Barba & Partner Rechtsanwälte – Ihre Anwälte in München und Mailand
Barba & Partner Rechtsanwälte - Ihre Anwaltskanzlei in Deutschland und Italien
Barba & Partner Rechtsanwälte ist mit Kanzleistandorten in München und Mailand vertreten. München ist der deutsche, Mailand der italienische Standort der Kanzlei.
Die beiden Standorte verbinden die Tätigkeit von Barba & Partner Rechtsanwälte in Deutschland und Italien. Das ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Mandaten von Bedeutung, bei denen Beteiligte, Unterlagen oder rechtliche Fragestellungen mehrere Staaten betreffen.
Unsere Kanzleistandorte
Kanzleistandort München
Der Kanzleistandort München ist der deutsche Standort von Barba & Partner Rechtsanwälte. Von hier aus werden insbesondere strafrechtliche Mandate sowie Angelegenheiten deutschsprachiger Mandanten mit Bezug zum italienischen Immobilienrecht betreut.
Weitere Informationen zu Adresse, Kontakt und fachlichen Schwerpunkten finden Sie auf der Seite Kanzleistandort München.
Kanzleistandort Mailand
Mailand ist der italienische Kanzleistandort von Barba & Partner Rechtsanwälte. Der Standort ist insbesondere für deutschsprachige Mandanten mit Immobilienangelegenheiten in Italien sowie für Strafsachen mit Italienbezug von Bedeutung.
Bei Strafverfahren in Italien kann je nach Verfahrenslage die Zusammenarbeit mit Strafverteidigern vor Ort erforderlich sein. Barba & Partner Rechtsanwälte übernimmt dabei die grenzüberschreitende Abstimmung und kann auf ein gewachsenes internationales Netzwerk zurückgreifen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kanzleistandort Mailand.
Der passende Rechtsanwalt muss nicht am eigenen Wohnort sitzen
Bei der Wahl eines Rechtsanwalts ist räumliche Nähe nicht in jedem Fall das entscheidende Kriterium. Gerade bei komplexeren oder grenzüberschreitenden Angelegenheiten können die fachliche Ausrichtung, die Erfahrung mit dem jeweiligen rechtlichen Umfeld und eine klare Kommunikation wichtiger sein als die Entfernung zum Kanzleistandort.
In deutschen Strafverfahren ist ein Beschuldigter grundsätzlich nicht darauf beschränkt, einen Strafverteidiger am eigenen Wohnort oder am Sitz des zuständigen Gerichts zu wählen. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung überregional oder grenzüberschreitend möglich ist und ob zusätzlich ein Rechtsanwalt vor Ort eingebunden werden sollte, hängt vom jeweiligen Verfahren und der betroffenen Rechtsordnung ab.
Für Mandate mit Bezug zu Deutschland und Italien steht mit Rechtsanwalt Salvatore Barba ein Ansprechpartner zur Verfügung, der Deutsch, Italienisch und Englisch spricht.
Warum eine frühe rechtliche Einordnung sinnvoll sein kann
Der richtige Zeitpunkt für anwaltliche Beratung hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Häufig ist eine rechtliche Einordnung jedoch besonders hilfreich, bevor Entscheidungen getroffen werden, die sich später nur schwer korrigieren lassen.
In Strafsachen gilt dies insbesondere, bevor Angaben zur Sache gemacht werden oder auf Schreiben von Ermittlungsbehörden reagiert wird. Bei Immobilienangelegenheiten in Italien kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein, bevor verbindliche Erklärungen abgegeben oder Verträge unterzeichnet werden.
Eine frühe Abstimmung ermöglicht es, den Stand des Vorgangs, vorhandene Unterlagen, mögliche Fristen und die nächsten Schritte strukturiert einzuordnen.
Strafrecht und italienisches Immobilienrecht
Weitere Informationen zu unseren Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie unter Strafverteidigung, Internationales Strafrecht und Italienisches Immobilienrecht.
Die Standortseiten zu München und Mailand dienen der Information über unsere Kanzleistandorte. Die fachlichen Seiten enthalten die weiterführenden Informationen zu den jeweiligen rechtlichen Themen.
Beratungstermin vereinbaren
Wenn Sie zunächst eine rechtliche Einordnung Ihres Anliegens wünschen, können Sie über unsere Terminseite einen Beratungstermin vereinbaren.
Dort wählen Sie den für Sie passenden Termin aus. Für umfangreichere oder bereits laufende Verfahren können vorhandene Informationen und Unterlagen anschließend gezielt abgestimmt werden.
Alternativ können Sie Ihr Anliegen über unsere Kontaktseite schildern.

Unser Standort in Mailand
Via Giuseppe Mengoni 4
I-20121 Milano
Zusammenarbeit in Deutschland und Italien – persönlich und digital
Nicht jedes Mandat erfordert regelmäßige persönliche Besprechungen am Kanzleistandort. Telefon, E-Mail und Videokonferenzen ermöglichen eine Zusammenarbeit auch dann, wenn sich Mandant und Kanzlei an unterschiedlichen Orten befinden.
Viele Besprechungen, die Abstimmung von Unterlagen und die Vorbereitung weiterer Schritte können digital oder telefonisch erfolgen. Ob im weiteren Verlauf ein persönlicher Termin oder eine Anwesenheit vor Ort sinnvoll oder erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Anliegen und bei Strafsachen auch vom Stand des Verfahrens ab.
Für persönliche Besprechungen stehen die Kanzleistandorte von Barba & Partner Rechtsanwälte in München und Mailand zur Verfügung.
Zusammenarbeit über die Kanzleistandorte hinaus
Bei grenzüberschreitenden Mandaten kann es erforderlich sein, zusätzlich Rechtsanwälte, Avvocati oder weitere Berater vor Ort einzubeziehen. Barba & Partner Rechtsanwälte kann hierfür auf ein gewachsenes internationales Netzwerk zurückgreifen.
Das ist insbesondere bei Strafsachen mit Bezug zu Italien relevant. Rechtsanwalt Salvatore Barba ist als Avvocato stabilito in Mailand eingetragen und arbeitet bei Strafverfahren in Italien je nach Verfahrenslage mit Strafverteidigern vor Ort zusammen. So lässt sich die Kommunikation mit dem Mandanten ebenso wie die Abstimmung zwischen den beteiligten Rechtsanwälten grenzüberschreitend koordinieren.
Rechtsgebiete
Weiterführende Informationen finden Sie in unseren fachlichen Bereichen:
Vergütung
Vor Beginn einer Beauftragung klären wir mit Ihnen, auf welcher Grundlage die anwaltliche Vergütung erfolgt und welche Kosten für die vorgesehene anwaltliche Tätigkeit zu erwarten sind.
In der Regel vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Abrechnung nach Aufwand.
In Deutschland richtet sich die anwaltliche Vergütung, soweit keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei Mandaten mit Bezug zu Italien können zusätzlich die dort geltenden vergütungsrechtlichen Regelungen maßgeblich sein. Dazu gehören insbesondere die im Decreto Ministeriale 55/2014 geregelten Parameter für die anwaltliche Vergütung.
Erstberatung oder Mandatsanfrage
Wenn Sie Ihr Anliegen zunächst in einem Beratungsgespräch rechtlich einordnen lassen möchten, können Sie über unsere Terminseite einen Beratungstermin vereinbaren.
Wenn bereits ein Verfahren läuft oder Ihnen Unterlagen zu Ihrem Anliegen vorliegen, können Sie uns auch über das Kontaktformular kontaktieren. Dort können Sie Ihr Anliegen schildern und relevante Dokumente übermitteln.
Deutschland
Überregionale Tätigkeit in Deutschland
Neben unserem Kanzleistandort in München übernehmen wir je nach Verfahren auch Mandate in anderen Teilen Deutschlands. Dabei ist die anwaltliche Tätigkeit nicht darauf beschränkt, dass sich Kanzlei, Mandant und zuständiges Gericht am selben Ort befinden.
Insbesondere sind wir auch in folgenden Städten und Regionen tätig:
München und Metropolregion München
Nürnberg und Metropolregion Nürnberg
Augsburg und Umgebung
Bodensee, Allgäu sowie die bayerische Grenzregion über Rosenheim und Südostbayern bis Passau und Niederbayern
Frankfurt am Main und Rhein-Main
Berlin und Brandenburg
Stuttgart und Region Stuttgart
Hamburg und Metropolregion Hamburg
Köln, Düsseldorf und Rhein-Ruhr
Hannover und Region
Mannheim und Rhein-Neckar
Karlsruhe und Umgebung
Bei Strafverfahren hängt die Frage, ob und wann eine persönliche Anwesenheit vor Ort erforderlich ist, vom jeweiligen Verfahren ab. Viele vorbereitende Besprechungen und Abstimmungen können unabhängig vom Kanzleistandort erfolgen.
Italien
Überregionale Tätigkeit in Italien
Auch in Italien ist unsere Tätigkeit nicht auf den Kanzleistandort Mailand beschränkt. Je nach Anliegen betreuen wir deutschsprachige Mandanten mit Bezug zu unterschiedlichen Städten und Regionen Italiens.
Italienisches Immobilienrecht
Bei Immobilienangelegenheiten betrifft unsere Tätigkeit insbesondere Regionen, die für deutschsprachige Käufer, Eigentümer und Investoren von Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem:
Gardasee
Comer See
Lago Maggiore
Lombardei
Venetien mit Venedig, Verona und Padua
Piemont mit Turin
Ligurien mit Genua
Toskana
Trentino-Südtirol
Emilia-Romagna mit Bologna
Friaul-Julisch Venetien mit Triest
Latium mit Rom
Kampanien mit Neapel
Apulien mit Bari
Sizilien mit Palermo, Catania und Messina
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Fragen rund um Immobilien in Italien finden Sie im Bereich Italienisches Immobilienrecht.
Strafsachen mit Bezug zu Italien
Bei Strafsachen ist die Tätigkeit ebenfalls nicht auf Mailand oder einzelne Regionen beschränkt. Barba & Partner vertritt deutschsprachige Mandanten in Strafsachen mit Bezug zu Italien und arbeitet je nach Verfahrenslage mit Strafverteidigern vor Ort zusammen.
Dadurch können auch Verfahren koordiniert werden, bei denen sich der zuständige Ort außerhalb Mailands befindet oder mehrere Staaten betroffen sind.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Internationales Strafrecht.
Ihr Rechtsanwalt in München
Wir beraten Mandanten aus dem In- und Ausland. Wählen Sie den für Sie passenden Weg für eine Kontaktaufnahme.
Unsere anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich auf Deutschland und Italien. Persönliche Gespräche sind an unseren Standorten möglich; Beratungstermine können ebenso unkompliziert per Videokonferenz stattfinden.
Die digitale Zusammenarbeit ermöglicht einen direkten Austausch unabhängig vom Wohnort. So können wir Sie auch begleiten, wenn Sie nicht in München ansässig sind.