Barba & Partner Rechtsanwälte

Strafverteidigung in München

Strafverteidiger in München – Blick auf die Frauenkirche als Wahrzeichen der Stadt

Strafverteidiger in München für Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und EPPO-Verfahren

Barba & Partner Rechtsanwälte verteidigt Beschuldigte als Strafverteidiger in München und in überregionalen Strafverfahren mit wirtschaftlichem, steuerlichem oder internationalem Bezug. Der Kanzleistandort München ist der lokale Bezugspunkt für Mandate in der Stadt und Metropolregion München. Bei komplexen Verfahren ist eine Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht auch überregional möglich.

Ansprechpartner für Strafverteidigung ist Rechtsanwalt Salvatore Barba, Fachanwalt für Strafrecht aus München. Als Strafverteidiger in München begleitet er insbesondere Verfahren, in denen eine frühe Strukturierung, diskrete Kommunikation und eine klare Verteidigungsstrategie wichtig sind. Dazu zählen Steuerstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, EPPO-/EUStA-Verfahren und andere internationale Verfahren sowie Situationen nach Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vermögensarrest. 

Der bevorzugte Erstkontakt erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular. Im Kontaktformular können relevante Unterlagen für die Erstprüfung hochgeladen werden. Danach kann die weitere telefonische Klärung abgestimmt werden.

Strafverteidigung in München: Für welche Verfahren?

Strafverfahren unterscheiden sich erheblich. Eine polizeiliche Vorladung, ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht, eine Durchsuchung in Geschäftsräumen oder ein grenzüberschreitendes Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft erfordern unterschiedliche erste Schritte.

Barba & Partner Rechtsanwälte verbindet strafrechtliche Spezialisierung mit einer langjährigen Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht. Das ist besonders relevant, wenn Strafverfahren steuerliche, unternehmerische oder grenzüberschreitende Bezüge haben und nicht allein strafprozessual betrachtet werden können.

Die Kanzlei verteidigt in München und bundesweit insbesondere in Strafsachen mit wirtschaftlichem, steuerlichem, beruflichem oder internationalem Bezug. Dazu zählen vor allem Steuerstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren und EPPO-/EUStA-Verfahren. Hinzu kommen Situationen, in denen bereits Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Vermögensarreste erfolgt sind.

Am Anfang einer Zusammenarbeit geht es um die erste Einordnung: Welche Behörde ermittelt? Welche Unterlagen liegen vor? Gibt es Fristen, Termine oder bereits durchgeführte Ermittlungsmaßnahmen? Welche nächsten Schritte sind sinnvoll? Als Strafverteidiger in München filtern wir für eine effektive Strafverteidigung gleich zu Beginn alle wichtigen Informationen. 

Steuerstrafrecht in München

Steuerstrafverfahren beginnen häufig nicht mit einer Anklage, sondern mit einer Betriebsprüfung, einer Anfrage der Finanzverwaltung, einer Durchsuchung oder einer Mitteilung der Steuerfahndung. Für Beschuldigte ist in dieser Phase wichtig, nicht vorschnell Angaben zu machen und Unterlagen nicht ungeordnet zu übermitteln.

In steuerstrafrechtlichen Verfahren sollte zunächst geklärt werden:

  • welche Behörde ermittelt,
  • welcher steuerliche Zeitraum betroffen ist,
  • welche Bescheide, Prüfungsberichte oder Schreiben vorliegen,
  • ob bereits ein strafrechtlicher Anfangsverdacht formuliert wurde,
  • welche Fristen laufen,
  • ob Steuerberater, interne Ansprechpartner oder weitere Beteiligte eingebunden werden müssen,
  • ob bereits mit der Finanzverwaltung oder Steuerfahndung kommuniziert wurde.

Insbesondere bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbständigen, Freiberuflern und Privatpersonen mit komplexeren steuerlichen Sachverhalten sind Steuerstrafverfahren häufig dokumentenintensiv. Es können steuerliche Unterlagen, laufende Betriebsprüfungen, Beraterkommunikation, Unternehmensstrukturen, Zahlungsflüsse sowie Vermögenswerte eine Rolle spielen. Für die Verteidigung ist deshalb wichtig, diese Informationen früh geordnet zu erfassen und mögliche berufliche, wirtschaftliche oder reputationsbezogene Folgen in die weitere Strategie einzubeziehen.

Wirtschaftsstrafrecht in München

Auch Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig umfangreich, dokumentenintensiv und reputationssensibel. Sie sind oft nicht auf einen einzelnen Vorwurf beschränkt. Zu prüfen sind regelmäßig die persönliche Verantwortung einzelner Beteiligter, unternehmerische Entscheidungsprozesse, interne Kommunikation, Buchhaltungs- und Vertragsunterlagen sowie mögliche Auswirkungen auf Vermögenswerte oder Geschäftsbeziehungen.

Typische Vorwürfe sind:

  • Betrug und Subventionsbetrug
  • Untreue
  • Insolvenzdelikte
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Geldwäschevorwürfe
  • Korruptionsvorwürfe
  • Bilanz- und Buchführungsdelikte
  • Verstöße mit grenzüberschreitendem Bezug

Die Verteidigung beginnt regelmäßig mit einer geordneten Erstaufnahme. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen: Welche Personen sind betroffen? Welche Unterlagen wurden beschlagnahmt? Gibt es interne Kommunikation, die gesichert werden muss? Laufen Fristen? Besteht Abstimmungsbedarf mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, internen Verantwortlichen oder ausländischen Beratern?

Ziel der ersten Phase ist es, Klarheit über den Verfahrensstand, Risiken, Zuständigkeiten und die nächsten sinnvollen Schritte zu gewinnen.

EPPO-/EUStA-Verfahren und internationale Strafsachen

Die Europäische Staatsanwaltschaft bezeichnet man auf Deutsch häufig als EUStA und international als EPPO. Diese europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg ist für bestimmte Straftaten zuständig, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union betreffen. Dazu können etwa Verfahren mit Bezug zu EU-Fördermitteln, Umsatzsteuer, Subventionsvorwürfen, Korruption, Geldwäsche oder grenzüberschreitenden Betrugsstrukturen gehören.

EPPO-/EUStA-Verfahren sind häufig komplex, weil nationale Strafverfahrensregeln und europäische Zuständigkeiten zusammenkommen. Für Beschuldigte, Unternehmen und Berater ist besonders wichtig:

  • Welche Behörde führt das Verfahren?
  • Welche nationalen Ermittlungsmaßnahmen wurden durchgeführt?
  • Welche Unterlagen oder Daten wurden gesichert?
  • Welche Länder sind betroffen?
  • Gibt es parallele steuerliche, verwaltungsrechtliche oder wirtschaftliche Verfahren?
  • Welche Kommunikation sollte bis zur Akteneinsicht unterbleiben?

In EPPO-/EUStA-Verfahren und anderen grenzüberschreitenden Strafsachen reicht eine rein lokale Betrachtung nicht aus. Ermittlungsmaßnahmen, Unterlagen, beteiligte Personen, Konten, Unternehmen oder Kommunikationswege können mehrere Staaten betreffen.

Barba & Partner Rechtsanwälte verfügt über Erfahrung in internationalen Strafverfahren. Rechtsanwalt Salvatore Barba, Fachanwalt für Strafrecht, war bereits in strafrechtlichen Verfahren mit Auslandsbezug tätig und hat z.B. in Italien und Österreich gemeinsam mit lokalen Rechtsanwälten an der Verteidigung von Beschuldigten mitgewirkt.

Auch in Deutschland vertritt Barba & Partner Rechtsanwälte regelmäßig internationale Mandanten und Beschuldigte mit Wohnsitz, Herkunft oder geschäftlichen Bezügen außerhalb Deutschlands. Das ist besonders wichtig, wenn Auslandsbezüge früh eingeordnet, Unterlagen aus mehreren Staaten berücksichtigt und die Kommunikation mit Behörden, Beratern oder weiteren Beteiligten geordnet geführt werden muss.

In geeigneten Fällen kann es außerdem erforderlich sein, Rechtsanwälte oder Strafverteidiger in anderen Ländern einzubeziehen.

Durchsuchung, Beschlagnahme und Vermögensarrest

Nach einer Durchsuchung ist die Situation oft unübersichtlich. Unterlagen wurden mitgenommen, Daten kopiert, Mitarbeitende befragt oder Vermögenswerte gesichert. In dieser Phase ist entscheidend, den Vorgang strukturiert zu erfassen.

Wichtig sind vor allem:

  • Durchsuchungsbeschluss sichern
  • Beschlagnahme- oder Sicherstellungsverzeichnis aufbewahren
  • beteiligte Behörden und Aktenzeichen notieren
  • keine spontanen Angaben zur Sache machen
  • interne Kommunikation geordnet sichern
  • Unterlagen für die anwaltliche Erstprüfung zusammenstellen

Ein Vermögensarrest kann zusätzlich erheblichen wirtschaftlichen Druck erzeugen, etwa wenn Konten, Forderungen oder Vermögenswerte betroffen sind. Dann muss früh geprüft werden, welche Maßnahmen angeordnet wurden, welche Vermögenswerte betroffen sind und welche Schritte gegen die Sicherung in Betracht kommen können. Eine erste Einordnung hilft, die nächsten Schritte vorzubereiten und typische Fehler in der Anfangsphase zu vermeiden.

Informationen für den Erstkontakt

Der bevorzugte Erstkontakt mit einem Strafverteidiger in München erfolgt bei Barba & Partner Rechtsanwälte schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular. So können die wichtigsten Informationen geordnet aufgenommen werden, ohne dass sensible Details unstrukturiert telefonisch geschildert werden müssen.

Für die Erstprüfung sind hilfreich:

  • Name und Kontaktdaten
  • Rolle im Verfahren: Beschuldigter, Unternehmen, Angehöriger, Berater oder sonstige Beteiligung
  • betroffene Behörde, soweit bekannt
  • Aktenzeichen, soweit vorhanden
  • Art des Vorwurfs oder Anlass der Kontaktaufnahme
  • relevante Fristen oder Termine
  • vorhandene Unterlagen, etwa Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahmeliste, Arrestbeschluss oder Schreiben der Behörde
  • kurze chronologische Darstellung der bisherigen Ereignisse

Anschließend erfolgt im Normalfall eine telefonische Klärung auf Grundlage der übermittelten Informationen. Liegen die relevanten Unterlagen und Informationen für eine erste Einordnung vor, kann geklärt werden, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt.

München, Mailand und Verfahren mit Auslandsbezug

Der Kanzleistandort München ist der lokale Bezugspunkt für Mandate in der Stadt und der Metropolregion München. Viele Strafverfahren mit wirtschaftlichem oder steuerlichem Bezug bleiben jedoch nicht auf einen Ort beschränkt. Unternehmen, Konten, Kommunikation, Vertragspartner, Unterlagen oder Behörden in mehreren Ländern können betroffen sein.

Entscheidend ist dann eine geordnete Einordnung: Welche Maßnahmen betreffen das deutsche Verfahren? Welche Unterlagen oder Beteiligten befinden sich im Ausland? Welche Kommunikation sollte abgestimmt werden? Bei Verfahren mit Deutschland- und Italienbezug können unsere Standorte in München und in Mailand relevant werden. Wenn weitere Staaten betroffen sind, kann es sinnvoll sein, Berater oder Rechtsanwälte vor Ort einzubeziehen. Barba & Partner Rechtsanwälte kann hierfür auf ein gewachsenes internationales Netzwerk zurückgreifen.

Häufige Fragen

Wann sollte ich einen Strafverteidiger in München kontaktieren?

Sinnvoll ist eine frühe Kontaktaufnahme, wenn gegen Sie ermittelt wird, Sie eine Vorladung erhalten haben, eine Durchsuchung stattgefunden hat, Unterlagen beschlagnahmt wurden oder ein wirtschaftlicher, steuerlicher oder internationaler Bezug besteht. Vor einer Aussage sollte zunächst durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, welche Verfahrenslage besteht und ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Wann ist die Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in München sinnvoll?

Die Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in München ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Strafverfahren komplex ist, mehrere Beteiligte betroffen sind, wirtschaftliche oder steuerliche Folgen drohen oder bereits Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht voraus.

Was sollte ich einem Anwalt für Strafrecht in München beim Erstkontakt mitteilen?

Für den Erstkontakt sind vor allem Verfahrensstand, beteiligte Behörde, Aktenzeichen, Fristen, vorhandene Unterlagen und bereits erfolgte Maßnahmen wichtig. Dazu zählen insbesondere Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahmeliste, Arrestbeschluss oder Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll.

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung regelmäßig nicht folgen und sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Anders kann die Lage sein, wenn eine Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht erfolgt. Deshalb sollte die konkrete Vorladung geprüft werden, bevor Sie reagieren.

Was ist nach einer Durchsuchung wichtig?

Sichern Sie den Durchsuchungsbeschluss, das Beschlagnahme- oder Sicherstellungsverzeichnis und alle Informationen zu beteiligten Behörden. Machen Sie keine spontanen Angaben zur Sache. Für die Erstprüfung sind der zeitliche Ablauf, die betroffenen Räume, beschlagnahmte Unterlagen und mögliche Fristen wichtig.

Was bedeutet Vermögensarrest im Strafverfahren?

Ein Vermögensarrest dient der vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten. Betroffen sein können etwa Konten, Forderungen oder andere Vermögensgegenstände. Für die Verteidigung ist wichtig, welche Anordnung vorliegt, welche Vermögenswerte betroffen sind und ob Rechtsmittel oder sonstige Schritte geprüft werden sollten.

Was ist ein EPPO- oder EUStA-Verfahren?

EPPO ist die englische Abkürzung für European Public Prosecutor’s Office. Die deutsche Abkürzung für Europäische Staatsanwaltschaft lautet EUStA. Die Behörde ist für bestimmte Straftaten zuständig, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union betreffen. In der Praxis sind solche Verfahren häufig grenzüberschreitend und dokumentenintensiv; zudem können sie für Beschuldigte und Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Verteidigt Barba & Partner Rechtsanwälte nur in München?

Nein. Der deutsche Kanzleistandort von Barba & Partner Rechtsanwälte befindet sich in München. Strafverfahren sind jedoch nicht immer an einen Ort gebunden. Bei geeigneten komplexeren Verfahren kann die Verteidigung daher auch bundesweit erfolgen. Das gilt insbesondere, wenn ein Verfahren wirtschaftliche, steuerliche oder internationale Bezüge hat oder mehrere Orte, Behörden oder Beteiligte betroffen sind.


Mandatsanfrage in Strafsachen senden

Wenn Sie einen Strafverteidiger in München suchen oder Beschuldigter eines Strafverfahrens sind, können Sie eine strukturierte Mandatsanfrage senden.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Salvatore Barba. 

Bitte schildern Sie kurz:

  • worum es geht,
  • welche Behörde beteiligt ist,
  • ob Fristen oder Termine laufen,
  • welche Unterlagen bereits vorliegen,
  • ob ein wirtschaftlicher, steuerlicher oder internationaler Bezug besteht.
Strafverteidiger in München - Salvatore Barba

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