Barba & Partner Rechtsanwälte aus München berät im Vertragsrecht

Anwaltliche Beratung im Vertragsrecht

Vertragsgestaltung und Vertragsrecht

Jedes moderne und leistungsstarke Unternehmen nutzt im Geschäftsverkehr optimierte Verträge. Dabei sind optimale Verträge solche, welche nicht nur die eigenen Interessen wahren, sondern auch ausgleichend die Interessen der anderen Vertragspartei berücksichtigen. Nur ein Vertrag unter Gleichen ist am Ende von Dauer und minimiert das Risiko von Vertragsstörungen. Die Vertragsgestaltung soll selbstverständlich zukunftsorientiert und risikominimierend sein. Zweckverwirklichung, Interessenwahrnehmung sowie Konfliktvermeidung sind die Hauptziele optimaler Verträge. Der Gesetzgeber ermöglicht es Unternehmen, bei der Gestaltung von Verträgen Handlungsspielräume zu nutzen. Man spricht hier von der sog. Vertragsfreiheit. Durch die aktive Gestaltung seiner Verträge nutzt man in der Regel auch die gesetzlich zulässigen Vorteile für das eigene Unternehmen.

Wirtschaftliche Vorteile durch optimale Vertragsgestaltung 

Oft ist es Unternehmen gar nicht bewusst, dass man viele mögliche Vorteile in Verträgen gar nicht nutzt, weil man auf eine gute Vertragsgestaltung durch einen Rechtsanwalt verzichtet. Ein guter Vertrag minimiert das wirtschaftliche Risiko im Geschäftsverkehr. Ein ausgeglichener Vertrag vermeidet kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren. Optimalerweise lassen Sie sich bereits bei der Vertragsverhandlung von einem spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen. Verhandeln Sie zunächst Vertragskonditionen aus, um dann die Angelegenheit dem Anwalt zur Vertragserstellung zu übergeben, so haben Sie bereits den ersten Fehler bei der Vertragsgestaltung begangen. 

Unsere Leistungen im Vertragsrecht:

  • Gestaltung, Entwicklung und fortlaufende Anpassung von Verträgen, wie z.B. Schiedsgerichtsvereinbarungen oder Joint-Venture-Verträge
  • Überprüfung von Verträgen und Vertragsklauseln
  • Prüfung von rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken von Verträgen (Vertragscontrolling)
  • Beratung bei Auswahl und Gestaltung von Vertragstypen, z.B. bei der Auswahl des adäquaten Vertriebssystems: Vertriebsbindungssysteme, Vertragshändler, Franchiseverträge, Handelsvertreterverträge, Import- und Exportverträge
  • Unterstützung von Vertragsparteien von der Verhandlung bis zum Abschluss eines Vertrages durch einen auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus allen Verträgen
  • Abwehr solcher Ansprüche
  • Begleitung des Unternehmens durch einen Anwalt bei Vertragsbeendigung
  • Anwaltliche Betreuung bei der Abwicklung von Vertragsverhältnissen

Internationales Vertragsrecht gewinnt an Bedeutung

Die Internationalisierung unserer Wirtschaft hat unsere Gesellschaft verändert. Internationales Vertragsrecht wird immer wichtiger. Die Staaten haben vor diesem Hintergrund ihre Gesetze durch die Schaffung moderner Normen an diese Realität wirtschaftsrechtlich angepasst. Das wirkt sich selbstverständlich auf das Vertragsrecht aus. Im internationalen Geschäftsverkehr sind grundsätzlich das Kollisionsrecht, das UN-Kaufrecht (CISG) sowie das internationale Zivilverfahrensrecht zu beachten. Daneben gibt es die sog. Incoterms (international standardisierte Lieferkonditionen) und DIN-Normen, welche den Warenverkehr vereinheitlichen und vereinfachen. Daneben hat der europäische Gesetzgeber zum Beispiel mit der Rom I- und II-Verordnung gemeinschaftsrechtlich und europaweit einheitliche Kollisionsnormen geschaffen.

Schenkt man der Gestaltung internationaler Verträge nicht die erforderliche Beachtung, so droht wirtschaftlicher Schaden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bei der Vertragsdurchführung Probleme gibt. Die Anwendung ausländischen Rechts vor einem fremden Gericht wäre dabei das geringste Problem. Aber schon das kann die Verfahrenskosten erheblich steigen lassen. Rechtsverfolgung wird selbst bei fünfstelligen Beträgen unwirtschaftlich.

Im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr können enorme Kosten bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung vermieden werden

Wird vor einem nationalen Gericht ausländisches Recht angewendet, so werden durch das Gericht regelmäßig kostenintensive Sachverständigengutachten von Professoren renommierter Universitäten und Institute eingeholt. Es passiert höchst selten, dass ein Gericht ausreichend Kenntnisse im ausländischen Recht hat, um den Fall ohne die Einholung eines solchen Gutachtens zu lösen. Dies führt dazu, dass der Rechtsstreit nicht mehr von einem Gericht, sondern von einem Professor entschieden wird, der die Praxis häufig nicht kennt. Daneben sprengt ein solches zwingendes Vorgehen die Wirtschaftlichkeit eines Gerichtsverfahrens. Berücksichtigt man das Exportvolumen Deutschlands, so kann man feststellen, dass das Internationale Vertragsrecht eine enorme Bedeutung für Firmen und Unternehmen haben sollte, auch wenn dies in der Realität oft nicht der Fall ist. 

Das Problem mit der Vertragssprache Englisch

Selbst Unternehmen, die im internationalen Geschäftsverkehr englische Verträge abschließen, vergessen regelmäßig, die Konsequenzen eines solchen Vorgehens im Streitfall. In Deutschland ist die Gerichtssprache selbst im Wirtschaftsrecht Deutsch. Da hilft es wenig, wenn der eigene Rechtsanwalt einen sehr guten Vertrag in englischer Sprache verfasst. Es kommt nämlich dann auch darauf an, wie ein Richter, der unter Umständen des Englischen nicht so mächtig ist, die Formulierungen versteht. Ein Gericht arbeitet in diesem Fall mit Übersetzungen von Vertragswerk und Korrespondenz. Nicht selten kann eine falsche oder ungenaue Übersetzung den Ausgang des Prozesses erheblich beeinflussen.

Regeln im internationalen Vertragsrecht

Die Beachtung der Regeln des internationalen Vertragsrechts bei Vertragsschluss sichert den Ertrag, reduziert das juristische und somit wirtschaftliche Risiko bei Vertragsstörungen und  spart Unternehmen am Ende nicht unerhebliche Kosten. Schließen Sie einen Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner immer mit einem auf internationales Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ab. Unsere in der Vertragsgestaltung erfahrenen Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne.

Das Vertragsrecht ist ein Teil des Wirtschaftsrechts

Genau genommen gibt es das Rechtsgebiet Vertragsrecht nicht. Die Vertragsgestaltung betrifft vielmehr oft andere Rechtsgebiete, in denen Verträge formuliert und geschlossen werden. Letztlich steht das Vertragsrecht insbesondere mit folgenden Fachgebieten wirtschaftsrechtlich eng in Verbindung: 

  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Forderungsbeitreibung und Inkasso
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Gewährleistungsrecht
  • Produkthaftungsrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Vertriebsrecht

Für nähere Informationen nehmen Sie hier zu uns Kontakt auf. Selbstverständlich sind wir gerne für Sie da! Weitere Informationen zum Vertragsrecht erhalten Sie auch bei: Wikipedia-Vertragsrecht . Sie haben Fragen zum deutschen Vertragsrecht beziehungsweise zum internationalem Vertragsrecht? Nehmen Sie hier zu uns Kontakt auf. Wir arbeiten deutschlandweit. Wenden Sie sich auch an uns, wenn sie aus den Großräumen Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Nürnberg oder Frankfurt … kommen.elbst