Barba & Partner Rechtsanwälte – Ihre Anwälte aus München

Das Ordnungswidrigkeitenrecht

Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten – Erfahrung, Strategie und Präzision

Auch eine Ordnungswidrigkeit kann erhebliche Konsequenzen haben: hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar berufsrechtliche Folgen. Fachanwalt für Strafrecht Salvatore Barba verteidigt Privatpersonen und Unternehmen in Ordnungswidrigkeitenverfahren – von Verkehrsdelikten bis zu komplexen Bußgeldverfahren im Wirtschafts- und Verwaltungsrecht.

Unsere Kanzlei in München und Mailand berät und vertritt Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der Anhörung bis zum gerichtlichen Hauptverfahren. Wir analysieren die Beweislage, prüfen Verfahrensfehler und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Barba & Partner Rechtsanwälte – unabhängig, verschwiegen, kompetent, loyal, empathisch.

Strafzettel hängt an einem Auto
Speed trap camera on the road in taiwan

Was ist das Ordnungswidrigkeitenrecht?

Das Ordnungswidrigkeitenrecht (OWi-Recht) steht zwischen dem Strafrecht und dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Es ahndet rechtswidrige, aber weniger schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Sicherung gesetzestreuen Verhaltens durch Bußgelder oder andere Maßnahmen. Es dient zugleich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und ermöglicht eine effiziente Ahndung geringfügiger Verstöße.

Anders als bei Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind, drohen bei Ordnungswidrigkeiten keine Freiheitsstrafen. Es handelt sich um rechtliche Verstöße, die in der Regel mit einer Geldbuße geahndet werden. Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Verkehrsordnungswidrigkeiten können jedoch im Fahreignungsregister (FAER) – umgangssprachlich: Punkte in Flensburg – vermerkt werden, ohne Auswirkungen auf das Führungszeugnis.

Ordnungswidrigkeiten können im Alltag ebenso vorkommen wie im Unternehmenskontext – etwa bei:

  • Verkehrsverstößen (Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer)

  • Umwelt- und Arbeitsschutzverstößen

  • Verstößen gegen Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Aufsichtsrecht (z. B. Verstöße gegen Melde- oder Berichtspflichten).

  • Steuer- und Wirtschaftsverstößen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze

Die zentrale gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Es regelt, wann ein Verhalten ordnungswidrig ist, wie Verfahren geführt werden und welche Rechte Beschuldigte haben. Daneben enthalten zahlreiche Spezialgesetze eigene Bußgeldvorschriften – etwa die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die Gewerbeordnung (GewO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Je nach Art des Verstoßes sind unterschiedliche Behörden zuständig – etwa Ordnungsämter, Bußgeldstellen, die Polizei oder Fachaufsichtsbehörden.

Auch vermeintlich „leichte“ Ordnungswidrigkeiten können erhebliche Folgen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler und unnötige Bußgelder zu vermeiden.

Typische Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beginnt meist mit einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid. Zuständig sind in der Regel Verwaltungsbehörden oder spezialisierte Bußgeldstellen.

Typischer Ablauf eines Bußgeldverfahrens:

  1. Anhörung des Betroffenen – Gelegenheit zur Stellungnahme. Viele Betroffene machen im Anhörungsverfahren unbedachte Angaben – oft ist das der Grund, warum später ein Bußgeldbescheid ergeht. Bevor Sie sich äußern, sollte Ihr Anwalt Akteneinsicht nehmen und die Beweislage prüfen.

  2. Erlass des Bußgeldbescheids – enthält Tatvorwurf, Höhe der Geldbuße und ggf. Fahrverbot.

  3. Einspruch – in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids möglich; hält die Behörde am Bescheid fest, entscheidet das Amtsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren.

  4. Hauptverhandlung – Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung, Urteil oder Einstellung.

Unser Rat:

Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie erst nach anwaltlicher Beratung. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft – etwa wegen fehlerhafter Messungen, unklarer Zuständigkeit oder Verjährung.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – lohnt sich das?

Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn Zweifel an der Richtigkeit des Tatvorwurfs bestehen oder Verfahrensfehler vorliegen.


Typische Gründe sind etwa:

  • unzulässige oder ungenaue Geschwindigkeitsmessung,

  • fehlerhafte Belehrung oder fehlende Unterschrift,

  • Verstöße gegen Fristen oder Verjährung.

Nach dem Einspruch prüft zunächst die Behörde, anschließend – über die Staatsanwaltschaft – das Amtsgericht den Fall. Vor Gericht haben Betroffene das Recht auf rechtliches Gehör und können Beweismittel einbringen oder Zeugen benennen. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie und anwaltliche Erfahrung sind dabei oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Wir prüfen jeden Bußgeldbescheid sorgfältig und vertreten Ihre Interessen – sowohl im behördlichen Verfahren als auch vor Gericht.

 

Was wir konkret für Sie tun können:

  • Akteneinsicht beantragen und Beweislage vollständig auswerten (Messprotokolle, Eichscheine, Zeugenangaben, Verjährung/Fristen).

  • Rechtliche Analyse der Vorwürfe (Tatbestand, Zuständigkeit, Formmängel, Verfahrensfehler).

  • Stellungnahme im Anhörungsverfahren – gezielt und schriftlich, wenn es wirklich nützt.

  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid frist- und formgerecht einlegen (§ 67 OWiG).

  • Schriftsätze verfassen (Einwendungen, Beweisanträge, Verfahrenseinstellungen anregen).

  • Vorbereitung auf die Hauptverhandlung (Beweisstrategie, Zeugenfragen, Sachverständige).

  • Vertretung vor Gericht – professionell und effektiv.

Wir kümmern uns um Ihre Ordnungswidrigkeiten

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Unternehmensbezug und Aufsichtspflichten

Auch Unternehmen können von Ordnungswidrigkeitenverfahren betroffen sein – etwa, wenn Mitarbeiter gegen Vorschriften verstoßen oder Aufsichtspflichten verletzt wurden (§ 130 OWiG). In solchen Fällen kann das Unternehmen selbst mit einer Geldbuße belegt werden.

Gerade im wirtschaftlichen Umfeld ist daher die präventive Beratung entscheidend. Wir unterstützen Unternehmen bei Compliance-Fragen, internen Untersuchungen und der Abwehr von Bußgeldern nach dem OWiG.

 

Das gerichtliche Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht

Wenn die Verwaltungsbehörde am Bußgeldbescheid festhält, entscheidet das Amtsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren. Dort prüft der Richter die Rechtmäßigkeit des Bußgelds, hört Zeugen und Sachverständige und fällt ein Urteil.

Ein erfahrener Rechtsanwalt kann hier entscheidend eingreifen – etwa durch Beweisanträge, die Aufdeckung von Verfahrensfehlern oder eine strategisch kluge Verteidigung. Ziel ist häufig die Einstellung des Verfahrens oder zumindest die Reduzierung der Geldbuße. Ebenso wichtig ist die Vermeidung von Nebenfolgen – etwa Fahrverboten, Punkten im Fahreignungsregister oder Einträgen in behördlichen Registern, die sich langfristig nachteilig auswirken können.

 

FAQ zum Ordnungswidrigkeitenrecht

Muss ich bei einem Anhörungsbogen Angaben machen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Es empfiehlt sich, vor einer Stellungnahme anwaltlichen Rat einzuholen.

Was kostet ein Anwalt im Ordnungswidrigkeitenverfahren?
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und der Komplexität des Falls. Nach einer ersten Einschätzung erhalten Sie von uns eine transparente Kostenübersicht.

Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Das hängt von der Art des Verstoßes ab – im Verkehrsrecht meist nach drei Monaten, im Wirtschaftsrecht oft erst nach Jahren.

 

Ihr Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten in München

Fachanwalt für Strafrecht Salvatore Barba verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung und der Abwehr von Bußgeldverfahren. Unsere Kanzlei berät Privatpersonen, Unternehmen und Berufsträger, die durch Ermittlungen oder Bußgeldverfahren betroffen sind.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Haben Sie von der Polizei oder einer Ordnungsbehörde einen Anhörungsbogen erhalten? Wurden Sie persönlich zu einer Stellungnahme aufgefordert? Oder brauchen Sie einen Verteidiger in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren? Wir vertreten Sie kompetent, diskret und mit klarem strategischem Ansatz in Bußgeldsachen.

Für weitere Informationen nehmen sie hier Kontakt auf oder buchen Sie gleich einen Termin.

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