Barba & Partner Rechtsanwälte – Ihre Anwälte aus München
Barba & Partner Rechtsanwälte verteidigt Beschuldigte in deutschen Strafverfahren, vom Ermittlungsverfahren bis zum gerichtlichen Verfahren. Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, in Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft sowie in Strafsachen mit internationalem oder grenzüberschreitendem Bezug.
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Salvatore Barba, Fachanwalt für Strafrecht. Der deutsche Kanzleistandort befindet sich in München. Bei geeigneten Verfahren erfolgt die Verteidigung auch bundesweit.
Der bevorzugte Erstkontakt erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular, mit dem Sie relevante Unterlagen für eine erste Prüfung übermitteln können. Danach kann die weitere telefonische Klärung abgestimmt werden.
Für viele Beschuldigte wird ein Strafverfahren erstmals durch eine Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme oder andere Ermittlungsmaßnahme konkret. Gerade in dieser frühen Phase sollten vorschnelle Angaben zur Sache vermieden werden. Denn bevor eine Stellungnahme zum Tatvorwurf sinnvoll beurteilt werden kann, muss zunächst feststehen, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet, welche Behörde ermittelt und welche Informationen bereits vorliegen.
Von Bedeutung sind insbesondere:
Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche nächsten Schritte im jeweiligen Verfahrensstadium sinnvoll sind und ob und wann eine Einlassung zur Sache in Betracht kommt.
Steuerstrafverfahren können im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen, Ermittlungen der Steuerfahndung, anonymen Anzeigen, Durchsuchungen oder steuerlichen Sachverhalten entstehen, die strafrechtlich bewertet werden.
Im Steuerstrafverfahren müssen steuerlicher Sachverhalt und die strafprozessuale Situation zusammen betrachtet werden. Dazu gehören insbesondere die vorhandenen steuerlichen Unterlagen, die bereits erfolgte Kommunikation mit den Finanzbehörden und der aktuelle Stand des Ermittlungsverfahrens. Je nach Fall kann zudem die Abstimmung mit dem Steuerberater des Mandanten sinnvoll sein.
Wirtschaftsstrafverfahren betreffen häufig unternehmerische Entscheidungen, interne Abläufe und umfangreiche Geschäftsunterlagen. Gegenstand der Ermittlungen können etwa Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte, Subventionsvorwürfe, Geldwäsche oder andere wirtschaftsbezogene Straftaten sein.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Verfahren gegen Unternehmer, Geschäftsführer und weitere Verantwortliche. Häufig geht es dabei nicht nur um die persönliche strafrechtliche Verantwortung. Das Verfahren kann zugleich das Unternehmen, Vermögenswerte oder Geschäftsbeziehungen betreffen.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA; englisch: European Public Prosecutor’s Office – EPPO) verfolgt Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Die Verfahren betreffen häufig wirtschaftliche oder steuerliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug. Ermittlungen können sich gleichzeitig gegen Unternehmen und verantwortliche Personen richten und mehrere Mitgliedstaaten betreffen. Besondere Bedeutung können dabei Durchsuchungen, Beschlagnahmen, digitale Beweismittel und Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten haben. Barba & Partner Rechtsanwälte verteidigt in deutschen EUStA-Verfahren und koordiniert bei grenzüberschreitenden Ermittlungen die Verteidigung mit Rechtsanwälten in weiteren Mitgliedstaaten.
Bei Strafverfahren mit Auslandsbezug können mehrere Rechtsordnungen, Behörden und Beteiligte eine Rolle spielen. Deshalb ist praktische Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten besonders wichtig.
Barba & Partner verfügt über Erfahrung in internationalen Strafverfahren. Rechtsanwalt Salvatore Barba hat unter anderem in Italien und Österreich gemeinsam mit dortigen Rechtsanwälten an Verteidigungen mitgewirkt und vertritt in Deutschland regelmäßig Beschuldigte mit internationalen Bezügen. Wenn weitere Staaten betroffen sind, kann die Einbindung von Rechtsanwälten oder Beratern vor Ort sinnvoll sein.
Auch außerhalb der wirtschafts-, steuer- und international geprägten Schwerpunkte übernimmt Barba & Partner Verteidigungen in weiteren Strafsachen, etwa bei Vorwürfen aus dem Körperverletzungs-, Eigentums- oder Vermögensstrafrecht.
Welche Verteidigungsschritte sinnvoll sind, richtet sich nach dem konkreten Tatvorwurf, dem Verfahrensstand und den möglichen persönlichen oder beruflichen Folgen.
Im ersten Schritt erfassen wir die wesentlichen Informationen zum Verfahren. Hilfreich sind insbesondere vorhandene Schreiben, Vorladungen, Durchsuchungsbeschlüsse, Beschlagnahmeverzeichnisse, Aktenzeichen und Hinweise auf laufende Fristen.
Anschließend klären wir, welche Behörde ermittelt, welches Stadium erreicht ist und welche Maßnahmen bereits erfolgt sind. Je nach Verfahrenslage beantragen wir anschließend Akteneinsicht.
Erst auf Grundlage des bekannten Sachverhalts, der verfügbaren Unterlagen und regelmäßig auch des Akteninhalts lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsschritte sinnvoll sind. Dazu gehört auch die Frage, ob und wann eine Einlassung zur Sache in Betracht kommt.
Der weitere Verlauf richtet sich nach dem konkreten Verfahren. Dazu können die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und Gerichten, die Prüfung weiterer Ermittlungsmaßnahmen sowie die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren gehören.
Rechtsanwalt Salvatore Barba ist bei Barba & Partner Rechtsanwälte Ihr Ansprechpartner für die Verteidigung in Strafverfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt er Beschuldigte im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Die Tätigkeit von Barba & Partner in strafrechtlichen Verfahren findet teilweise auch Eingang in die Medienberichterstattung. Auf der Medienseite finden Sie ausgewählte Berichte zu Verfahren mit Kanzleibezug. Aus Gründen des Mandantenschutzes und aufgrund redaktioneller Praxis wird die Mitwirkung der Kanzlei nicht in jedem Bericht namentlich genannt.
Eine anwaltliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, sobald Sie von strafrechtlichen Ermittlungen erfahren oder bereits eine Vorladung, Durchsuchung oder Beschlagnahme erfolgt ist. Welche Schritte im Einzelfall sinnvoll sind, hängt vom Verfahrensstand und den vorhandenen Informationen ab.
Hilfreich sind insbesondere Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden, Aktenzeichen, Vorladungen, Beschlüsse, laufende Fristen sowie eine kurze chronologische Darstellung der bisherigen Ereignisse.
Erst aus der Ermittlungsakte lässt sich regelmäßig erkennen, welche konkreten Vorwürfe erhoben werden, auf welche Beweismittel sich die Ermittlungen stützen und welche Ermittlungsmaßnahmen bereits erfolgt sind. Die Akteneinsicht schafft damit eine belastbarere Grundlage für die weitere Verteidigung.
Strafverteidiger bezeichnet die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, der einen Beschuldigten in einem Strafverfahren verteidigt. Für die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Strafrecht nachgewiesen werden. Über die Erteilung der Befugnis entscheidet die zuständige Rechtsanwaltskammer. Rechtsanwalt Salvatore Barba führt die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht.
Nein. Der deutsche Kanzleistandort befindet sich in München. Bei geeigneten komplexeren Strafverfahren übernimmt Rechtsanwalt Salvatore Barba die Verteidigung auch bundesweit. Darüber hinaus vertritt Barba & Partner Beschuldigte in Strafverfahren mit internationalem oder grenzüberschreitendem Bezug.
Weitere Informationen zur Strafverteidigung am Kanzleistandort München finden Sie auf unserer Seite Strafverteidiger München.
Der bevorzugte Erstkontakt erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular. Bitte übermitteln Sie möglichst das Aktenzeichen, die beteiligte Behörde, bekannte Fristen und bereits vorhandene Unterlagen. Relevante Dokumente können Sie direkt über das Kontaktformular hochladen. Danach stimmen wir das weitere Vorgehen in der Regel telefonisch ab.
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