BARBA & PARTNER RECHTSANWÄLTE – IHRE ANWÄLTE AUS MÜNCHEN
Das internationale Strafrecht ist komplex. Es umfasst Fragen des Auslieferungsrechts, des Strafanwendungsrechts und des Völkerstrafrechts. Verfahren überschreiten oft Ländergrenzen, erfordern die Zusammenarbeit verschiedener Behörden und stellen für Beschuldigte wie für Unternehmen eine enorme Belastung dar. In solchen Fällen ist ein erfahrener Strafverteidiger entscheidend, der deutsches und internationales Recht sicher beherrscht – und Mandanten gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden in mehreren Sprachen souverän vertritt.
Das Auslieferungsrecht betrifft Fälle, in denen eine Person von Deutschland in ein anderes Land – oder umgekehrt – überstellt werden soll. Ziel ist entweder die Sicherung eines Strafverfahrens oder die Vollstreckung eines bereits ergangenen Strafurteils.
Zu den wichtigsten Instrumenten gehören:
Rechtshilfeersuchen zwischen Staaten,
der Europäische Haftbefehl (EuHB),
der Internationale Haftbefehl über Interpol („Red Notice“).
In jedem Auslieferungsverfahren prüfen deutsche Gerichte unter anderem:
ob die Tat auch nach deutschem Recht strafbar wäre (beidseitige Strafbarkeit),
ob Grundrechte und Menschenrechte eingehalten sind,
ob das Spezialitätsprinzip gewahrt bleibt (keine Verfolgung wegen anderer Taten).
Ein erfahrener Strafverteidiger im internationalen Strafrecht kann dabei möglicherweise erreichen, dass eine Auslieferung verhindert, verzögert oder an strenge Bedingungen geknüpft wird.
Grundsätzlich gilt im Strafrecht das Territorialitätsprinzip: Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) findet Anwendung auf alle Straftaten, die in Deutschland begangen werden (§ 3 StGB).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann deutsches Strafrecht jedoch auch im Ausland relevant werden:
Straftaten deutscher Staatsbürger im Ausland
Wer als Deutscher im Ausland eine Straftat begeht, kann nach deutschem Strafrecht verfolgt werden (§ 7 Abs. 2 StGB).
Straftaten mit internationaler Bedeutung
Bei besonders schweren Delikten wie Völkermord, Terrorismus, Menschenhandel oder Korruption gilt deutsches Strafrecht unabhängig von Tatort oder Staatsangehörigkeit (§ 6 StGB).
Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands
Bestimmte internationale Abkommen verpflichten Deutschland, auch im Ausland begangene Taten zu verfolgen – z. B. im Bereich des Betäubungsmittelhandels oder der Korruptionsbekämpfung.
Für Beschuldigte bedeutet das: Auch Handlungen im Ausland können in Deutschland strafrechtliche Folgen haben. Hier ist ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit Kenntnissen im internationalen Strafrecht entscheidend, um Zuständigkeiten, Rechtsfolgen und Verteidigungsstrategien präzise zu klären.
Der Grundsatz ne bis in idem bedeutet: Niemand darf wegen derselben Tat mehrfach strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden.
Im internationalen Strafrecht ist dies besonders wichtig:
Wer im Ausland bereits rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wurde, kann sich unter Umständen auf diesen Grundsatz berufen.
In Deutschland ist das in § 7 Abs. 2 StGB und in europäischen Verfahren zusätzlich durch Art. 54 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) geregelt.
Innerhalb der EU wird ein rechtskräftiges Urteil in einem Mitgliedstaat in der Regel auch von anderen Mitgliedstaaten respektiert – eine Doppelverfolgung ist unzulässig.
In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Streit über die Frage, ob ein ausländisches Urteil tatsächlich alle Aspekte der Tat umfasst oder ob doch eine erneute Verfolgung möglich ist. Hier ist eine spezialisierte Beratung durch einen Strafverteidiger mit internationaler Expertise unverzichtbar.
Das Völkerstrafrecht greift immer dann, wenn Straftaten über die Grenzen eines einzelnen Staates hinauswirken oder von Staaten selbst begangen werden – etwa durch Gewalt gegen Minderheiten oder systematische Unterdrückung. Typische Delikte sind Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die zentrale Institution für die Verfolgung solcher Taten ist heute der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. Dort werden Verantwortliche unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zur Rechenschaft gezogen.
Für Betroffene – etwa Opfer, Zeugen oder auch Beschuldigte – ist eine fachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht entscheidend, da Verfahren im Völkerstrafrecht besonders komplex und von politischer Tragweite sind.
Wann brauche ich im internationalen Strafrecht einen Strafverteidiger?
Sobald Sie mit einem Auslieferungsersuchen, Ermittlungen im Ausland oder einem internationalen Haftbefehl konfrontiert sind, sollten Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht einschalten. Frühzeitige Verteidigung kann die Auslieferung oder eine öffentliche Hauptverhandlung möglicherweise verhindern.
Kann Deutschland mich für eine Tat im Ausland bestrafen?
Ja. Das deutsche Strafrecht sieht vor, dass bestimmte Taten auch dann verfolgt werden können, wenn sie im Ausland begangen wurden – etwa bei Terrorismus oder Korruptionsdelikten.
Was kostet ein Strafverteidiger im internationalen Strafrecht?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens ab. Transparenz ist uns wichtig: Vor Mandatsannahme erhalten Sie eine klare Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten.
„Ich verteidige Mandanten in Verfahren mit Auslandsbezug und vertrete auch Nebenkläger, die ihre Rechte in internationalen Strafverfahren geltend machen wollen. Dabei nutze ich mein grenzüberschreitendes Netzwerk erfahrener Strafverteidiger, das mir insbesondere bei komplexen Verfahren mit Auslandsbezug zugutekommt.“
Salvatore Barba, Fachanwalt für Strafrecht
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