Strafrecht // Tipps

Oktoberfest in München – Ihre Rechte und was Sie beachten sollten

Das Oktoberfest in München ist nicht nur das wohl bekannteste Volksfest der Welt, sondern auch eine Veranstaltung mit zahlreichen Regeln und Vorsichtsmaßnahmen. In der Vergangenheit haben wir oft Mandanten als Strafverteidiger vertreten, die auf dem Oktoberfest mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Damit Ihr Wiesn-Erlebnis sicher bleibt, zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten, wie die Polizei im Ernstfall vorgeht und wie Sie Ihre Rechte als Besucher in Deutschland wahren.

Grundlegende Informationen

  • Das 190. Oktoberfest findet vom 20. September bis 5. Oktober 2025 auf der Theresienwiese in München statt.
  • Informationen zu Öffnungszeiten, Anfahrt und Zugangsregeln finden Sie auf der offiziellen Seite: www.oktoberfest.de

Sicherheitsregeln auf der Theresienwiese

Damit das Fest friedlich verläuft und alle Besucher sicher sind, gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen:

  • Die Festwiese ist umzäunt, der Zutritt erfolgt über kontrollierte Eingänge.
  • Taschen sind nur bis 3 Liter bzw. 20x15x10 cm erlaubt. Größeres Gepäck muss an Aufbewahrungsstellen abgegeben werden.
  • Erlaubt: kleine Taschen, Portemonnaie, Lippenstift, Schlüssel. Nicht erlaubt: Glasflaschen, Waffen oder gefährliche Gegenstände.
  • Glasflaschen sind auf dem gesamten Gelände verboten – auch im Hinblick auf Verletzungsgefahr.
  • Rauchen oder Dampfen ist in Zelten untersagt. Es gibt ausgewiesene Raucherbereiche im Freien.
  • Während des Oktoberfests gelten in Teilen Münchens (z. B. Bahnhöfen) besondere Verbote für Waffen und sonstige Gefahrgüter.

Wann kann es rechtlich heikel werden?

Auch wer nur feiern will, kann unbeabsichtigt mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Manchmal braucht man auf dem Oktoberfest in München schneller einen Strafverteidiger, als man denkt. Folgende Situationen führen regelmäßig zu Einsätzen der Polizei:

  • Alkoholisierte Eskalation: Aggressives Verhalten, Sachbeschädigung oder Pöbeleien.
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Polizei kontrolliert gezielt rund um das Fest.
  • Besitz oder Konsum von Drogen: Schon geringe Mengen können Folgen haben. Der Besitz harter Drogen wie Kokain oder anderer Betäubungsmittel führt regelmäßig zur vorläufigen Festnahme und kann je nach Menge eine Untersuchungshaft nach sich ziehen.
  • Sexuelle Belästigung: Anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen oder gar Übergriffe werden strafrechtlich verfolgt, insbesondere bei alkoholisiertem Verhalten.
  • Körperverletzung & Schlägereien: Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen alkoholisierten Gästen. Eine Schlägerei kann, je nach Ausführung und Ausgang, als gefährliche Körperverletzung gewertet werden.
  • Angriffe mit Maßkrügen: Das Zuschlagen mit einem Bierkrug gilt aufgrund der massiven Verletzungsgefahr als versuchter Totschlag. In der Vergangenheit wurden dafür mehrjährige Haftstrafen verhängt.
  • Diebstahl: Auch das „Mitnehmen“ von Bierkrügen gilt als Diebstahl.
  • Betrug: Z. B. wenn man absichtlich eine Taxi-Rechnung nicht bezahlt.
  • Ruhestörung oder Belästigung: Lautes oder anstößiges Verhalten kann strafbar sein.
  • Waffenbesitz: Auch der Besitz eines Taschenmessers kann zum Problem werden.

Ihre Rechte bei Polizeikontrollen oder Festnahmen

Sollte es zu einer Kontrolle, Festnahme oder einem Strafverfahren kommen, gilt Folgendes:

📌 Recht auf Information über den Vorwurf
Sie haben das Recht zu erfahren, warum Sie kontrolliert oder festgenommen werden.
✉️ Fragen Sie ruhig und klar nach dem konkreten Vorwurf.

📌 Recht auf einen Anwalt
Sie dürfen sofort einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die Polizei muss dann mit der Vernehmung warten.
✉️ Machen Sie ohne Anwalt keine Angaben zur Sache. Sinnvollerweise kontaktieren Sie vom Oktoberfest aus direkt einen Strafverteidiger aus München.

📌 Recht auf einen Dolmetscher
Verstehen Sie Deutsch nicht gut, muss ein Übersetzer beigezogen werden.
✉️ Fordern Sie diesen aktiv ein.

📌 Schutz vor unangemessener Polizeigewalt
Die Polizei darf nur im rechtlichen Rahmen handeln.
✉️ Bleiben Sie ruhig. Bitten Sie gegebenenfalls um Einschalten der Bodycam.

📌 Recht zu schweigen
Sie müssen sich nicht äußern und dürfen sogar die Unwahrheit sagen.
✉️ Schweigen ist oft die beste Verteidigung.

Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten

  • Kein Widerstand! Auch verbaler Widerstand kann als Straftat gewertet werden.
  • Nicht fliehen oder provozieren! Das verschärft die Lage und kann zu Haft führen.
  • „War nur ein Spaß“ hilft nicht! Solche Aussagen gelten schnell als Geständnis.
  • Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen! Besonders im Rausch: Erklären Sie der Polizei, wenn Sie aktuell nicht aufnahmefähig sind.

Wie wir helfen können

Unsere Kanzlei ist auf deutsches Strafrecht spezialisiert. Seit über 22 Jahren vertreten wir Mandantinnen und Mandanten, die während des Oktoberfests mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Wir bieten:

FAQ – Häufige Fragen

❓ Was tun bei Festnahme?
🔹 Ruhe bewahren, Anwalt verlangen, nichts unterschreiben, schweigen.

❓ Darf ich nach einer Anzeige ausreisen?
🔹 Kommt auf den Fall an. Ein Anwalt prüft, ob vielleicht eine Ausreisesperre besteht.

❓ Was ist eine Sicherheitsleistung?
🔹 Eine Geldzahlung zur Abwendung von Haft. Häufig sinnvoll – wir kümmern uns um Rückzahlung.

❓ Muss ich bei einer Ordnungswidrigkeit vor Gericht?
🔹 Nicht zwingend. Ein Bußgeldbescheid kann die Sache abschließen.

❓ Welche Folgen hat eine Verurteilung?
🔹 Eintrag ins Strafregister, evtl. Meldung ans Heimatland, Einschränkung bei Reisen.

Vorbereitung & Verhaltenstipps für das Oktoberfest in München vom Strafverteidiger

  • Führen Sie immer Ihren Ausweis oder Pass mit sich.
  • Speichern Sie unsere Telefonnummer auf Ihrem Handy.
  • Informieren Sie eine Vertrauensperson über Ihren Wiesn-Besuch.
  • Planen Sie Ihre Heimfahrt vorher, statt eine Trunkenheitsfahrt zu riskieren.
  • Oktoberfestbier ist stärker als gedacht. Trinken Sie mit Maß.
  • Bei Problemen: Keine Aussagen, keine Unterschrift! Sofort Anwalt kontaktieren.
  • Gegebenenfalls kontaktieren Sie uns nach dem Wiesn-Besuch über unsere Kontaktseite.
  • Buchen Sie eine Erstberatung.

Autor: Salvatore Barba, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger, Barba & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, München
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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