Strafrecht

Europäischer Haftbefehl (EHB) und Auslieferung

Wenn deutsche Staatsbürger von Deutschland oder vom Ausland gesucht werden

Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist für Beschuldigte und Verurteilte oft ein Schock: Plötzlich droht die Festnahme im EU-Ausland, eine Auslieferung nach Deutschland – oder umgekehrt die Auslieferung in einen anderen EU-Staat.

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren im deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht tätig. Wir vertreten:

  • Deutsche Staatsbürger, die von Deutschland mit einem Europäischen Haftbefehl gesucht werden, und
  • Deutsche und in Deutschland lebende Personen, gegen die ein ausländischer Haftbefehl / Europäischer Haftbefehl (z.B. aus Italien, Spanien, Frankreich, Polen) besteht.

 

Kurz zusammengefasst:

  • Ein Europäischer Haftbefehl kann sowohl aus Deutschland als auch von ausländischen Strafverfolgungsbehörden gegen Deutsche erlassen werden.
  • Er führt häufig zur Festnahme im Ausland und zu einem Auslieferungsverfahren mit kurzen Fristen.
  • Nicht jeder EHB ist rechtmäßig: Es bestehen Angriffspunkte bei Unabhängigkeit der ausstellenden Behörde, Verhältnismäßigkeit und Haftgründen.
  • Für Deutsche kann eine Auslieferung bedeuten, sich in einem fremden Rechtssystem, in fremder Sprache verteidigen zu müssen.
  • Eine effektive Verteidigung erfordert meist Verteidiger in beiden Staaten und eine frühzeitige Strategie.

 

Was ist ein Europäischer Haftbefehl?

Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist eine Entscheidung einer Justizbehörde eines EU-Mitgliedstaats, mit der ein anderer Mitgliedstaat zur:

  • Festnahme und Auslieferung eines Beschuldigten zur Strafverfolgung oder
  • Auslieferung eines Verurteilten zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ersucht wird.

 

Er ersetzt im Verhältnis der EU-Staaten weitgehend das klassische Auslieferungsverfahren und ist deutlich schneller und formalisierter.

 

Wenn Deutschland einen Europäischen Haftbefehl erlässt

Ein aus Deutschland kommender Europäischer Haftbefehl kommt insbesondere in zwei Konstellationen vor:

  1. Strafverfahren in Deutschland
    – Es droht eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr.
    – Der Beschuldigte hält sich im Ausland auf oder ist unbekannten Aufenthalts.
    – Die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht gehen von Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr aus.

  2. Vollstreckung einer Strafe
    – Es besteht eine rechtskräftige Verurteilung in Deutschland.
    – Es ist eine Restfreiheitsstrafe von mehr als 4 Monaten zu vollstrecken.

 

Typischer Ablauf:

  • Ein Deutsches Gericht erlässt einen nationalen Haftbefehl.
  • Auf dieser Grundlage wird ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt.
  • Die Daten werden im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben.
  • Beim Grenzübertritt oder einer Polizeikontrolle im EU-Ausland droht die Festnahme.

 

Deutscher mit ausländischem Haftbefehl: Wenn das Ausland Sie sucht

Nicht selten sind Deutsche nicht nur von deutschen, sondern auch von ausländischen Strafverfolgungsmaßnahmen betroffen.

Beispiele:

  • Ermittlungsverfahren in Italien, Spanien, Frankreich, Polen, Österreich usw.
  • Vorwürfe wie Wirtschaftsstraftaten, Betrug, Steuerdelikte, Betäubungsmittel, Verkehrsdelikte mit Personenschaden.
  • Das ausländische Gericht oder die Staatsanwaltschaft beantragt einen Europäischen Haftbefehl gegen einen Deutschen.

 

Mögliche Situationen:

  • Sie leben in Deutschland und erfahren, dass im Ausland in Abwesenheit ermittelt oder verhandelt wird.
  • Sie waren im Urlaub oder geschäftlich im Ausland und wurden später in Abwesenheit verurteilt.
  • Sie erhalten Post einer deutschen Staatsanwaltschaft oder eines Oberlandesgerichts im Zusammenhang mit einem Auslieferungsersuchen eines EU-Staates.

 

In diesen Fällen droht:

  • die Festnahme in Deutschland aufgrund eines ausländischen Europäischen Haftbefehls, oder
  • die Festnahme in einem anderen EU-Staat mit anschließender Auslieferung in das ersuchende Land.

 

Für die Betroffenen bedeutet dies häufig:

  • Sprachbarrieren,
  • Unkenntnis des ausländischen Strafverfahrensrechts,
  • Unsicherheit bei Haftbedingungen und Verteidigungsmöglichkeiten.

 

Festnahme im In- oder Ausland: Was passiert nach dem Zugriff?

Wird eine Person aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen, folgt regelmäßig:

  1. Vorführung vor den Ermittlungsrichter im Staat der Festnahme.
  2. Belehrung über den Haftbefehl, die vorgeworfenen Taten und das Auslieferungsersuchen.
  3. Frage, ob die Person
    • der Auslieferung zustimmt (vereinfachtes Verfahren) oder
    • die Auslieferung ablehnt und sich verteidigen möchte.

 

Wichtig:

Ohne strafrechtlich spezialisierten Verteidiger sollten Sie weder vorschnell zustimmen noch Angaben zur Sache machen.

 

Angriffspunkte: Wann ein Europäischer Haftbefehl angreifbar sein kann

Ein Europäischer Haftbefehl ist kein „Automatismus“. In vielen Fällen können Verteidiger prüfen, ob:

  • Formvoraussetzungen eingehalten sind,
  • die ausstellende Behörde unabhängig im Sinne des EU-Rechts ist (Stichwort: Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften),
  • der Haftbefehl verhältnismäßig ist oder ob mildere Mittel ausgereicht hätten,
  • die vorgeworfene Tat auch im Vollstreckungsstaat strafbar ist (beidseitige Strafbarkeit, soweit erforderlich),
  • Grundrechte oder menschenrechtliche Standards (z.B. Haftbedingungen) verletzt sein könnten.

 

Für Deutsche mit ausländischem Haftbefehl kommt hinzu:

  • Prüfung, ob eine Auslieferung nach deutschem Recht eventuell unzulässig sein könnte, z.B. wegen
    • drohender unangemessener Strafen,
    • fehlender fair-trial-Garantien,
    • besonderer persönlicher Umstände.

 

Besondere Risiken für Deutsche in ausländischen Strafverfahren

Ein Europäischer Haftbefehl aus dem Ausland gegen Deutsche ist besonders sensibel, weil:

  • das Verfahren in einem fremden Rechtssystem abläuft,
  • die Verteidigung vor Ort nur mit lokalen Rechtsanwälten möglich ist,
  • häufig Haft in Untersuchungshaftanstalten im Ausland droht,
  • Abwesenheitsurteile und andere Verfahrensgestaltungen stark von deutschen Standards abweichen können.

 

Deshalb ist es oft sinnvoll,

  • frühzeitig eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln,
  • Verteidiger in Deutschland und im Ausstellungsstaat einzuschalten,
  • zu prüfen, ob z.B. eine Verfahrensübernahme durch deutsche Behörden oder alternative Lösungen denkbar sind.

 

Flaggen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten – Symbol für internationale Zusammenarbeit und europäisches Recht

 

Rolle des Strafverteidigers – in Deutschland und im Ausland

In EHB-Konstellationen ist regelmäßig eine „Doppelverteidigung“ sinnvoll:

  • Ein Verteidiger im Staat der Festnahme (z.B. Deutschland, Italien, Spanien), der das Auslieferungsverfahren betreut, und
  • ein Verteidiger im Ausstellungsstaat des Haftbefehls, der das Hauptverfahren oder die Vollstreckung begleitet.

 

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Prüfung des Europäischen Haftbefehls und der zugrundeliegenden Entscheidungen,
  • Beratung, ob eine Zustimmung zur Auslieferung sinnvoll ist oder nicht,
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie im Auslieferungsverfahren,
  • Koordination mit Kolleginnen und Kollegen im Ausland / in Deutschland,
  • Unterstützung bei Haftverschonung, Kaution, Meldeauflagen etc.,
  • Prüfung, inwieweit eine Auslieferung oder Vollstreckung abgewendet oder begrenzt werden kann.

 

Häufige Fragen (FAQ)

Ich bin Deutscher und habe gehört, dass gegen mich im Ausland ein Haftbefehl besteht. Muss ich mit einer Festnahme in Deutschland rechnen?
Ja, wenn ein ausländischer Haftbefehl als Europäischer Haftbefehl ausgeschrieben ist, kann es in Deutschland zu einer Festnahme kommen. Ob eine Auslieferung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte anwaltlich geprüft werden.

Ich lebe im Ausland und habe erfahren, dass in Deutschland gegen mich ermittelt wird. Droht mir ein Europäischer Haftbefehl?
Das ist möglich, insbesondere wenn die deutschen Behörden von Fluchtgefahr ausgehen. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Strafverteidiger kann helfen, die Situation zu klären und die Eskalation zu einem EHB – soweit möglich – zu vermeiden.

Soll ich der Auslieferung zustimmen, um „die Sache hinter mich zu bringen“?
Eine Zustimmung kann sinnvoll oder hoch riskant sein. Sie verzichten damit in der Regel auf Rechtsmittel im Auslieferungsverfahren. Diese Entscheidung sollte niemals ohne vorherige Beratung getroffen werden.

Kann ich mich gegen einen Europäischen Haftbefehl wehren?
Ja, in vielen Fällen lassen sich formelle Mängel, Unverhältnismäßigkeit, fehlende Unabhängigkeit der ausstellenden Behörde oder menschenrechtliche Bedenken geltend machen. Ob das im konkreten Fall Erfolg verspricht, ist eine Frage der genauen Prüfung.

 

Unsere Unterstützung bei Europäischem Haftbefehl und Auslieferung

Wir vertreten:

  • Deutsche, die von Deutschland mit Europäischem Haftbefehl gesucht werden, und
  • Deutsche / in Deutschland lebende Personen, die mit einem ausländischen Europäischen Haftbefehl oder Auslieferungsersuchen konfrontiert sind.

 

Wir bieten:

  • Langjährige Erfahrung im internationalen Strafrecht und Auslieferungsrecht,
  • Zusammenarbeit mit Korrespondenzanwälten im Ausland,
  • Verteidigung in deutschen Straf- und Auslieferungsverfahren,
  • Beratung auf Deutsch, Italienisch und Englisch.

 

📩 Wenn Sie von einem Europäischen Haftbefehl – aus Deutschland oder aus einem anderen EU-Staat – betroffen sind, kontaktieren Sie uns umgehend. Je früher eine Verteidigungsstrategie entwickelt wird, desto größer sind die Einflussmöglichkeiten auf Auslieferung, Haft und das ausländische Hauptverfahren.

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