Barba & Partner Rechtsanwälte – Ihre Anwälte aus München

Wirtschaftsstrafrecht München | Fachanwalt für Strafrecht Salvatore Barba​

Wirtschaftsstrafrecht – Verteidigung für Unternehmen, Manager und Mitarbeiter

Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen. Für Geschäftsführer, Vorstände oder Mitarbeiter geht es im Ernstfall um persönliche strafrechtliche Haftung – mit möglichen Folgen wie Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Berufsverbot. Unternehmen wiederum sehen sich bei Ermittlungen erheblichen wirtschaftlichen und reputationsbezogenen Risiken ausgesetzt: Bußgelder, Vermögenseinziehungen oder der Verlust von Geschäftspartnern können existenzbedrohend sein.

Fachanwalt für Strafrecht Salvatore Barba vertritt Beschuldigte ebenso wie Unternehmen in allen Phasen eines Strafverfahrens und begleitet auf Wunsch auch interne Untersuchungen. Durch seine italienische Herkunft und die enge Anbindung an unsere Kanzlei in Mailand verfügt er über besondere Erfahrung im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Verfahren mit internationalem Bezug – insbesondere in Deutschland und Italien – betreuen wir mit höchster Präzision und mehrsprachig auf Deutsch, Italienisch und Englisch.

Barba & Partner Rechtsanwälte – unabhängig, verschwiegen, kompetent, loyal, empathisch.

Deutsch-Italienische Rechtsanwaltskanzlei
Deutsch-italienische Expertise – auch in Wirtschaftsstrafverfahren
Avvocato per condizioni generali in Germania
Wirtschaftsstrafrecht München | Mailand

Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in München

Als erfahrene Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht in München vertreten wir Mandanten in allen Phasen des Verfahrens – von der internen Untersuchung bis hin zur Hauptverhandlung. Unsere Strafverteidiger beraten sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen und stehen auch bei grenzüberschreitenden Verfahren zur Seite. Durch die enge Anbindung an unser Büro in Mailand bieten wir zudem internationale Expertise, ohne dass Mandanten mehrere Kanzleien beauftragen müssen.

Was zeichnet das Wirtschaftsstrafrecht aus?

Charakteristisch für das Wirtschaftsstrafrecht ist, dass ein Strafverteidiger nicht nur das materielle Strafrecht und das Strafprozessrecht sicher beherrschen muss. Erforderlich sind zusätzlich vertiefte Kenntnisse in angrenzenden Rechtsgebieten wie Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht oder Bilanzrecht. Ohne diese Spezialisierung ist eine wirksame Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren kaum möglich.

Zentrale Nebengesetze im Wirtschaftsstrafrecht

Viele maßgebliche Vorschriften stehen nicht im Strafgesetzbuch (StGB), sondern in zahlreichen Nebengesetzen wie HGB, GmbHG oder WpHG. Zu den wichtigsten Nebengesetzen, die in Wirtschaftsstrafverfahren eine Rolle spielen können, gehören etwa:

Die Liste ist nicht abschließend. Welche Vorschriften im Einzelfall relevant sind, hängt stark von der Branche und den konkreten Vorwürfen ab.

Typische Delikte im Wirtschaftsstrafrecht

Beschuldigte sehen sich häufig mit folgenden Vorwürfen konfrontiert:

Je nach Sachverhalt können auch Straftaten wie Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei oder Urkundenfälschung eine Rolle spielen, wenn sie im wirtschaftlichen Kontext stehen.

 

Unternehmensstrafrecht – rechtliche Besonderheiten

Das Unternehmensstrafrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsstrafrecht. Zu beachten ist: Ein Unternehmen selbst kann sich in Deutschland nicht strafbar machen. Juristische Personen sind weder handlungs- noch schuldfähig. Sanktionen erfolgen daher mittelbar – etwa über das Ordnungswidrigkeitenrecht oder durch Einziehungsmaßnahmen.
Betroffen sind also in erster Linie die handelnden Personen (Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte), während Unternehmen wirtschaftlich in Anspruch genommen werden können.

 

Besondere Zuständigkeiten im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren werden häufig von Schwerpunktstaatsanwaltschaften geführt, deren Staatsanwälte über besondere Fachkenntnis verfügen. Große Verfahren landen vor Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten.
Diese Spezialisierung auf staatlicher Seite zeigt, wie komplex solche Verfahren sind – und warum eine Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger auf Augenhöhe für Mandanten unverzichtbar ist.

FAQ zum Wirtschaftsstrafrecht

Welche Strafe droht im Wirtschaftsstrafrecht?
Das hängt stark vom Vorwurf ab: Von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis zu Unternehmensgeldbußen und Einziehungen. Auch Nebenfolgen wie Berufsverbote sind möglich.

Wann sollte ich im Wirtschaftsstrafrecht einen Anwalt einschalten?
So früh wie möglich. Schon im Ermittlungsverfahren können Weichen gestellt werden, die später über Einstellung oder Anklage entscheiden. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung suchen, desto größer sind die Chancen auf eine Einstellung oder ein mildes Urteil.

Warum brauche ich einen spezialisierten Strafverteidiger?
Weil das Wirtschaftsstrafrecht nicht nur strafrechtliches Wissen verlangt, sondern auch vertiefte Kenntnisse in Gesellschafts-, Handels- und Steuerrecht. Ein Fachanwalt für Strafrecht mit wirtschaftsrechtlicher Expertise erkennt Fallstricke früh und kann effektive Verfahrensstrategien entwickeln.

Unsere besondere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht ist es entscheidend, einen Strafverteidiger zu wählen, der über den Tellerrand des klassischen Strafrechts hinausblickt. Denn die Verfahren betreffen nicht nur das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung, sondern auch zahlreiche Nebengesetze. Ein wirksamer Verteidiger muss deshalb strafrechtliche Strategie mit wirtschaftsrechtlichem Fachwissen verbinden. Nur so lassen sich komplexe Vorwürfe in Bereichen wie Bilanzrecht, Steuerrecht oder Gesellschaftsrecht wirksam abwehren.

Der Staat begegnet Beschuldigten mit erheblicher Fachkompetenz – durch spezialisierte Staatsanwälte und Wirtschaftsstrafkammern. Umso wichtiger ist eine Verteidigung auf Augenhöhe. In komplexen Fällen arbeiten unsere Strafverteidiger auch in Teams, teils über Kanzleigrenzen hinweg, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.

Besonders anspruchsvoll sind zudem Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug. Hier fehlt es vielen Strafverteidigern an Erfahrung. Internationale Ermittlungen oder EU-weite Verfahren verlangen sowohl Sprachkenntnisse, als auch ein Verständnis für unterschiedliche Rechtssysteme und Verfahrenskulturen.

Rechtsanwalt Salvatore Barba arbeitet seit über 20 Jahren im grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Strafrecht. Er versteht es, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen und für seine Mandanten die passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dank seiner Mehrsprachigkeit (Deutsch, Italienisch, Englisch) und Erfahrung in internationalen Verfahren ist er besonders für grenzüberschreitende Fälle im Wirtschaftsstrafrecht gefragt.

 

Nehmen Sie hier Kontakt auf, um Ihre Situation vertraulich zu besprechen – persönlich in München oder Mailand oder flexibel per Videokonferenz.

 

Barba & Partner Rechtsanwälte vereint:

  • strafrechtliche Exzellenz
  • tiefes wirtschaftsrechtliches Verständnis
  • internationale Erfahrung

 

In der Kombination ein entscheidender Vorteil, wenn es um Ihre Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht geht.


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Gerne unterstützen wir Sie als Ihre Anwälte. Besuchen Sie uns an unseren Standorten, z. B. in München. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Gerne begrüßen wir Sie auch in einer Videokonferenz über Google Meet.

Unsere Kanzlei nutzt die modernsten Kommunikationsmittel, so dass Sie bei uns unabhängig von Ihrem Wohnort kurzfristig einen virtuellen Besprechungstermin erhalten. Auf diese Weise sind wir in der Lage für unsere Mandanten in ganz Deutschland und Italien tätig zu werden.