Strafrechtliche Mandatsanfrage an Barba & Partner Rechtsanwälte
Über dieses Formular können Sie Ihre Anfrage im Strafrecht strukturiert übermitteln. Es eignet sich insbesondere bei Vorladung, Vernehmung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Strafbefehl, Anklage, Hauptverhandlung, Haft, deutschem oder Europäischem Haftbefehl, Auslieferung sowie bei internationalen Strafverfahren. Wir übernehmen Strafverteidigung bundesweit in Deutschland und unterstützen auch bei Verfahren mit Italienbezug und grenzüberschreitenden Strafsachen.
Hinweis für Eilfälle:
Bei Durchsuchung, Festnahme, Haft, Haftbefehl, Auslieferung oder kurzfristigen Terminen markieren Sie bitte die Dringlichkeit entsprechend.
Aus Deutschland erreichen Sie uns gebührenfrei unter:
0800 – 892 27 22
Aus dem Ausland erreichen Sie uns unter:
Sie möchten direkt einen Termin für ein erstes Gespräch vereinbaren? Nutzen Sie unser digitales Buchungssystem und wählen Sie Datum und Uhrzeit bequem selbst.
Die Kosten für ein erstes Gespräch werden Ihnen vorab transparent angezeigt, wenn Sie einen Termin über unser digitales Buchungssystem vereinbaren. So wissen Sie bereits vor der Buchung, mit welchem Honorar zu rechnen ist.
Nein. Ein erstes Gespräch kann in vielen Fällen kurzfristig telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Persönliche Termine in unseren Büros in München oder Mailand sind nach Vereinbarung ebenfalls möglich.
Ja. Wir unterstützen auch Mandanten im Ausland sowie in grenzüberschreitenden Strafsachen. Eine Kontaktaufnahme ist auf Deutsch, Englisch und Italienisch möglich.
In solchen Situationen sollte der Sachverhalt möglichst früh anwaltlich eingeordnet werden. Übermitteln Sie uns Ihre Anfrage mit den wichtigsten Angaben und laden Sie vorhandene Unterlagen nach Möglichkeit direkt über das Formular hoch. Bei besonderer Dringlichkeit können Sie dies im Formular entsprechend kennzeichnen.
Ja. Sie können über das Formular bereits Unterlagen wie Vorladungen, Strafbefehle, Anklageschriften, Haftbefehle oder sonstige behördliche Schreiben hochladen. Das erleichtert die erste Einordnung Ihres Anliegens.
Grundsätzlich übernehmen wir Wahlverteidigungen. In geeigneten Fällen prüfen wir auch, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt, insbesondere wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Vereinzelt ist bei Pflichtverteidigung auch eine Zuzahlung möglich.
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