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Das allgemeine Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und umfasst in Deutschland das materielle (hier insbesondere das StGB) sowie das Verfahrensrecht (hier insbesondere die StPO). Im Strafrecht stellt der Staat von der Norm abweichendes Verhalten unter Strafe.
Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen auf, sofern ein sog. Anfangsverdacht vorliegt. In der Regel werden die Ermittlungen dann von der Polizei geführt. Sollte sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellen, dass sich der Anfangsverdacht am Ende der Ermittlungen nicht bestätigt, das heißt, besteht gegen den Beschuldigten kein hinreichender Tatverdacht, so stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Sollte sich der Anfangsverdacht hingegen im Laufe der polizeilichen Ermittlungen erhärten, so erhebt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Strafgericht Anklage oder erlässt einen Strafbefehl. Liegt ein dringender Tatverdacht vor, so kann die Staatsanwaltschaft zur Sicherung des Strafverfahrens einen Haftbefehl beantragen. Der Haftbefehl wird dann vom Ermittlungsrichter erlassen. Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Mit einer geschickten Verteidigung können Ermittlungsverfahren bereits in diesem frühen Stadium unkompliziert erledigt werden. Der Laie kennt oft nicht die vielen Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung, so dass eine Verteidigung durch einen Strafverteidiger bereits von Anfang an dringend empfohlen wird.
Kommt es zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft, so hat sich der Angeklagte vor einem Strafgericht zu verantworten. Das gleiche gilt, sofern ein Angeklagter gegen einen gegen ihn erlassenen Strafbefehl Einspruch einlegt. Im Strafverfahren herrscht der sog. Mündlichkeitsgrundsatz. Das bedeutet, dass alles das, was Grundlage einer späteren Verurteilung durch das Gericht ist, vor Gericht mündlich vorgetragen werden muss. Hierin ist die Wichtigkeit einer anwaltlichen Vertretung durch einen Strafverteidiger erkennbar. Wer durch eine Anklage betroffen ist, hat nicht den kühlen Kopf, sich strategisch klug zu verteidigen.
Im Strafrecht werden rechtswidrig und schuldhaft begangenen Taten sanktioniert. Man spricht dann von Straftaten. Die gewöhnlichen Sanktionen sind Geldstrafen und sog. Freiheitsstrafen oder auch Haftstrafen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht spricht man von Geldbußen statt von Geldstrafen. Eine Freiheitsstrafe kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht kann bei der Aussetzung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung sog. Bewährungsauflagen anordnen.
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