Grenzüberschreitende Strafsachen erfordern heute oft mehr als eine rein nationale Perspektive.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Avvocato stabilito (Mailand) Salvatore Barba, Partner und Gründer von Barba & Partner Rechtsanwälte und Abogado Jorge Agüero Lafora, geschäftsführender Partnder der spanischen Strafrechtskanzlei Fukuro Legal haben Ende April auf der ECBA Konferenz in Barcelona vereinbart, in Zukunft bei grenzüberschreitenden Strafrechtsfällen zu kooperieren. Beide Anwälte sind Mitglieder der ECBA – European Criminal Bar Association. Auf der ECBA Spring Conference trafen sich am 24. und 25. April 2026 Strafverteidiger aus Europa zum fachlichen Austausch über aktuelle Entwicklungen im europäischen Strafrecht.
Insbesondere im Strafrecht zeigt sich seit Jahren, dass viele Strafverfahren sinnvoll nicht mehr nur national betrachtet werden können. Die Tendenz ist seit Einführung der Europäischen Staatsanwaltschaft steigend. Barba & Partner und Fukuro Legal arbeiten deshalb in grenzüberschreitenden Strafsachen zusammen, wenn ein Fall Bezüge zu Deutschland und Spanien aufweist.
Wenn Strafsachen mehr als ein Land betreffen
Die Europäisierung des Strafrechts ist längst praktische Realität. Viele Verfahren haben heute einen Bezug über Landesgrenzen hinweg.
Das gilt etwa für:
- Verfahren mit Bezug zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
- Europäische Haftbefehle
- internationale Geldwäsche-Sachverhalte
- grenzüberschreitend relevante steuerstrafrechtliche Konstellationen
Sobald mehrere Jurisdiktionen eine Rolle spielen, werden Verfahren in der Regel nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch anspruchsvoller. Dann stellt sich früh die Frage, welche Behörde wofür zuständig ist, wie Informationen gebündelt werden sollten und wie sich nächste Schritte sinnvoll abstimmen lassen.
Zusammenarbeit mit spanischer Kanzlei
Fukuro Legal unterhält Büros in Madrid, Palma de Mallorca, Málaga und Alicante. Eine Zusammenarbeit kann in Konstellationen relevant werden, in denen Deutschland und Spanien gleichzeitig eine Rolle spielen, etwa weil sich Unterlagen, Vermögenswerte, Beteiligte oder einzelne Verfahrensschritte auf beide Länder verteilen.
Warum grenzüberschreitende Abstimmung in Strafsachen wichtig ist
Wer grenzüberschreitende Strafsachen begleitet, weiß: Die eigentliche Schwierigkeit liegt oft nicht nur in der rechtlichen Bewertung.
Entscheidend ist häufig, dass Informationen früh geordnet werden, Zuständigkeiten sauber voneinander getrennt bleiben und Kommunikation nicht an Ländergrenzen scheitert. Je mehr Stellen, Unterlagen oder Maßnahmen beteiligt sind, desto wichtiger wird eine strukturierte Vorgehensweise.
Genau an diesem Punkt setzt die Zusammenarbeit an.
Deutschland-Spanien-Bezug: keine Seltenheit
Wie praxisrelevant solche Themen inzwischen sind, zeigt auch ein Beitrag von Fukuro Legal zu Geldwäscheermittlungen zwischen Deutschland und Spanien. Dort geht es unter anderem um Vermögenssicherungen, Beweisfragen, Zuständigkeiten und die frühe Abstimmung in grenzüberschreitenden Verfahren.
Öffentliche Aufmerksamkeit in Deutschland erhielt Fukuro Legal außerdem im Zusammenhang mit dem Fall Collien Fernandes und Christian Ulmen. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtete am 21. April 2026 über die Berufung gegen die Abgabe des Verfahrens nach Deutschland.
Was das für Mandanten bedeutet
Die Kooperation der Strafverteidiger von Barba & Partner und Fukuro Legal ist eine konsequente Weiterentwicklung einer international ausgerichteten Strafverteidigung. Für Mandanten bedeutet das vor allem mehr Struktur in Fällen mit Spanien-Bezug, bessere Anschlussfähigkeit bei grenzüberschreitender Kommunikation und klarere Orientierung in Verfahren, die sich nicht mehr sinnvoll nur national einordnen lassen.
Was das konkret erleichtern kann:
- die erste Einordnung bei Sachverhalten mit Deutschland-Spanien-Bezug
- die Abstimmung bei grenzüberschreitender Kommunikation
- die Vorbereitung von Unterlagen und Verfahrensschritten
- eine belastbarere Einschätzung, welche nächsten Schritte sinnvoll sind
Fukuro Legal unterhält Büros in Madrid, Palma de Mallorca, Málaga und Alicante, sodass deutschen Beschuldigten in Spanien durch die Kooperation flächendeckend eine effektive Strafverteidigung angeboten werden kann.
FAQ
Was ist die ECBA?
Die ECBA ist eine europäische Vereinigung unabhängiger Strafverteidiger im Raum des Europarats. Ihre Konferenzen und Formate dienen dem Austausch über aktuelle Entwicklungen im europäischen und grenzüberschreitenden Strafrecht.
Warum reicht bei grenzüberschreitenden Strafsachen eine rein nationale Betrachtung oft nicht aus?
Weil Strafverteidiger in der Regel auf das Rechtssystem ihres eigenen Landes spezialisiert sind. Sobald ein Fall mehr als einen Staat betrifft, treffen unterschiedliche Verfahrensregeln, Behördenpraxis und rechtliche Besonderheiten aufeinander. Dann braucht es meist in jedem betroffenen Land die passende Expertise.
Was bedeutet das für Fälle mit Deutschland-Spanien-Bezug?
Solche Verfahren müssen häufig nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch sauber koordiniert werden. Das betrifft etwa Zuständigkeiten, Unterlagen, Kommunikation und die Abstimmung der nächsten Schritte auf beiden Seiten.
Wer prüfen möchte, ob ein Fall grenzüberschreitend einzuordnen ist, sollte diese Frage möglichst früh stellen. Ein strukturierter Erstkontakt kann helfen, Zuständigkeiten, Unterlagenlage und nächste sinnvolle Schritte früh zu ordnen. Die richtige Weichenstellung in einem Ermittlungsverfahren kann die Erfolgsaussichten einer Strafverteidigung erheblich steigern.
Gerne prüfen wir Ihre Situation vertraulich und besprechen mit Ihnen, welche Schritte in einer Strafsache, die sowohl Deutschland, als auch Spanien betrifft, jetzt sinnvoll sein können.
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Autor: Salvatore Barba, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger, Barba & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, München
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.