der Vergangenheit Abgaben nicht vollständig bezahlt wurden. Was ist, wenn der Notar kurz vor Unterzeichnung des Notarvertrages feststellt, dass das Kataster unrichtig ist?

Die Immobilie in Italien – Erwerb im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Immer wieder werden Vermögenswerte im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder im Wege der Schenkung an die Kinder übertragen. Eine solche Übertragung ist sinnvoll und unter Umständen günstiger als die Übertragung der Immobilie durch den Erbanfall. Die Übertragung sollte allerdings zur Vermeidung von Überraschungen gut geplant und in Kenntnis des italienischen Rechts und damit auch im Sinne des italienischen Immobilienrechts gestaltet werden.

Die Immobilie in Italien – Erwerb durch Erbanfall – Die Auslandsimmobilie als Teil des Erbes

Gehört ein Haus in Italien zum Erbe, so ist das Eigentum in Italien ordentlich einzutragen. Probleme gibt es, wenn der Erblasser zu Lebzeiten ohne behördliche Genehmigung Umbauten durchgeführt hat. Nicht bezahlte Steuern und Abgaben sind immer ein Problem. Wir beraten gezielt im italienischen Erbrecht und erläutern Ihnen gerne die notwendigen Maßnahmen. Hinterlassen Sie Ihren Erben die Freude an Ihrer Immobilie in Italien und keine unnötigen Probleme und Kosten. Zu oft müssen italienische Immobilien vor Umschreibung auf die Erben „in Ordnung gebracht“ werden. Erfolgt das erst im Erbfall durch die Erben, führt das oft zu großen Hindernissen, welche die Übertragung oder eine geplante Veräußerung verzögern oder gar verhindern. Deutsche Kaufinteressenten sind beim Hauskauf in Italien ungeduldig. 

Die Immobilie in Italien als Teil des Erbes – Die Zwangsversteigerung in Italien

Ist eine italienische Immobilie Bestandteil eines Erbes, so raten wir dringend von einer Auflösung der Erbengemeinschaft durch Zwangsversteigerung – nicht nur aufgrund der Dauer des Verfahrens – ab. Die Kosten schmählern den Erlös nicht unerheblich.

Die Immobilie in Italien – Erwerb durch Erbanfall – Die Auslandsimmobilie als Teil des Erbes

Es kommt immer wieder vor, dass gerade im Erbfall die Erben sich damit konfrontiert sehen, ein Haus in Italien geerbt zu haben, welches mit Schwarzgeld erworben wurde. Viele Erben halten sich zudem nicht an Ihre Anzeigepflicht gegenüber dem deutschen Finanzamt. Man muss darauf hinweisen, dass der Erbanfall einer Auslandsimmobilie zu einem Steuerstrafverfahren in Deutschland führen kann. Vorsicht ist geboten! Die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts wird dringend empfohlen.

Steuern beim Erwerb einer Immobilie (das Steuerrecht in Italien)

Der Erwerb einer Immobilie in Italien führt dort zu einer Steuerpflicht. Selbstverständlich sind in Italien steuerlich einige Besonderheiten zu beachten. Aufgrund unserer langjährigen Expertise unterstützen wir Sie sowohl sprachlich wie auch rechtlich, damit Sie auch Freude an Ihrer Immobilie in Italien haben.

Auswandern nach Italien

Wer es sich erlauben kann, sollte über einen Zuzug nach Italien nachdenken. Seit Jahren bietet Italien hier interessante Steuerprogramme an, welche ein steuerfreies Einkommen von bis zu 90 % vorsehen. Eine langfristige Planung sowie eine anwaltliche Begleitung sind dabei unerlässlich. Deutsche sollten durch eine geschickte Planung die Wegzugsbesteuerung zumindest auf ein Minimum reduzieren, damit der Steuervorteil in Italien nicht durch die deutsche Steuerlast wieder ausgeglichen wird. Wir empfehlen zum Thema Wegzugsbesteuerung das Buch „Wegzug aus steuerlichen Gründen„. Rechtsanwalt Salvatore Barba gibt dort einen Überblick über die steuerlichen Vergünstigungen in Italien für Zuzügler. 

Der Verkauf einer Immobilie in Italien

Auch der Verkauf einer Immobilien in Italien will geplant sein. Als Verkäufer haften Sie für die Übertragbarkeit. Wer die Immobilie ohne kompetenten Rechtsanwalt gekauft hat, erlebt hier oft böse Überraschungen. Nicht selten kommen auf die verkaufswilligen Eigentümer von Ferienimmobilien in Italien hohe Kosten zu, mit denen man nicht gerechnet hat. Ein schlecht geplanter Verkauf führt häufig dazu, dass man sich Schadensersatzansprüchen der potentiellen Käufer ausgesetzt sieht. Manchmal ist die Überraschung groß, wenn der Verkäufer in Italien vor dem Verkauf der Immobilie Abrissarbeiten durchführen muss, „Marke Eigenbau“ von den kommunalen Baubehörden in der Regel nicht nachträglich genehmigt wird. Das ist ärgerlich, insbesondere, wenn der Verkäufer das Geld nicht hat und am Ende feststellen muss, dass der Verkaufserlös erheblich minimiert wird. Beim Verkauf einer Ferienimmobilie in Italien darf nicht vergessen werden, auch an die Spekulationssteuer zu denken.

Die Schenkung einer Immobilie in Italien

Auch die Schenkung kann ohne eine anwaltliche Begleitung hohe Kosten mit sich bringen. Viele Eigentümer von Immobilien in Italien vergessen, zum Beispiel dass auch Schenkungen von italienischem Immobilienbesitz in Deutschland dem Finanzamt anzuzeigen ist. Durch eine professionelle Beratung können Eigentümer von Immobilien in Italien bei Schenkungen Steuern sparen.

Unser Tipp beim Thema Immobilien + Italien

Nehmen sie hier rechtzeitig mit uns Kontakt auf, falls sie ein Ferienhaus in Italien kaufen oder verkaufen wollen. Nur so ist gewährleistet, dass der Immobilienkauf bzw. der Immobilienverkauf reibungslos verläuft und sie nicht unnötige Kosten verursachen. Wir bieten Ihnen:

  • Rechtliche Expertise, insbesondere im italienischen Immobilienrecht, aber auch im deutschen Recht
  • Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen, abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele
  • Kostensicherheit und Kostentransparenz durch frühzeitige Festlegung der Kosten
  • Multikulturelle Kompetenz durch Kenntnis der deutschen und italienischen Mentalität
  • Laufende Sachstandsmitteilung und verständliche Erläuterungen von komplexen Rechtsfragen
  • Nationales Netzwerk von Notaren, Steuerberatern, Geometern, Architekten und Immobilienmaklern 

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen, die Ihren ausländischen Immobilienbesitz betreffen. Selbstverständlich liegt hier unsere Expertise hauptsächlich auf dem italienischen Immobilienmarkt. Lassen sie sich vor dem Kauf umfassend von einem Experten beraten, damit die Ferienimmobilie später nicht zu einem „Klotz am Bein“ wird.

Weitere Informationen zur Deutsch-Italienischen Zusammenarbeit zu wirtschaftlichen Themen finden Sie auf der Internetpräsenz der italienischen Botschaft in Berlin. Weitere Informationen zu Immobilien am Gardasee oder 1-Euro Immobilien in Italien.

Rechtsberatung Immobilienrecht Italien für Immobilienkauf Italien | Kanzlei München Barba & Partner Rechtsanwälte

Immobilienkauf Italien | Immobilienverkauf Italien mit fundierter Rechtsberatung zum Immobilienrecht in Italien

Rechtsanwälte Barba & Partner in München für Ihren Immobilien- und Hauskauf bzw. Verkauf in Italien

Weitere interssante Links zum Thema Immobilenkauf / Immobilienerwerb bzw. Hauskauf in Italien und / oder Immobilienrecht in Italien: Immobilienkauf Italien | Immobilienerwerb Gardasee | Ferienhaus Toskana | Immobilienerwerb Italien | Ferienhaus Sardinien | Immobilien Sizilien

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Wir, Barba & Partner Rechtsanwälte (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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