Steuerrecht

Die italienische Immobiliensteuer – IMU

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Grundsteuer in Italien

Die Immobiliensteuer in Italien (IMU)

In Italien ist auf Immobilien eine Steuer zu zahlen. Es handelt sich dabei um eine der deutschen Grundsteuer vergleichbare kommunale Steuer, die sich IMU (Imposta municipale unica) nennt.

Wer muss die IMU bezahlen?

Die IMU ist von Besitzern von Gebäuden, bebaubaren sowie landwirtschaftlichen Flächen an die jeweilige Gemeinde zu entrichten. Dabei sind nicht nur Eigentümer, sondern auch Inhaber dinglicher Rechte wie Nießbrauch oder Nutzung steuerpflichtig. Die Steuerpflicht gilt auch für Nutzer von staatlichen Flächen (Demanial-Grund).

Wie hoch ist die IMU?

Wir empfehlen, sich zur Berechnung der eigenen Steuerlast an einen Fachmann zu wenden, da bei der Ermittlung der Höhe der IMU viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind. Je nach Gemeinde kann die Höhe der IMU variieren, da es unterschiedliche Hebesätze gibt. Für Zweitwohnsitze ist die IMU höher als für Erstwohnsitze.

Wie zahlt man die IMU?

Der Steuerpflichtige kann die IMU unter Nutzung des Formulars F24 zahlen. Die IMU wird jährlich in zwei Raten in Höhe von 50 % der Jahressteuer oder in einer einzigen Rate in Höhe von 100 % fällig und bezahlt. Sofern im laufenden Jahr die Immobilie erst erworben wird, muss die IMU anteilig bezahlt werden.

Wann ist die IMU-Zahlung fällig?

Die IMU ist in zwei Raten zu zahlen, die jeweils am 16. Juni und am 16. Dezember eines jeden Jahres zu zahlen sind. Sofern man sich für die Zahlung einer Rate entscheidet, ist die gesamte IMU am 16. Juni eines jeden Jahres zu zahlen.

Gibt es in Italien eine Befreiung von der IMU-Steuerpflicht?

Für nähere Informationen zu möglichen Steuerbefreiungen empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Fachmann.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ihrem Immobilienprojekt in Italien. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf. Nähere Informationen zur IMU finden Sie hier.

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