Barba & Partner Rechtsanwälte – Ihre Anwälte aus München

Italienisches Immobilienrecht

Rechtsberatung im italienischen Immobilienrecht durch eine renommierte dt.-it. Anwaltskanzlei aus München zum Schutz Ihrer Interessen. Kontaktieren Sie uns, wenn es um Immobilien und Italien geht. Kontaktieren Sie uns hier, damit Sie eine detaillierte Beschreibung unserer Dienstleistung sowie einen Kostenvoranschlag für die Rechtsberatung beim Hauskauf in Italien von uns erhalten. Nähere Informationen zum Thema „Hauskauf Italien“ „Hausverkauf Italien“ und „Italienisches Immobilienrecht“ erhalten Sie auch kostengünstig im Rahmen einer Erstberatung.


Immobilienkauf in Italien, verkaufen, übertragen oder vererben

Sie sind bei uns gelandet, weil Sie vielleicht im Internet „hauskauf italien“, „anwalt münchen für hauskauf in italien“, „anwalt für hauskauf in italien“, „anwalt für italienisches immobilienrecht münchen“, „hauskauf italien ablauf“, „rechtsberatung immobilienerwerb italien“ oder „rechtsberatung italienisches immobilienrecht“ gesucht haben. Benötigen Sie einen Anwalt für Ihren Hauskauf in Italien? Überlegen Sie, sich beim Kauf Ihrer Ferienimmobilie im italienischen Immobilienrecht beraten zu lassen? Lassen Sie sich von uns von Beginn des Verkaufsprozesses an anwaltlich beraten. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Verhandlungen zum Kaufpreis, da wir als italienische Rechtsanwälte, die sich auf das italienische Immobilienrecht spezialisiert haben, auch die Gepflogenheiten beim Hauskauf in Italien kennen. Immer wieder gelingt es uns, den Kaufpreis der Ferienimmobilie mit Abschlägen neu auszuhandeln, so dass sich die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltes beim Kauf einer Ferienimmobilie in Italien praktisch immer lohnt. Wir sind Ihre deutsch-italienische Anwaltskanzlei aus München für Ihren Hauskauf in Italien!

Für ein optimales Investment in Italien – Maßgeschneiderte Lösungen!

Wir empfehlen zur Risikominimierung, sich beim Kauf einer Ferienimmobilie im italienischen Immobilienrecht beraten zu lassen. Überlassen Sie nichts dem Zufall und lassen Sie sich von Beginn des Verkaufsprozesses an anwaltlich beraten. Ein spezialisierter Anwalt, der die örtlichen Gepflogenheiten kennt, kann z.B. auch die Verhandlungen zum Kaufpreis übernehmen. Wir sind Italiener und sind so mit den Gepflogenheiten beim Hauskauf in Italien bestens vertraut. Überlassen Sie Ihren Kauf italienischen Rechtsanwälten, die sich auf das italienische Immobilienrecht spezialisiert haben und die zudem auch Ihre Sprache sprechen. In der Vergangenheit konnten wir für einen Großteil unserer Mandanten den Kaufpreis der Ferienimmobilie nachverhandeln. Für den deutschen Käufer bringt dies einen doppelten Nutzen. Rechtssicherer Kauf einer Ferienimmobilie in Italien und Anwaltskosten inklusive. Die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltes beim Kauf einer Ferienimmobilie in Italien spart spätere Überraschungen und erhöht den Wert Ihrer Investition. Dies gilt nicht nur für renditeorientierte Immobilieninvestitionen oder Bauprojekte, sondern auch für die Verwirklichung des Traums von einer Ferienimmobilie. Viele deutsche Immobilienerwerber zieht es in den Norden Italiens – an die Adria, den Gardasee, Südtirol, Venetien und die Lombardei. Daneben ist ein Immobilienkauf in der Toskana ein Dauerbrenner. Aber auch ein Hauskauf auf Sizilien ist wegen des Klimas für viele Immobilienkäufer interessant.

Eine Ferienimmobilie in Italien für die schönste Zeit des Jahres

Eine Ferienimmobilie am Meer in Italien, ein Traum kann wahr werden

Oft verbringt man Stunden an Internetrecherche, um sich vor dem Kauf eines Ferienhauses in Italien über die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Immobilienerwerbes in Italien zu erkundigen. Daneben sucht man Informationen über die Besonderheiten des italienischen Immobilienrechts. Interessant sind auch Erfahrungen mit dem Kauf einer Ferienimmobilie in Italien. Hier bieten wir eine interessante Alternative: Kompetente Rechtsberatung vor Ort! Kaufinteressenten können sich vor Ort über die Themen Immobilienkauf in Italien, Steuern in Italien, Auswandern nach Italien, Übertragung von Auslandsimmobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, u.v.m. individuell durch kompetente Fachleute, wie Rechtsanwälte, Architekten, Bauunternehmer, u.s.w. beraten lassen und im Rahmen von Vorträgen zu diesen Themen informieren. Danach können Teilnehmer ein Vielfaches der Kosten beim Erwerb der Ferienimmobilie sparen.

Schauen Sie sich hier den Vortrag zum Thema „Fallstricke beim Immobilienkauf in Italien“ an.


Kompetente juristische Rechtsberatung zum Immobilienkauf in Italien sowie zum Immobilienrecht in Italien

Die deutsch-italienische Anwaltskanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte bietet mit ihrer Kanzlei in München Rechtsberatung beim Immobilienkauf in Italien. Barba & Partner Rechtsanwälte hat auch eine Kanzlei in Mailand, die italienisches Immobilienrecht anbietet. Korrespondenzsprache ist Deutsch, Englisch und Italienisch. Die Rechtsanwälte kennen beide Mentalitäten gleich gut, wie nur wenige Rechtsanwälte oder Avvocati am Markt. Deutsche Immobilienerwerber sollte bei einem Hauskauf in Italien die Besonderheiten des italienischen Immobilienrechts nicht unterschätzen. An italienische Ferienimmobilien interessierte Deutsche können sich hier über das italienische Immobilienrecht informieren und sich einen ersten Überblick zum Immobilienkauf in Italien verschaffen. Oft weiß der ausländische Käufer nicht, was es beim Kauf einer Immobilie in Italien zu beachten gilt. Das Traumhaus in Italien sollte nicht zum Albtraum werden. Der Kauf eines Ferienhauses in Italien will geplant werden. Das Gleiche gilt natürlich auch beim Kauf einer Ferienwohnung in Italien.

Ihre Immobilie in Italien

Viele Menschen träumen von einem Haus in Italien. Das Haus am Lago Maggiore oder am Gardasee sowie das Landhaus in der Toskana sind oft der Traum vieler Italien-Liebhaber. Ob Ferienimmobilie, Altersresidenz oder zweiter Wohnsitz, es gilt die im Ausland geltenden Gesetze zu beachten. ​

1-Euro-Häuser in Italien

Immer mehr Gemeinden in Italien bieten 1-Euro-Immobilien an. Kaufinteressenten hier die Angebote mit größter Sorgfalt prüfen. Solche Immobilien müssen renoviert werden. Das geht nur mit Unternehmen vor Ort. Interessenten unterschätzen die Infrastruktur solcher Gemeinden. Mit der richtigen Betreuung findet man oft auch in besser gelegenen Gebieten auf dem Immobilienmarkt Schnäppchen.

Ihre Rechtsberatung beim Kauf einer Ferienimmobilie in Italien

Unsere italienischen Rechtsanwälte aus unseren Kanzleien in München und Mailand beraten Sie gerne beim Kauf einer Ferienimmobilie in Italien und zum italienischen Immobilienrecht. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer +49-89-238869815 oder virtuell über die üblichen Medien, wenn Sie Fragen zum italienischen Immobilienrecht haben. Eine Erstberatung, die Sie hier buchen können, bieten wir hier für 220,- Euro an. Gerne können Sie uns auch eine Mail senden.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für italienisches Immobilienrecht in München und Mailand.
Rechtsanwalt Salvatore Barba

Vertretung durch einen auf italienisches Immobilienrecht spezialisierten Anwalt

Beim Kauf einer Immobilie in Italien ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend vorgesehen. Dennoch ist es aus verschiedenen Gründen ratsam, sich beim Erwerb seiner Ferienimmobilie von einem kompetenten und auf italienisches Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Der Rechtsanwalt ist der einzige Fachmann, der einzig die Interessen des Käufers vertritt, da dieser sein Auftraggeber ist. Der Verkäufer hat das Interesse, dass er seine Immobilie zu einem guten Preis verkauft. Der Makler hat das wirtschaftliche Interesse, dass der Käufer einen Vorvertrag abschließt, damit er seine Provision verdient. Je höher der Preis, desto höher die Provision. Der Notar ist kein Berater, da er gegenüber dem Käufer und Verkäufer neutral ist.

Die Tücken des italienischen Immobilienrechts

Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich historisch und kulturell bedingt sehr vom deutschen Recht.

In Italien ist der Abschluss eines Vorvertrages üblich. Hier können viele Fehler gemacht werden, die sich später rächen. Viele Regelungen sollten bereits bei Abschluss des Vorvertrages ausgehandelt sein. Anderenfalls riskiert man, dass man beim Notar feststellt, dass wichtige Klauseln nicht Bestandteil der notariellen Urkunde sind. Eine Nachverhandlung ist in den meisten Fällen dann nicht mehr möglich. In der Praxis wird daher von deutschen Kaufinteressenten die Wichtigkeit des italienischen Vorvertrages unterschätzt. Die Rechtswirkungen eines italienischen Vorvertrages sind oft nicht bekannt. Im Gegensatz zum eher schwachen deutschen Vorvertrag ist dieser nämlich mit Unterzeichnung bereits bindend und regelmäßig mit einer Anzahlung zwischen 10 und 30 % verbunden. Die Verletzung von Verpflichtungen aus dem italienischen Vorvertrag hat die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zur Folge. Käufer sollten auch daran denken, dass in Italien die Maklerprovision mit Unterzeichnung des Vorvertrages zu zahlen ist.

Italienische Häuser am Meer
Italienisches Dorf in den Bergen

Immobilien in Italien verkaufen bzw. Verkauf einer Immobilie in Italien

Der Verkauf einer Immobilie in Italien ist grundsätzlich unkompliziert, obschon der Verkauf einer Immobilie auch tückisch sein kann. Jahrelang hat man die Immobilie besessen. Teilweise wurden Umbauten vorgenommen. Kostspielig wird es dann, wenn nach Unterzeichnung des Vorvertrages festgestellt wird, dass einige Umbauten ohne Baugenehmigung erfolgt sind. Ungünstig ist es auch, wenn man erst nach Unterzeichnung des Vorvertrages feststellen muss, dass in der Vergangenheit Abgaben nicht vollständig bezahlt wurden. Was ist, wenn der Notar kurz vor Unterzeichnung des Notarvertrages feststellt, dass das Kataster unrichtig ist?

Der Verkauf einer Immobilie in Italien

Auch der Verkauf einer Immobilien in Italien will geplant sein. Als Verkäufer haften Sie für die Übertragbarkeit. Wer die Immobilie ohne kompetenten Rechtsanwalt gekauft hat, erlebt hier oft böse Überraschungen. Nicht selten kommen auf die verkaufswilligen Eigentümer von Ferienimmobilien in Italien hohe Kosten zu, mit denen man nicht gerechnet hat. Ein schlecht geplanter Verkauf führt häufig dazu, dass man sich Schadensersatzansprüchen der potentiellen Käufer ausgesetzt sieht. Manchmal ist die Überraschung groß, wenn der Verkäufer in Italien vor dem Verkauf der Immobilie Abrissarbeiten durchführen muss, „Marke Eigenbau“ von den kommunalen Baubehörden in der Regel nicht nachträglich genehmigt wird. Das ist ärgerlich, insbesondere, wenn der Verkäufer das Geld nicht hat und am Ende feststellen muss, dass der Verkaufserlös erheblich minimiert wird. Beim Verkauf einer Ferienimmobilie in Italien darf nicht vergessen werden, auch an die Spekulationssteuer zu denken.

Unser Tipp beim Thema Immobilien + Italien

Nehmen sie hier rechtzeitig mit uns Kontakt auf, falls sie ein Ferienhaus in Italien kaufen oder verkaufen wollen. Nur so ist gewährleistet, dass der Immobilienkauf bzw. der Immobilienverkauf reibungslos verläuft und sie nicht unnötige Kosten verursachen. Wir bieten Ihnen:

  • Rechtliche Expertise, insbesondere im italienischen Immobilienrecht, aber auch im deutschen Recht
  • Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen, abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele
  • Kostensicherheit und Kostentransparenz durch frühzeitige Festlegung der Kosten
  • Multikulturelle Kompetenz durch Kenntnis der deutschen und italienischen Mentalität
  • Laufende Sachstandsmitteilung und verständliche Erläuterungen von komplexen Rechtsfragen
  • Nationales Netzwerk von Notaren, Steuerberatern, Geometern, Architekten und Immobilienmaklern 

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen, die Ihren ausländischen Immobilienbesitz betreffen. Selbstverständlich liegt hier unsere Expertise hauptsächlich auf dem italienischen Immobilienmarkt. Lassen sie sich vor dem Kauf umfassend von einem Experten beraten, damit die Ferienimmobilie später nicht zu einem „Klotz am Bein“ wird.

Ihr Rechtsanwalt in München

Wir beraten bundesweit! Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch an.

Gerne unterstützen wir Sie als Ihre Anwälte. Besuchen Sie uns an unseren Standorten, z.B. in München. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Gerne begrüßen wir Sie auch in einer Videokonferenz über Google Meet.

Unsere Kanzlei nutzt die modernsten Kommunikationsmittel, so dass Sie bei uns unabhängig von Ihrem Wohnort kurzfristig einen virtuellen Besprechungstermin erhalten. Auf diese Weise sind wir in der Lage für unsere Mandanten in ganz Deutschland tätig zu werden.