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Strafverteidigung in allgemeinen Strafsachen

Polizeiauto im Einsatz – Symbol für staatliche Strafverfolgung in allgemeinen Strafsachen
Justizvollzugsanstalt – Sinnbild für die Folgen strafrechtlicher Verurteilungen

Was sind allgemeine Strafsachen?

Das allgemeine Strafrecht umfasst sowohl das materielle Strafrecht – insbesondere das Strafgesetzbuch (StGB) – als auch das Strafprozessrecht, das vor allem in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist. Zusammen bestimmen sie, wann eine Handlung strafbar ist und wie ein Strafverfahren abläuft. Wer als Beschuldigter oder Angeklagter betroffen ist, sieht sich schnell komplexen Verfahren gegenüber, in denen juristische Erfahrung und strategisches Vorgehen entscheidend sind.


 

Ermittlungsverfahren – warum frühe Verteidigung entscheidend ist

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit dem Ermittlungsverfahren. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen dabei, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und ob Anklage erhoben werden soll. Schon in diesem Stadium können die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden.

Mit einer geschickten Verteidigung können Verfahren häufig bereits in diesem frühen Stadium eingestellt werden. Viele Beschuldigte wissen nicht, wie vielfältig die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung sind. Deshalb ist anwaltliche Unterstützung von Beginn an dringend zu empfehlen.

Typische Maßnahmen im Ermittlungsverfahren:

  • Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft

  • Durchsuchung von Wohnung, Geschäftsräumen oder Fahrzeug

  • Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen

  • Telekommunikationsüberwachung oder andere verdeckte Ermittlungen

Ein erfahrener Strafverteidiger schützt Sie in dieser Phase vor voreiligen Aussagen, wahrt Ihre Rechte und prüft, ob belastende Maßnahmen rechtmäßig sind.

 

Strafbefehl – schnelle Reaktion verhindert Nachteile

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne Hauptverhandlung ergeht. Er betrifft meist Delikte wie Verkehrsverstöße, kleinere Eigentumsdelikte oder Betrugsfälle. Betroffene werden oft zu Geldstrafe oder Fahrverbot verurteilt, ohne je im Gerichtssaal gewesen zu sein.

Wichtig: Ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn nicht binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt wird. Diese Frist darf nicht verpasst werden – sonst ist eine Verteidigung kaum noch möglich. Wir prüfen für Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist, und vertreten Sie im weiteren Verfahren.

 

Haftbefehl – sofort handeln

Ein Haftbefehl bedeutet eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit. Gründe können Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr sein. In der Praxis erleben wir, dass Haftbefehle häufig zu weit gefasst oder nicht ausreichend begründet sind.

Schnelles Handeln ist hier entscheidend: Wir prüfen umgehend die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls und stellen – wenn möglich – einen Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung. Dabei setzen wir uns für alternative Maßnahmen wie Kaution oder Meldeauflagen ein, um Untersuchungshaft zu vermeiden.


 

Hauptverfahren – was erwartet Sie vor Gericht?

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, beginnt das Hauptverfahren. Jetzt entscheidet das Gericht in öffentlicher Verhandlung über Schuld und Strafe. Das Gleiche gilt, wenn ein Angeklagter gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt: Auch dann kommt es automatisch zur Hauptverhandlung.

Im Strafprozess gilt der Mündlichkeitsgrundsatz: Alles, was Grundlage einer späteren Verurteilung sein kann, muss in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen und erörtert werden. Hier zeigt sich die Bedeutung einer professionellen Verteidigung – wer durch eine Anklage betroffen ist, hat nicht den kühlen Kopf, sich strategisch klug zu verteidigen. 

Unsere Aufgabe als Strafverteidiger:

  • Entwicklung und Umsetzung einer individuellen Verteidigungsstrategie

  • Beweisanträge und kritische Befragung von Zeugen

  • Schutz Ihrer Rechte während der gesamten Verhandlung

  • Gespräche mit Gericht und Staatsanwaltschaft über Einstellungen oder Verständigungen


 

Mögliche Sanktionen im Strafrecht

Die Strafen im allgemeinen Strafrecht reichen von mild bis schwer – abhängig von Tatvorwurf, Vorstrafen und Tatfolgen:

  • Geldstrafe – abhängig von Einkommen und Tagessätzen

  • Freiheitsstrafe – mit oder ohne Bewährung

  • Nebenstrafen & Maßnahmen – Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Berufsverbote, Einziehung von Vermögenswerten


 

Typische Straftaten im Überblick

Unsere Kanzlei verteidigt Sie in allen allgemeinen Strafsachen, u. a. bei:

 


 

FAQ: Häufige Fragen zu allgemeinen Strafsachen

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen oder Angaben zu machen. Wenden Sie sich zuerst an einen Strafverteidiger.

Was kostet ein Rechtsanwalt im Strafrecht?
Die Kosten hängen vom Verfahrensstadium und der Komplexität des Falls ab. Wir informieren Sie transparent über mögliche Gebühren nach RVG oder auf Basis von Honorarvereinbarungen.

Kann mein Verfahren eingestellt werden?
Ja – gerade im Ermittlungsverfahren gibt es viele Einstellungsmöglichkeiten (§§ 153 ff. StPO). Ob das möglich ist, hängt vom Tatvorwurf und Ihrer persönlichen Situation ab.

 


 

Ihre nächsten Schritte

Haben Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten oder läuft bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie? In dieser Situation zählt schnelles Handeln. Rechtsanwalt Salvatore Barba verteidigt Beschuldigte in Strafsachen – engagiert und mit langjähriger Erfahrung. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto größer sind die Chancen auf eine Einstellung oder ein mildes Urteil. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – persönlich in München oder Mailand oder flexibel per Videokonferenz.

 

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