Barba & Partner Rechtsanwälte – Ihre Anwälte aus München
Rechtsanwaltskanzlei für Steuerstrafrecht in München
Verteidigung im Steuerstrafrecht – Erfahrung und Präzision
Das Steuerstrafrecht verbindet Strafrecht und Steuerrecht in besonderer Weise. Es erfordert juristische, wirtschaftliche und steuerliche Kompetenz zugleich. Fachanwalt für Strafrecht Salvatore Barba verteidigt Privatpersonen und Unternehmen in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens und berät steuerliche Berater, wenn sie in Ermittlungen einbezogen werden.
Das materielle Steuerrecht ist hochkomplex und unterscheidet sich in Aufbau und Sprache erheblich von anderen Gesetzen. Nur wer beides beherrscht – das Strafprozessrecht und das Steuerrecht – kann in Steuerstrafsachen effektiv verteidigen.
Unsere Kanzlei in München und Mailand berät sowohl bei akuten Verfahren als auch präventiv, etwa bei drohenden Selbstanzeigen oder im Rahmen von Betriebsprüfungen. Wir legen Wert auf diskrete, strategisch durchdachte Verteidigung – auch dort, wo strafrechtliche und steuerliche Aspekte ineinandergreifen.
Barba & Partner Rechtsanwälte – unabhängig, verschwiegen, kompetent, loyal, empathisch.
Das Steuerstrafrecht in Deutschland – Grundlagen und Systematik
Das Steuerstrafrecht ist ein eigenständiger Bereich des deutschen Strafrechts. Es regelt die strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen steuerliche Pflichten. Zentrale Vorschrift ist § 370 der Abgabenordnung (AO), der die Steuerhinterziehung erfasst.
Ausgangspunkt jeder Steuerhinterziehung ist in der Regel die Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung – oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen. Steuern gelten als verkürzt, wenn sie nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Eine fehlerhafte oder verspätete Steuererklärung führt jedoch erst dann zur Strafbarkeit, wenn dadurch tatsächlich ein Steuerschaden entsteht. Was als pflichtwidrig oder erheblich gilt, bestimmt sich nach dem jeweiligen materiellen Steuerrecht, etwa dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder Umsatzsteuergesetz (UStG).
Die Abgabenordnung unterscheidet zwischen Steuerstraftaten (§§ 369 ff. AO) und steuerlichen Ordnungswidrigkeiten (§§ 377 ff. AO). Typisch für das Steuerstrafrecht ist, dass seine Vorschriften auf das materielle Steuerrecht zurückgreifen – also etwa auf das Einkommensteuer- oder Umsatzsteuergesetz.
Neben § 370 AO sind insbesondere folgende Vorschriften relevant:
§ 371 AO – Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
§ 373 AO – Steuerhehlerei
§ 378 AO – leichtfertige Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit)
§ 379 AO – Steuergefährdung
§§ 26b, 26c UStG – Steuerstraftaten im Umsatzsteuerrecht
§ 148 ff. StGB – Wertzeichenfälschung
Ergänzend finden sich steuerstrafrechtlich relevante Normen im Strafgesetzbuch (z. B. § 263 StGB – Betrug) und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Steuerordnungswidrigkeiten können gemäß § 377 AO mit einer Geldbuße geahndet werden – sie unterscheiden sich damit von Steuerstraftaten, die nach den §§ 369 ff. AO verfolgt werden.
Steuerstrafverfahren betreffen in der Praxis vor allem Privatpersonen und Verantwortliche in Unternehmen, denen vorgeworfen wird, steuerliche Pflichten verletzt zu haben. In manchen Fällen können auch steuerliche Berater in Ermittlungen einbezogen werden, etwa bei dem Verdacht auf Beihilfe.
Die strafbefreiende Selbstanzeige – ein besonderes Instrument des Steuerstrafrechts
Die Selbstanzeige (§ 371 AO) ist ein im deutschen Strafrecht einzigartiges Mittel, um trotz begangener Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen – allerdings nur, wenn sie rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei erfolgt. Sie soll Steuerpflichtige dazu bewegen, zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren und dem Staat entgangene Einnahmen offenzulegen. Ähnliche Regelungen gibt es zwar auch in anderen Bereichen – etwa bei Subventionsbetrug oder Geldwäsche – doch die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht bleibt ein besonderer Ausdruck tätiger Reue. Voraussetzung ist immer, dass alle verkürzten Steuern, Zinsen und Strafzuschläge vollständig nachgezahlt werden.
Schon kleine Fehler können jedoch dazu führen, dass die strafbefreiende Wirkung verloren geht.
Typische Fallstricke:
Unvollständige Angaben (z. B. nur einzelne Steuerarten oder Jahre)
Verspätete Einreichung nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung
Fehlende Mitwirkung bei der Nachzahlung
Ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 25.000 Euro verlangt das Gesetz zusätzlich die Zahlung eines Zuschlags nach § 398a AO, um Straffreiheit zu erlangen.
Unser Rat:
Eine Selbstanzeige sollte niemals ohne anwaltliche Beratung abgegeben werden. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft, ob eine Anzeige noch möglich und sinnvoll ist – und wie sie korrekt gestaltet werden muss, um Strafverfolgung zu vermeiden.
Der Fall Uli Hoeneß – Beispielhafte Bedeutung
Ein prominentes Beispiel für eine fehlgeschlagene Selbstanzeige war 2014 der Fall des damaligen Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß. Er zeigte eindrücklich, dass eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend wirkt, wenn sie rechtzeitig, vollständig und formal korrekt abgegeben wird.
Schon kleine Versäumnisse können den Verlust der Straffreiheit bedeuten und zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Das Verfahren endete mit einer Freiheitsstrafe – ein Lehrbeispiel dafür, wie entscheidend rechtzeitige und fachkundige Beratung im Steuerstrafrecht ist.

Ihr Rechtsanwalt vor Ort!
Maximilianstr. 13 D-80539 München
Sanktionen und Strafrahmen im deutschen Steuerstrafrecht
Die Höhe der hinterzogenen Steuer bestimmt maßgeblich das Strafmaß. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu Leitlinien entwickelt, die sich an der Schadenshöhe orientieren. Ab einem Hinterziehungsbetrag im mittleren fünfstelligen Bereich drohen regelmäßig Freiheitsstrafen – bei Beträgen über einer Million Euro in der Regel ohne Bewährung.
Typischer Strafrahmen in der Praxis:
bis etwa 50.000 €: meist Geldstrafe
zwischen 50.000 € und 1 Mio. €: Geld- oder Freiheitsstrafe, häufig zur Bewährung
über 1 Mio. €: regelmäßig Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Das konkrete Strafmaß hängt jedoch immer von individuellen Umständen ab – etwa Geständnis, Nachzahlung der Steuern, Schadenswiedergutmachung oder der Dauer des Verfahrens.
Zudem drohen neben der eigentlichen Strafe weitere rechtliche und wirtschaftliche Folgen:
Zinsen und Säumniszuschläge
Einziehung der hinterzogenen Beträge
Berufsrechtliche Konsequenzen – etwa der Verlust von Approbation, Gewerbeerlaubnis oder Konzession
Reputationsschäden, die sich auf berufliche Tätigkeiten und geschäftliche Beziehungen auswirken können
Gerade für Selbstständige, Freiberufler sowie Geschäftsführer und leitende Angestellte kann eine Verurteilung existenzielle Auswirkungen haben. Eine frühzeitige und diskrete Verteidigung ist daher entscheidend.
Das Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht
Ein Steuerstrafverfahren beginnt oft unbemerkt – etwa durch eine Betriebsprüfung, einen internationalen Datenabgleich (z. B. durch Veröffentlichungen wie die Panama Papers) oder durch Hinweise Dritter, sogenannter Whistleblower. Das können ehemalige Mitarbeitende, Partner oder Geschäftspartner sein.
Auch bei sogenannten Umsatzsteuerkarussell-Fällen – also betrügerischen Kettenlieferungen im EU-Binnenmarkt – greifen die europäischen Kontrollsysteme immer stärker, sodass Finanzbehörden auf dieser Grundlage zunehmend Ermittlungsverfahren einleiten.
Sobald die Steuerfahndung Verdachtsmomente sieht, leitet sie ein Verfahren ein – häufig noch bevor der Betroffene davon erfährt. Erst mit der förmlichen Belehrung als Beschuldigter wird dies bekannt. Ab diesem Zeitpunkt sollte keine Aussage ohne anwaltliche Rücksprache erfolgen.
Typische Ermittlungsmaßnahmen:
Durchsuchung von Wohn- oder Geschäftsräumen
Beschlagnahme von Unterlagen oder Datenträgern
Vernehmung durch Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft
Arrest und Kontenpfändung
Bei steuerlichen Gestaltungen ist die Grenze zwischen legaler Steueroptimierung und strafbarer Steuerverkürzung oft fließend – und wird durch Rechtsprechung und Gesetzgebung immer wieder neu gezogen.
Unser Rat:
Bewahren Sie Ruhe und rufen Sie sofort einen Strafverteidiger. Jede unbedachte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
Betriebsprüfung – warum Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung brauchen
Eine Betriebsprüfung ist oft der Beginn eines späteren Steuerstrafverfahrens – auch wenn sie zunächst wie eine reine Routineprüfung wirkt. Schon kleine Unstimmigkeiten in Buchführung oder Steuererklärungen können beim Finanzamt den Verdacht einer Steuerhinterziehung wecken. In solchen Fällen gibt der Betriebsprüfer den Vorgang häufig an die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) oder die Steuerfahndung weiter, die dann ein Ermittlungsverfahren prüfen.
Die Ermittlungen werden von hochqualifizierten Finanzbeamten geführt, die sowohl steuerrechtlich als auch strafprozessual geschult sind. Umso wichtiger ist es, sich auf gleicher fachlicher Ebene zu verteidigen. Ein Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung im Steuerstrafrecht kann die Prüfung strategisch begleiten, Risiken früh erkennen und – falls notwendig – rechtzeitig eingreifen. Oft ist es sinnvoll, dass der Strafverteidiger zunächst im Hintergrund bleibt und erst dann aktiv wird, wenn sich ein Ermittlungsverfahren konkret abzeichnet.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Verteidigung liegt in der korrekten Ermittlung des Steuerschadens: Je geringer der nachgewiesene Schaden, desto geringer fällt auch das Strafmaß aus. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater des Mandanten wichtig, um alle steuerlich relevanten Aspekte fachlich richtig darzustellen und etwaige Rechenfehler oder Interpretationsspielräume zu prüfen.
Unser Rat:
Warten Sie nicht ab, bis die Steuerfahndung vor der Tür steht. Lassen Sie sich bereits während einer laufenden Betriebsprüfung anwaltlich beraten – diskret, kompetent und mit einem klaren Blick für die richtige Verteidigungsstrategie.
Steuerberater oder Strafverteidiger – wer hilft im Steuerstrafverfahren?
Viele Betroffene wenden sich bei steuerlichen Problemen zunächst an ihren Steuerberater. Besteht jedoch der Verdacht einer Steuerstraftat, sollte unbedingt ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet werden. Ein Steuerberater kann in einem Steuerstrafverfahren schnell in einen Interessenkonflikt geraten: Seine Verschwiegenheitspflicht gilt nicht uneingeschränkt, und er besitzt – anders als ein Strafverteidiger – kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Deshalb gilt:
→ Der Steuerberater begleitet die steuerliche Aufarbeitung.
→ Der Strafverteidiger schützt vor strafrechtlichen Konsequenzen.
Die optimale Verteidigungsstrategie besteht in enger, aber klar abgegrenzter Zusammenarbeit beider Berater.
FAQ zum Steuerstrafrecht
Wann sollte ich im Steuerstrafverfahren einen Anwalt einschalten?
Sobald Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden – z. B. bei einer Durchsuchung, einer Steuerfahndung oder einem Anhörungsschreiben. Frühzeitige anwaltliche Begleitung kann oft eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden.
Was kostet ein Fachanwalt für Strafrecht im Steuerstrafrecht?
Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Falls. Wir legen Wert auf Transparenz – Sie erhalten eine klare Kostenschätzung vor Mandatsannahme.
Muss ich bei einer Hausdurchsuchung alles herausgeben?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Übergeben Sie nur, was im Durchsuchungsbeschluss steht, und rufen Sie sofort Ihren Anwalt an.
Was passiert, wenn ich meine Selbstanzeige zu spät abgebe?
Dann entfällt die Straffreiheit, und das Verfahren wird regulär fortgeführt. In solchen Fällen prüfen wir, ob eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Strafmilderung ermöglicht.
Ihr Ansprechpartner im Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Salvatore Barba ist Fachanwalt für Strafrecht mit über 20 Jahren Erfahrung in der Strafverteidigung – darunter zahlreiche komplexe Steuerstrafsachen. Er hat den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht absolviert und bildet sich kontinuierlich auf diesem Gebiet fort.
Während seiner internationalen Station in einer Rechtsanwaltskanzlei in Miami (USA) sammelte Rechtsanwalt Salvatore Barba praktische Erfahrung in der rechtlichen Bewertung von Kapitalmarktstrukturen und Finanztransaktionen im sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ – einem Bereich, in dem steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen häufig eng miteinander verknüpft sind.
Unsere Kanzlei ist sowohl in München als auch in Mailand vertreten. Wir beraten und verteidigen Mandanten bundesweit und grenzüberschreitend in deutscher, italienischer und englischer Sprache – insbesondere bei Fällen mit internationalem oder europäischem Bezug.
Sind sie dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt?
Nehmen Sie hier Kontakt auf, um Ihre Situation vertraulich zu besprechen – persönlich in München oder per Videokonferenz.
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