Barba & Partner Rechtsanwälte – Ihre Anwälte aus München
Italienisches Immobilienrecht
Italienisches Immobilienrecht: Ihr Lebenstraum rechtssicher gestaltet
Ein Haus mit Blick auf den Gardasee. Ein Rustico in der Toskana. Eine Ferienwohnung in Südtirol, eine historische Villa am Comer See oder vielleicht ein Haus am Meer auf Sizilien – für viele Deutsche ist der Kauf einer Immobilie in Italien ein Lebenstraum. Doch der Weg dorthin führt durch komplexe rechtliche, steuerliche und kulturelle Fragestellungen.
Wir unterstützen Sie mit unserer Spezialisierung im italienischen Immobilienrecht – rechtssicher, effizient und zweisprachig. Nähere Informationen zum Thema Hauskauf Italien, Hausverkauf Italien und Immobilienrecht Italien erhalten Sie bei uns bereits im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung.
Unsere Kompetenz im italienischen Immobilienrecht
Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Immobilien in Italien:
Hauskauf und Wohnungskauf in Italien (inkl. Prüfung von Vorverträgen und Kaufverträgen, Vertretung gegenüber italienischen Notaren, steuerlich optimierte Strukturierung des Erwerbs)
Immobilienverkauf – rechtssicher gestalten, steuerliche Risiken vermeiden
Immobilienerbschaften und Schenkungen in Italien
Auseinandersetzungen mit Behörden oder Vertragspartnern
Beratung bei Bestandsimmobilien und Konflikten
Sie profitieren von unserer zweisprachigen Beratung auf Deutsch und Italienisch – durch ein Team, das beide Rechtssysteme genau kennt, die italienische Mentalität versteht und über langjährige Erfahrung verfügt.
Warum sollten Sie sich von Barba & Partner unterstützen lassen?
Unsere Mandanten werden bei jedem Schritt von einem deutsch- und italienischsprachigen Rechtsanwalt und einem Avvocato begleitet – beide juristisch hochqualifiziert, zweisprachig und seit über 17 Jahren erfolgreich im grenzüberschreitenden Immobilienrecht tätig.
Wir sind keine Vermittler, sondern ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet. Zwar verfügen wir über ein gewachsenes Netzwerk aus Maklern, Architekten, Steuerberatern und Bauunternehmen, doch empfehlen wir ausschließlich jene Partner, die wirklich zu Ihrem Vorhaben passen – und sagen es auch ehrlich, wenn dies einmal nicht der Fall ist.
Unsere Unabhängigkeit als Rechtsanwälte ist für uns nicht verhandelbar. Genau deshalb vertrauen uns Mandanten seit vielen Jahren ihre Immobilienprojekte in Italien an.

Eine Ferienimmobilie in Italien für die schönste Zeit des Jahres

Eine Ferienimmobilie am Meer in Italien, ein Traum kann wahr werden
Was Sie beim Immobilienkauf in Italien wissen sollten
Ein Immobilienkauf in Italien folgt anderen Regeln als in Deutschland. Bereits der Vorvertrag ist bindend, Mängelrechte und Bauabnahmen sind anders geregelt und auch die Rolle der Notare unterscheidet sich erheblich. Ohne präzise Prüfung riskieren Käufer finanzielle Verluste. Deshalb sollten Sie die wichtigsten Besonderheiten kennen:
Laufende Kosten einer Immobilie in Italien: Versicherungen, Steuern (z. B. IMU) und Instandhaltung sollten von Beginn an einkalkuliert werden.
Steuern beim Immobilienkauf in Italien: Erwerbssteuern, Registrierungsgebühren und weitere Abgaben unterscheiden sich von Deutschland und müssen korrekt berücksichtigt werden.
Zweitwohnsitz in Italien: Welche steuerlichen und praktischen Vor- und Nachteile entstehen durch eine Anmeldung als Zweitwohnsitz?
Kauf von privat, über Makler oder Bauträger: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Risiken unterscheiden sich – eine sorgfältige Prüfung schützt vor bösen Überraschungen.
Ob Sie ein Rustico in der Toskana erwerben, eine Villa am Comer See oder eine Ferienwohnung am Gardasee – wir begleiten Sie Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass Ihr Immobilienprojekt in Italien rechtssicher gelingt.

FAQ zum Hauskauf in Italien
Viele Menschen träumen von einem Haus in Italien. Das Haus am Lago Maggiore oder am Gardasee sowie das Landhaus in der Toskana sind oft der Traum vieler Italien-Liebhaber. Ob Ferienimmobilie, Altersresidenz oder zweiter Wohnsitz, es gilt die im Ausland geltenden Gesetze zu beachten.

1-Euro-Häuser in Italien
Immer mehr Gemeinden in Italien bieten 1-Euro-Immobilien an. Kaufinteressenten hier die Angebote mit größter Sorgfalt prüfen. Solche Immobilien müssen renoviert werden. Das geht nur mit Unternehmen vor Ort. Interessenten unterschätzen die Infrastruktur solcher Gemeinden. Mit der richtigen Betreuung findet man oft auch in besser gelegenen Gebieten auf dem Immobilienmarkt Schnäppchen.
Immobilien in Italien erben oder verschenken
Eine Immobilie in Italien zu erben oder zu verschenken wirft zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen auf – oft sowohl in Italien als auch in Deutschland. Ohne spezialisierte Beratung drohen Verzögerungen, Steuerfallen oder sogar der Verlust von Ansprüchen.
Wichtige Punkte, die Sie kennen sollten:
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Welche Steuersätze gelten in Italien, welche in Deutschland? Wie lassen sich Doppelbesteuerungen vermeiden?
Kataster und Grundbuch: Anders als in Deutschland gibt es in Italien ein zweistufiges System. Fehler bei der Eintragung können den Eigentumserwerb gefährden.
Testamente und Nachlassplanung: Deutsche Testamente sind nicht immer automatisch in Italien wirksam. Eine Anpassung kann notwendig sein.
Steuerliche Bewertung: Die italienische Steuerbehörde nimmt eine eigene Wertfeststellung vor – mit direkten Folgen für Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Kommunikation mit Notariaten und Behörden: Wir übernehmen den Kontakt mit italienischen Stellen und sorgen für klare Abläufe in beiden Sprachen.
Ob Sie in Italien eine Immobilie erben oder verschenken möchten – wir vertreten Ihre Interessen mit Klarheit, Erfahrung und Fingerspitzengefühl.


Regionaler Fokus: Immobilien in Italiens beliebtesten Regionen
Ob Gardasee, Toskana, Comer See, Südtirol oder Sizilien – jede Region bringt ihre eigenen rechtlichen Besonderheiten mit sich. Wir kennen die Unterschiede und sorgen dafür, dass Ihr Immobilienprojekt reibungslos und rechtssicher abläuft. Unsere juristische Erfahrung in diesen Regionen ist Ihr Vorteil bei Verhandlungen mit Maklern, Behörden und Notaren.
Gardasee
Am Gardasee begleiten wir sowohl den Immobilienkauf von privat als auch Bauträgerverträge bei Neubauprojekten, etwa in Sirmione, Bardolino oder Riva. Gerade hier ist eine sorgfältige Prüfung von Vorverträgen und Grundbuchunterlagen entscheidend – weil Objekte stark nachgefragt, hochpreisig und oft mit komplexen Vertragsstrukturen verbunden sind.
Toskana
In der Toskana unterstützen wir den Erwerb von Rustici und Landhäusern, z. B. im Chianti oder in der Maremma. Besonderes Augenmerk liegt auf Baugenehmigungen und der rechtlichen Absicherung von Umbaumaßnahmen – viele Landhäuser wurden ohne vollständige Genehmigungen errichtet oder erweitert.
Comer See
Am Comer See sichern wir hochpreisige Immobilienkäufe rechtlich ab, insbesondere in Bellagio, Menaggio oder Cernobbio. Im Luxussegment ist neben präziser Vertragsprüfung auch eine reibungslose Abstimmung mit Notaren, Banken und internationalen Beteiligten unverzichtbar.
Südtirol
In Südtirol beraten wir beim Erwerb von Ferienwohnungen und Landhäusern unter Berücksichtigung des besonderen Landesrechts. Die dort geltenden Beschränkungen für den Immobilienerwerb machen spezialisierte anwaltliche Beratung nahezu unverzichtbar.
Sizilien
Auf Sizilien begleiten wir Mandanten beim Erwerb von historischen Stadthäusern, Villen am Meer oder größeren Grundstücken. Häufig geht es um Themen wie Erbschaften, Schenkungen, Altlasten im Grundbuch oder fehlende Genehmigungen bei Sanierungen. Unsere Expertise sorgt dafür, dass Ihr Projekt nicht an bürokratischen Hürden oder rechtlichen Unsicherheiten scheitert.
Ihre FAQ zum Thema Immobilien in Italien
Benötige ich beim Hauskauf in Italien einen Anwalt?
Ja – unbedingt. Italienisches Immobilienrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Wer ohne Immobilienanwalt in Italien kauft, riskiert unklare Eigentumsverhältnisse, versteckte Belastungen oder teure Nachforderungen. Wir prüfen für Sie alle Verträge und vertreten Ihre Interessen gegenüber Notaren, Maklern und Behörden.
Was sind typische Fallstricke beim Immobilienkauf in Italien?
Ein Immobilienkauf in Italien birgt oft versteckte Risiken, die sich auf den ersten Blick nicht erschließen. Häufige Probleme sind:
ungeprüfte Altlasten oder Grunddienstbarkeiten
fehlende Genehmigungen
offene Abgaben (Steuern, Gebühren, kommunale Lasten)
unklare Eigentumsverhältnisse (z. B. Miteigentum, Erbengemeinschaft)
Missverständnisse aufgrund sprachlicher Barrieren
Ein erfahrener Immobilienanwalt vertritt Ihre Interessen objektiv – ohne Verkaufsdruck – und prüft alle Unterlagen mit der nötigen Distanz. Mit unserer strukturierten Begleitung treffen Sie fundierte Entscheidungen – sachlich, abgesichert und unabhängig. Viele Probleme beim Hauskauf entstehen durch fehlende Informationen oder überstürztes Handeln. Im Einzelfall verhandeln wir auch den Kaufpreis – mitunter konnten wir für Mandanten Preisnachlässe von bis zu 30 % erzielen.
Was sind typische Fallstricke beim Immobilienverkauf in Italien?
Der Verkauf ist oft komplexer als gedacht. Wer ohne anwaltliche Begleitung erworben hat, erlebt nicht selten böse Überraschungen: hohe Zusatzkosten, Schadensersatzforderungen oder steuerliche Nachteile. Zu den typischen Risiken zählen:
fehlerhafte oder unvollständige Notarverträge
ungeklärte Baugenehmigungen und Altlasten
steuerliche Risiken in Deutschland und Italien (Spekulationsfrist, Kapitalertragsteuer, Mehrwertsteuer)
komplizierte Nachfolgeregelungen bei Erbschaften oder Schenkungen
Wir gestalten Vorvertrag und Notarurkunde rechtssicher, prüfen die steuerliche Situation und sorgen für eine reibungslose Abwicklung – ob beim Verkauf Ihrer Ferienimmobilie oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung
Ob Hauskauf, Verkauf oder Nachlassregelung: Wir begleiten Sie im gesamten Prozess – zuverlässig, zweisprachig und lösungsorientiert.
Unsere Kanzlei ist Ihr verlässlicher Partner im italienischen Immobilienrecht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ihr Rechtsanwalt in München
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Gerne unterstützen wir Sie als Ihre Anwälte. Besuchen Sie uns an unseren Standorten, z. B. in München. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Gerne begrüßen wir Sie auch in einer Videokonferenz über Google Meet.
Unsere Kanzlei nutzt die modernsten Kommunikationsmittel, so dass Sie bei uns unabhängig von Ihrem Wohnort kurzfristig einen virtuellen Besprechungstermin erhalten. Auf diese Weise sind wir in der Lage für unsere Mandanten in ganz Deutschland und Italien tätig zu werden.