Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug

Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug

Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug

Anwaltlicher Rat bei bei Vorwurf des Subventionsbetruges wegen unzulässiger Beantragung von Corona-Soforthilfe

Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug

Wie hängen Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug zusammen? 

Die Corona Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor Herausforderungen, die wir so nicht gekannt haben. Unser Gesundheitssystem und unsere Wirtschaft werden geprüft. Was viele übersehen, dass auch unser Wertesystem geprüft wird.

Unbürokratische Hilfe wegen Corona

Es ist beeindruckend, wie schnell und unkompliziert Bund und Länder Soforthilfeprogramme aufgelegt haben, um die Wirtschaft zu stützen. Die Wirtschaft erlebte eine Belastungsprobe, welche wir in dieser Form noch nie gesehen haben. Über 10 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, Unterbrechung der Lieferketten, Kursverluste an den Börsen, Schließung der Grenzen. Dies alles veranlasste die Politik schnell und unkompliziert zu reagieren.

Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug
Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug

Unkomplizierte Antragstellung

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen und Unternehmer können unkompliziert Unterstützung beantragen. Der Politik ging es in erster Linie darum, dass die betroffenen Personen schnell Unterstützung erhalten sollen. Antragsteller müssen zur Erlangung der Soforthilfen Formulare ausfüllen und die Richtigkeit der dort gemachten Angaben versichern. Aber auch hier gilt es, das klein Gedruckte zu lesen. Nicht jeder Antragsteller hat auch wirklich Anspruch auf die Soforthilfe.

Gefahr der Strafbarkeit durch Antragstellung

Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug können durchaus zusammenhängen. Antragsteller können sich bei falscher Antragstellung strafbar machen. Die Soforthilfe soll Not lindern. Sie ist hingegen nicht dafür gedacht, sich einen geschenkten Betrag auf die hohe Kante zu legen. Die Corona Soforthilfe ist auch nicht dazu gedacht, seine finanzielle Lage zu verbessern. Vielmehr sollten durch die Soforthilfe durch die Corona-Pandemie in Not geratenen Unternehmen und Unternehmern unterstützt werden. Diese Not muss man nicht nur wahrheitsgemäß erklären, sondern auch gegebenenfalls nachweisen.

Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug

Prüfung der Anträge durch den Staat

Es ist damit zu rechnen, dass spätestens bei Abgabe der Steuererklärung geprüft wird, ob man die Corona Soforthilfe zurecht erhalten hat. Daneben sollte auch davon ausgegangen werden, dass das Thema Corona-Soforthilfe und Subventionsbetrug auch im Falle der Stellung eines Insolvenzantrages auf den Tisch kommt.

Stellen die Behörden bei einer Überprüfung fest, dass die Corona Soforthilfe zu Unrecht gezahlt worden ist, so ist nicht nur mit einer Rückzahlung der erhaltenen Gelder zu rechnen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Diese prüft dann, ob sich der Betroffene mit der Antragstellung strafbar gemacht hat.

Subventionsbetrug nach § 264 StGB

Man könnte sich dann als Antragsteller mit dem Vorwurf des Subventionsbetruges nach § 264 StGB konfrontiert sehen. Die Staatsanwaltschaft prüft dann insbesondere, ob der Antragsteller bei der Antragstellung auf finanzielle Unterstützung gegenüber der auszahlenden Behörde falsche, unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hat, auf dessen Grundlage die Behörde z.B. die Corona Soforthilfe ausgezahlt hat.

Begehung eines Subventionsbetruges auch fahrlässig möglich

Zu beachten ist, dass ein Subventionsbetrug auch vorliegen kann, wenn der Betroffene bei Antragstellung fahrlässig falsche, unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hat. Der Staat erwartet vom Antragsteller die Anwendung einer erhöhten Sorgfalt.

Versuchter Subventionsbetrug bei falscher Verwendung der erhaltenen Gelder

Bezieher der Soforthilfe sollten auch besondere Vorsicht bei der Verwendung der erhaltenden Gelder walten lassen. Diese unterliegen einer Verwendungsbeschränkung, sodass beispielsweise die zweckfremde Verwendung zu einer Strafbarkeit wegen versuchten Subventionsbetruges führen kann.

Strafandrohung beim Subventionsbetrug

Das Gesetz sieht beim Subventionsbetrug Strafen von bis zu 5 Jahren vor. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir dringend, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, sofern im konkreten Fall eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges nicht ausgeschlossen werden kann.

Notwendigkeit eines Strafverteidigers

Die Beauftragung eines Strafverteidigers ist aufgrund der hohen Strafandrohung dringend anzuraten und der komplizierten gesetzlichen Regelung anzuraten und nach unserer Auffassung notwendig. Es ist davon auszugehen, dass der Staat mit einer besonderen Härte Betroffene, die zu Unrecht finanzielle Unterstützung bezogen haben.

Vorteile einer frühen Beauftragung eines Strafverteidigers

Im Strafverfahren ist es besonders wichtig, bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens den hinreichenden Tatverdacht zu entkräften. Sollte dies nicht möglich sein, so sollte das Ziel der Strafverteidigung eine Einstellung des Verfahrens sein. Das Gesetz sieht selbst bei einer schuldhaften Begehung einer Straftat die Möglichkeit vor, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Diese Lösung ist elegant, da der Staat Gelder einnimmt, der Betroffene dennoch bei Abschluss des Strafverfahrens nicht vorbestraft ist. Droht im konkreten Fall eine Freiheitsstrafe, so kann gegebenenfalls ein Pflichtverteidiger bestellt werden.

Kontaktieren Sie hier Rechtsanwalt Salvatore Barba per E-Mail. Alternativ können Sie Rechtsanwalt Salvatore Barba hier telefonisch erreichen. Rechtsanwalt Salvatore Barba aus München vertritt Sie bundesweit in Wirtschaftsstrafsachen.