Strafrecht

Nebenklage in Mordfällen

Nebenklage – Ihre Rechte und Möglichkeiten in Mordfällen – Mit über 20 Jahren Erfahrung an Ihrer Seite – bundesweit

In Deutschland steht Angehörigen von Mordopfern sowie Opfern eines versuchten Mordes ein besonderes Recht zu: die Nebenklage. Dieses rechtliche Instrument ermöglicht es ihnen, aktiv am Strafprozess teilzunehmen, ihre Interessen zu vertreten und die Gerechtigkeit für die Opfer zu fördern. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung habe ich in zahlreichen Mordfällen als Nebenklagevertreter und Strafverteidiger erfolgreich Mandanten begleitet – sowohl in hochkomplexen historischen Prozessen als auch in aktuellen Strafverfahren.

Hier zeige ich Ihnen, wie die Nebenklage in Mordfällen funktioniert, welche Rechte Sie als Opfer eines versuchten Mordes sowie als Angehörige eines Mordopfers haben und warum eine frühzeitige Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts entscheidend ist.


Was ist die Nebenklage und warum ist sie so wichtig?

Die Nebenklage ist eine besondere Form der Beteiligung am Strafprozess. Während die Staatsanwaltschaft die Anklage im öffentlichen Interesse führt, gibt die Nebenklage Opfern eines versuchten Mordes sowie den Angehörigen von Mordopfern die Möglichkeit, ihre persönlichen Interessen aktiv im Verfahren einzubringen. Gerade bei schweren Straftaten wie Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) ist diese aktive Mitwirkung besonders wichtig – sie sorgt dafür, dass die Perspektive der Opfer und ihrer Familien nicht verloren geht.

Ihre Rolle im Prozess

Als Nebenkläger können Sie:

  • Fragen an Zeugen und Angeklagte stellen,
  • Beweise einbringen,
  • eine eigene Stellungnahme abgeben und
  • im Falle eines nicht zufriedenstellenden Urteils Revision einlegen.

Meine Erfahrung in der Nebenklage

In meiner über 20-jährigen Laufbahn als Rechtsanwalt habe ich einige Mordprozesse begleitet – sowohl auf Seiten der Verteidigung als auch als Vertreter von Nebenklägern.

Historische Verfahren von besonderer Tragweite

  • Fall eines KZ-Wachmanns vor dem Landgericht Hamburg: Hier habe ich Opfer des Nationalsozialismus vertreten, die nach jahrzehntelangem Schweigen endlich eine Stimme im Strafverfahren erhielten. Gleichzeitig wurden durch einen von mir gestellten Beweisantrag ein Historiker als Sachverständiger sowie ein Zeuge zum Massaker von Neustadt (Holstein) gehört, nachdem für die am Strand von Pelzerhaken begangenen Morde trotz jahrzehntelanger Ermittlungen niemand verurteilt wurde.
  • Fall der Stenotypistin des Lagerkommandanten von Stutthof vor dem Landgericht Itzehoe: Als Nebenklagevertreter durfte ich im vielleicht letzten Strafverfahren zum NS-Unrecht eine Geschädigte bis vor den Bundesgerichtshof in Leipzig begleiten und dort ihre Interessen mit Nachdruck vertreten. In der Hauptverhandlung im Alten Plenarsaal im Reichsgerichtsgebäude konnte ich im Rahmen des Plädoyers noch einmal die Sicht der Opfer darstellen.

Mordfälle der letzten Jahre

Neben diesen historischen Prozessen habe ich in Mordfällen bzw. Verfahren zu Tötungsdelikten vor verschiedenen Landgerichten – darunter Mönchengladbach, Traunstein, Magdeburg, Ravensburg, Memmingen und Nürnberg – sowohl Angehörige von Opfern vertreten als auch Angeklagte verteidigt. Diese Erfahrungen haben mich gelehrt, dass jeder Fall einzigartig ist und eine individuelle Strategie erfordert, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Nicht nur im Rahmen der Strafverteidigung, sondern auch in der Nebenklage ist es wichtig, sich aktiv durch präzise Fragen und nützliche Beweisanträge einzubringen, um so auf den Prozessverlauf Einfluss zu nehmen.

Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Netzwerk

In besonders komplexen Fällen, wie den NS-Verfahren, arbeite ich eng mit einem Netzwerk erfahrener Nebenklagevertreter zusammen. Dieses Netzwerk besteht aus hochqualifizierten Kollegen, von denen einige früher als Staatsanwälte tätig waren. Dadurch verfügen wir über eine tiefgreifende Kenntnis der Perspektiven und Strategien der Staatsanwaltschaft und können diese Expertise nutzen, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Der regelmäßige Austausch innerhalb des Netzwerks hilft uns, Strategien zu entwickeln, die genau auf die Anforderungen des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sind.


Wer ist berechtigt, eine Nebenklage zu erheben?

  1. Angehörige von Mordopfern Zu den Nebenklageberechtigten gehören:
  • Ehepartner oder Lebenspartner,
  • Eltern,
  • Kinder,
  • Geschwister und
  • andere nahe Verwandte.
  1. Überlebende von Mordversuchen Wenn ein Mordversuch überlebt wurde, hat das Opfer selbst das Recht, Nebenkläger zu werden.
  2. Weitere Betroffene mit besonderem Interesse Auch Personen mit einem nachweislich engen Bezug zum Opfer können in Ausnahmefällen zugelassen werden.

Warum ist eine frühzeitige Beauftragung wichtig?

Eine frühe Beauftragung eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts zahlt sich immer aus. Sie stellt sicher, dass Sie:

  • vollständig informiert sind über Ihre Rechte und Möglichkeiten,
  • Akteneinsicht erhalten, um den Fall zu verstehen und Beweisanträge vorzubereiten,
  • eine durchdachte Strategie entwickeln können, die Ihre Interessen optimal vertritt,
  • sich auf einen Täter-Opfer-Ausgleich vorbereiten können,
  • die Möglichkeit, Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche im Rahmen eines Adhäsionsantrages geltend zu machen, prüfen lassen können.

Frühzeitige Akteneinsicht und eine gezielte Vorbereitung ermöglichen es Ihnen, Ihre Rechte von Beginn an effektiv wahrzunehmen. Je früher Sie handeln, desto größer ist Ihr Einfluss auf den Prozessverlauf.


Wer trägt die Kosten der Nebenklage?

Die Kosten für die Nebenklage werden bei Mordfällen vom Staat übernommen und nach Verurteilung des Täters diesem auferlegt. Zu den Kosten der Nebenklage zählen:

  • die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt,
  • die Reisekosten des Rechtsanwalts,
  • die Kosten für Akteneinsicht und
  • sonstige Verfahrenskosten, wie die Reisekosten der Nebenkläger.

Diese finanzielle Unterstützung sorgt dafür, dass auch finanziell belastete Opfer und Familien ihre Rechte umfassend wahrnehmen können.


Welche Rechte haben Sie als Nebenkläger?

  1. Akteneinsicht
    Ihr Anwalt kann spätestens mit Zulassung der Nebenklage die Gerichtsakten einsehen und Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
  2. Teilnahme an der Hauptverhandlung
    Als Nebenkläger dürfen Sie an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen – auch an nicht-öffentlichen Teilen.
  3. Einbringen von Beweisen
    Nebenkläger können Beweisanträge stellen, um den Sachverhalt aufzuklären oder die Interessen des Opfers hervorzuheben.
  4. Direkte Fragen an Zeugen und Angeklagte
    Ihr Anwalt kann in Ihrem Namen gezielt Fragen stellen, um wichtige Informationen zu gewinnen. Als Nebenkläger dürfen auch Sie Fragen stellen, die Sie sinnvollerweise mit Ihrem Anwalt vorher absprechen.
  5. Stellungnahmen und Revision
    Nach der Beweisaufnahme haben Sie die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und, falls erforderlich, nach Urteilsverkündung Revision einzulegen.

Wie verläuft die Nebenklage in einem Mordfall?

  1. Antragstellung: Sie stellen über Ihren Anwalt einen Antrag auf Zulassung als Nebenkläger sowie einen Antrag auf Beiordnung eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts als Nebenklagevertreter. In der Regel stellt Ihr Anwalt die Anträge mit einer Begründung, warum Sie berechtigt sind.
  2. Vorbereitung: Spätestens nach Zulassung der Nebenklage erhält Ihr Anwalt Zugang zu den Gerichtsakten und bereitet Beweisanträge und eine Strategie für den Prozess vor.
  3. Hauptverhandlung: Sie nehmen an der Verhandlung teil, können selbst und durch Ihren Anwalt Fragen stellen und erhalten regelmäßige Updates über den Verlauf.
  4. Urteilsverkündung und Revision: Wenn das Urteil nicht zufriedenstellend ist, können Sie in die nächste Instanz gehen und Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Emotionale Unterstützung und Gerechtigkeit

Ein Mordfall ist für Angehörige eines Mordopfers eine extreme Belastung – emotional, psychisch und oft auch physisch. Auch Opfer eines versuchten Mordes tun sich schwer, das Erlebte zu verarbeiten. Die aktive Teilnahme am Strafprozess durch die Nebenklage bietet jedoch eine Möglichkeit, das Erlebte bzw. den Verlust besser zu verarbeiten und für Gerechtigkeit zu kämpfen.

Mit einem im Strafrecht erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite

Viele meiner Mandanten berichten, dass die Möglichkeit, im Gerichtssaal eine Stimme zu haben, ihnen geholfen hat, das Gefühl der Ohnmacht zu überwinden. Mit der Unterstützung eines spezialisierten Nebenklagevertreters können Sie sicher sein, dass Ihre Rechte umfassend wahrgenommen werden. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit nicht nur rechtlichen Beistand zu leisten, sondern auch eine Stütze zu sein, um den Prozess so erträglich wie möglich zu gestalten.


Eine Stimme für die Opfer – Ihre Rechte nutzen

Die Nebenklage ist ein kraftvolles Instrument, das Angehörigen von Mordopfern und Opfern eines versuchten Mordes die Möglichkeit gibt, im Strafprozess Gehör zu finden. Mit mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung und einer Vielzahl begleiteter Mordfälle stehe ich Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Eine frühzeitige Beratung und Beauftragung ist dabei entscheidend – nicht nur, um Ihre Rechte wahrzunehmen, sondern auch, um den Prozess effektiv und zielgerichtet zu gestalten.

Kontaktieren Sie mich hier für eine unverbindliche Erstberatung. Ihre Stimme verdient Gehör – und ich helfe Ihnen, sie im Gerichtssaal zu nutzen.

Ihr Rechtsanwalt in München

Wir beraten bundesweit! Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch an.

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Gerne unterstützen wir Sie als Ihre Anwälte. Besuchen Sie uns an unseren Standorten, z.B. in München. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Gerne begrüßen wir Sie auch in einer Videokonferenz über Google Meet.

Unsere Kanzlei nutzt die modernsten Kommunikationsmittel, so dass Sie bei uns unabhängig von Ihrem Wohnort kurzfristig einen virtuellen Besprechungstermin erhalten. Auf diese Weise sind wir in der Lage für unsere Mandanten in ganz Deutschland tätig zu werden.

 

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