Deutsch-Italienischer Geschäftsverkehr

Barba & Partner Rechtsanwälte aus München berät im Exportgeschäft zwischen Deutschland und Italien

Die Deutsch-Italienische Anwaltskanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte ist seit 2006 am Markt. Es werden von München aus deutsche Mandanten in Italien vertreten, ohne dass eine deutsche Kanzlei in Italien beauftragt werden muss. Der Auftrag geht praktisch an eine italienische Kanzlei in München. Sie können so also unkompliziert eine Deutsch-Italienische Anwaltskanzlei in München beauftragen, welche in Italien für Sie tätig wird. Unsere Anwälte beraten auch im italienischen Recht. Barba & Partner Rechtsanwälte unterhält ein Büro in Mailand, deren italienische Anwälte deutsche Mandanten vor Gerichten in ganz Italien vertreten. Mit unserer Struktur können Mandanten in München einen Anwalt, der im italienischen Recht bewandert ist, beauftragen, ohne sich nach Italien begeben zu müssen.  

Ihr Spezialist für den Deutsch-Italienischen Geschäftsverkehr

Die Deutsch-Italienische Anwaltskanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte aus München unterstützt Sie, wenn Sie z.B. eine Immobilie am Gardasee kaufen wollen. Immobilien und Italien passen gut zusammen. Für nähere Informationen, besuchen Sie die entsprechende Unterseite „Immobilien am Gardasee„. Zum Thema Hauskauf in Italien bzw. Immobilien in Italien finden Sie darüber hinaus nähere Informationen auch auf der Unterseite „Immobilienrecht Italien„. Viele deutsche Immobilienkäufer unterschätzen die Risiken, die ein Hauskauf in Italien birgt. Ein auf italienisches Immobilienrecht spezialisierter Anwalt ist der richtige Ansprechpartner beim Thema Immobilien in Italien. Ohne einen Spezialisten im italienischen Immobilienrecht an Ihrer Seite, kann der Kauf eines billigen Hauses in Italien sich schnell zur Kostenfalle entwickeln.

Weiter unten finden Sie eine Auflistung aller Bereiche, die wir als Deutsch-Italienische Rechtsanwälte für unsere Mandanten anbieten.

Deutsch-Italienischer Geschäftsverkehr München

Ihre Rechtsanwälte für Deutsch-italienischen Geschäftsverkehr in München: Lassen Sie sich bei Ihren Geschäften mit italienischen Firmen von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten. Profitieren Sie von unserer Spezialisierung und unserer mehr als 20 jährigen Erfahrung im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr zwischen Deutschland und Italien. Wir bieten die Rechtsberatung im italienischen Recht durch italienische Anwälte in deutscher Sprache. Auch können Sie von einem deutschen Rechtsanwalt beraten und betreut werden, der Italienisch auf muttersprachlichem Niveau spricht. Wir kennen die Mentalität und die Bräuche beider Länder.    

Italien ist für Deutschland ein wichtiger Handelspartner

Zwischen Deutschland und Italien waren die Handelsbeziehungen seit jeher sehr gut. Italien ist für Deutschland ein sehr wichtiger Handelspartner in der EU. Italien zählt zu den größten Volkswirtschaften der Welt. Von den Warenexporten im Wert von insgesamt fast 450 Mrd. Euro gehen knapp 56 Mrd. Euro nach Deutschland. Italien selbst importiert aus Deutschland Waren im Wert knapp 66 Mrd. Euro. Italien ist der sechst-stärkste Handelspartner Deutschlands. Es verwundert daher nicht, dass von den deutschen Außenhandelskammern die Deutsch-Italienische Handelskammer besonders aktiv ist.

Es ist bei diesem Volumen wichtig, den wirtschaftlichen Austausch von Unternehmen beider Länder vertraglich abzusichern. Die Kenntnis kultureller und rechtlicher Besonderheiten ist neben der Sprachkenntnis von besonderer Bedeutung. Erfahrungsgemäß folgen dem sprachlichen und kulturellen Missverständnis die juristischen Probleme.

Besonderheiten beim Import und Export von Waren aus und nach Italien

Sobald Waren von einem Land in ein anderes exportiert werden, können durchaus typische Probleme auftauchen. Schon bei der Gestaltung der Verträge ist es von besonderer Bedeutung, dass man die richtigen Klauseln einbaut, um später z.B. bei der Gewährleistung seine Rechte nicht zu verlieren. Im internationalen Warenhandel zwischen Deutschland und Italien gilt das sogenannte UN-Kaufrecht (CISG). Entgegen weitläufiger Meinung handelt es sich beim UN-Kaufrecht (CISG) um nationales Recht. Man kann also das UN-Kaufrecht (CISG) nicht einfach ignorieren. Die Regeln des UN-Kaufrecht müssen grundsätzlich beachtet und korrekt in die Verträge eingebaut werden. Ein Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) sollte immer genau geprüft werden. Nicht immer ist das sinnvoll. Das UN-Kaufrecht (CISG) bietet den Vertragsparteien im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr im Vergleich zum BGB zum Teil vorteilhafte, zum Teil nachteilige Regeln. Vor diesem Hintergrund sollte man das UN-Kaufrecht (CISG) nicht pauschal anwenden oder ausschließen.

Der Alltag im deutsch-italienischen Geschäftsverkehr

Es gibt viele Firmen, die tagtäglich mit italienischen Unternehmen Verträge abschließen. Dabei geht es nicht selten um hohe Summen. Man kennt den italienischen Vertragspartner seit Jahren. Probleme gab es auch nie. Sprechen beide Parteien Englisch, so verzichtet man auf die Beratung durch deutsche und italienische Rechtsanwälte. Auf die Beratung durch auf den deutsch-italienischen Geschäftsverkehr spezialisierte Rechtsanwälte verzichtet man sowieso. Unternehmen wollen ihren Hausanwalt nicht vor den Kopf stoßen. Teilweise sieht der Hausanwalt auch nicht den Bedarf, sich diese besondere Expertise einzukaufen. Man nutzt ein englisches Muster. Letztlich kennen beide Parteien die Branche besser als ein Anwalt.

Der Supergau im deutsch-italienischen Geschäftsverkehr

Kommt es in dem Beispielsfall vielleicht zu einem Gewährleistungsfall, so ergeben sich eine Vielzahl von nicht unerheblichen Problemen. Wie soll man mit dem Vertrag umgehen, wenn man sich wider Erwarten nicht auf eine gemeinsame Linie zur Behebung des Gewährleistungsfalles einigen kann? Wie schnell kann ich das Problem beheben? Was passiert, wenn ich durch den Gewährleistungsfall in der Lieferkette nicht meine Vertragspflicht gegenüber Dritten nicht einhalten kann? Soll man ein Beweissicherungsverfahren einleiten? Stößt man damit nicht den Vertragspartner vor den Kopf? Was ist, wenn vorliegend dann am Ende das Gericht im Land des Vertragspartners zuständig ist und dieses das Beweissicherungsverfahren nicht akzeptiert?

Der Rechtsstreit im deutsch-italienischen Geschäftsverkehr

Nicht selten landet man dann vor einem italienischen Gericht, welches deutsches Recht anwenden muss. Alternativ könnte man aber auch vor einem deutschen Gericht landen, welches italienisches Recht anzuwenden hätte. Dabei müsste dann der Richter, der vielleicht gar kein Englisch spricht, den von den Parteien geschlossenen Vertrag interpretieren. Was wollten die Parteien? Oft stellt sich vor Gericht heraus, dass die englischen Sprachkenntnisse der Parteien doch nicht so gut waren. Gerade bei den juristischen Fachbegriffen hat man den Vertrag jeweils anders ausgelegt. Regelmäßig müssen dann unter anderem Unsummen an Übersetzungskosten vorgeschossen werden. Auch wird das Gericht kostspielige Sachverständigengutachten zum ausländischen Recht einholen müssen. Die juristischen Probleme sind im internationalen Wirtschaftsrecht komplex. Der Richter wird den Abschluss eines, womöglich faulen, Vergleiches empfehlen. Es versteht sich von selbst, dass so ein Finale nicht mehr wirtschaftlich ist. Es geht nur noch um Schadensbegrenzung. Gewinner gibt es keine.

Das Schiedsgerichtsverfahren im deutsch-italienischen Geschäftsverkehr

Haben die Parteien eine Schiedsgerichtsklausel, wie oft empfohlen, in dem Vertrag eingefügt, so stellt sich die Frage, ob bei einem Streit der Schiedsspruch endgültig und bindend sein soll oder, ob der ordentliche Rechtsweg den Parteien noch offensteht. Die Parteien stellen im Streitfall fest, dass die Kosten des Rechtsstreits den Wert der Angelegenheit um ein Vielfaches übersteigt. Schiedsrichter müssen in englischer Sprache zum deutschen oder italienischen Recht verhandeln.

Auslandsimmobilie – Besonderheiten bei Immobilientransaktionen in Italien

Der Erwerb einer Immobilie in Italien ist bei deutschen Investoren sehr beliebt. Der italienische Immobilienmarkt ist für Kaufinteressenten so gut wie nie. Durch die Corona-Pandemie werden sich die Preise wahrscheinlich mittelfristig noch einmal nach unten bewegen. Das Kaufangebot übersteigt die Nachfrage, so dass schon jetzt traumhafte Preise erzielt werden können. Die Nebenkosten eines Immobilienerwerbes sind in Italien weit unter dem, was ein Käufer in Deutschland zahlen muss. Selbst in beliebten Gegenden in der Toskana, am Lago Maggiore oder auch am Gardasee lassen sich schönes und erschwingliche Feriendomizile erwerben. Darüber hinaus hat der italienische Staat für erdbebensicheres Bauen sowie ökologische Sanierungen auch das Konjunkturprogramm Superbonus, auch Sismabonus oder Ecobonus genannt, aufgelegt. Immobilienkäufer erhalten so die Gelegenheit, Traumimmobilien zu Schnäppchenpreisen zu erwerben.

Unternehmenskauf in Italien – Unterschätzen Sie nicht die Mentalitätsunterschiede

M&A-Deals gehören selbstverständlich auch zum Deutsch-Italienischen Geschäftsverkehr. Nicht nur Waren, sondern auch Unternehmen bzw. Unternehmensanteile können gekauft oder verkauft werden. In den letzten Jahren wurden viele italienische Unternehmen von deutschen Investoren übernommen. Traditionsmarken wie Ducati oder Lamborghini sind mittlerweile in deutscher Hand. Der Erwerb eines bestehenden Unternehmens kann oft die Markterschließung erleichtern. Lohnkosten sind unter Umständen niedriger als in Deutschland. Der Erwerb von Traditionsmarken kann auch im Rahmen einer exportorientierten Geschäftstätigkeit interessant sein.

Spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte aus München beraten bundesweit

Mit dem deutsch-italienischen Geschäftsverkehr sind zahlreiche kulturelle, sprachliche und rechtliche Herausforderungen verbunden, die eine fundierte Beratung durch einen deutsch-italienischen Rechtsanwalt notwendig machen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Rechtliche Betreuung deutscher Unternehmen in Italien
  • Anwaltliche Begleitung und Beratung deutscher Unternehmen beim Abschluss von Verträgen mit italienischen Partnern
  • Anwaltliche Begleitung deutscher Mandanten bei ihren Investitionsvorhaben in Italien
  • Verhandlungsführung mit italienischen Partnern
  • Koordinierung der Besteuerung deutsch-italienischer Sachverhalte
  • Prozessführung vor ordentlichen Gerichten
  • Prozessführung in Schiedsgerichtsverfahren
  • Anwaltliche Betreuung und Begleitung bei Mandaten, die Immobilien in Italien betreffen, egal ob es sich um den Kauf einer Immobilie in Italien, einen Verkauf einer Immobilie in Italien oder um die Übertragung einer Immobilie in Italien durch Schenkung, Erbfall oder Testament handelt. 

Besuchen Sie uns in einem unserer Büros in München oder Mailand!

Barba & Partner Rechtsanwälte ist Ihr Ansprechpartner für den Deutsch-italienischen Geschäftsverkehr in München.

Weitere Informationen zu wirtschaftlichen Themen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Italien finden Sie auf der Internetpräsenz der Italienischen Botschaft in Berlin.

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