Der einfache Weg zu Barba & Partner Rechtsanwälte
Hier können Sie unkompliziert Kontakt zu uns aufnehmen. Die Anwälte von Barba & Partner Rechtsanwälte sind gerne für Sie da. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um Ihnen aufzuzeigen, wie wir Sie unterstützen können. Bei Barba & Partner Rechtsanwälte finden Sie deutsche und italienische Anwälte, die sie landesweit in Deutschland und Italien beraten, vertreten und verteidigen, egal ob in Hamburg, Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München, Mailand, Verona, Bologna, Florenz, Rom, Neapel oder Palermo.
Hier finden Sie heraus, wie Sie Barba & Partner Rechtsanwälte in München mit dem Zug erreichen.
Hier finden Sie heraus, wie Sie Barba & Partner Rechtsanwälte in Mailand mit dem Zug erreichen.
Barba & Partner ist eine international tätige Anwaltskanzlei mit Standorten in München und Mailand. Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland und Italien – zuverlässig, mehrsprachig und mit tiefgehender juristischer Expertise.
Ganz gleich, ob Sie aus dem Inland oder Ausland rechtliche Unterstützung benötigen: Sie sind nicht verpflichtet, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt am Wohnort, am Gerichtsort oder am Sitz der Gegenseite zu beauftragen. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie sich für einen spezialisierten Anwalt entscheiden, der sich kompetent und engagiert für Ihr Anliegen einsetzt.
Unsere Kanzlei kombiniert fundiertes Fachwissen im deutschen und internationalen Strafrecht, im italienischen Immobilienrecht sowie im grenzüberschreitenden Inkasso mit einem starken Netzwerk in beiden Ländern.
Ausländische Parteien müssen auch nicht zwingend einen Rechtsanwalt am Gerichtsort wählen. Laut ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 – X ZB 11/15) darf eine ausländische Partei den Anwalt ihres Vertrauens auswählen. Die hierdurch entstehenden Reisekosten sind erstattungsfähig. In Strafsachen bestellen Gerichte auf Wunsch Beschuldigter immer wieder Anwälte, die nicht am Gerichtssitz ihren Kanzleisitz haben. Bei Strafverfahren in Italien greifen wir auf ein landesweites Netzwerk italienischer Strafverteidiger zurück und unterstützen diese als Bindeglied zwischen Mandanten und italienischem Strafverteidiger mit unserer Expertise. Bei Kontaktaufnahme erläutern wir Ihnen gerne, wie z.B. eine solche Strafverteidigung in Italien aussehen kann.
Darüber hinaus können Gerichtsverhandlungen auch im Wege der Bild- und Tonübertragung durchgeführt worden. Die deutsche Zivilprozessordnung sieht dies in § 128a ZPO vor. Durch die Corona-Pandemie wurde von dieser Möglichkeit immer mehr Gebrauch gemacht. Den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen kann auf Antrag oder von Amts wegen durch das Gericht gestattet werden, sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Zeitgleich wird die Verhandlung in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen. Sofern eine der Parteien einen entsprechenden Antrag stellt, kann eine solche virtuelle Verhandlung auch bei der Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen oder Parteien angeordnet werden.
Wir beraten bundesweit! Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch an.
Gerne unterstützen wir Sie als Ihre Anwälte. Besuchen Sie uns an unseren Standorten, z.B. in München. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Gerne begrüßen wir Sie auch in einer Videokonferenz über Google Meet.
Unsere Kanzlei nutzt die modernsten Kommunikationsmittel, so dass Sie bei uns unabhängig von Ihrem Wohnort kurzfristig einen virtuellen Besprechungstermin erhalten. Auf diese Weise sind wir in der Lage für unsere Mandanten in ganz Deutschland tätig zu werden.
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