Barba & Partner Rechtsanwälte
Barba & Partner Rechtsanwälte verteidigt Beschuldigte als Strafverteidiger in München und in überregionalen Strafverfahren mit wirtschaftlichem, steuerlichem oder internationalem Bezug. Der Kanzleistandort München ist der lokale Bezugspunkt für Mandate in der Stadt und Metropolregion München. Bei komplexen Verfahren ist eine Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht auch überregional möglich.
Ansprechpartner für Strafverteidigung ist Rechtsanwalt Salvatore Barba, Fachanwalt für Strafrecht aus München. Als Strafverteidiger in München begleitet er insbesondere Verfahren, in denen eine frühe Strukturierung, diskrete Kommunikation und eine klare Verteidigungsstrategie wichtig sind. Dazu zählen Steuerstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, EPPO-/EUStA-Verfahren und andere internationale Verfahren sowie Situationen nach Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vermögensarrest.
Der bevorzugte Erstkontakt erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular. Im Kontaktformular können relevante Unterlagen für die Erstprüfung hochgeladen werden. Danach kann die weitere telefonische Klärung abgestimmt werden.
Strafverfahren unterscheiden sich erheblich. Eine polizeiliche Vorladung, ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht, eine Durchsuchung in Geschäftsräumen oder ein grenzüberschreitendes Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft erfordern unterschiedliche erste Schritte.
Barba & Partner Rechtsanwälte verbindet strafrechtliche Spezialisierung mit einer langjährigen Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht. Das ist besonders relevant, wenn Strafverfahren steuerliche, unternehmerische oder grenzüberschreitende Bezüge haben und nicht allein strafprozessual betrachtet werden können.
Die Kanzlei verteidigt in München und bundesweit insbesondere in Strafsachen mit wirtschaftlichem, steuerlichem, beruflichem oder internationalem Bezug. Dazu zählen vor allem Steuerstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren und EPPO-/EUStA-Verfahren. Hinzu kommen Situationen, in denen bereits Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Vermögensarreste erfolgt sind.
Am Anfang einer Zusammenarbeit geht es um die erste Einordnung: Welche Behörde ermittelt? Welche Unterlagen liegen vor? Gibt es Fristen, Termine oder bereits durchgeführte Ermittlungsmaßnahmen? Welche nächsten Schritte sind sinnvoll? Als Strafverteidiger in München filtern wir für eine effektive Strafverteidigung gleich zu Beginn alle wichtigen Informationen.
Steuerstrafverfahren beginnen häufig nicht mit einer Anklage, sondern mit einer Betriebsprüfung, einer Anfrage der Finanzverwaltung, einer Durchsuchung oder einer Mitteilung der Steuerfahndung. Für Beschuldigte ist in dieser Phase wichtig, nicht vorschnell Angaben zu machen und Unterlagen nicht ungeordnet zu übermitteln.
In steuerstrafrechtlichen Verfahren sollte zunächst geklärt werden:
Insbesondere bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbständigen, Freiberuflern und Privatpersonen mit komplexeren steuerlichen Sachverhalten sind Steuerstrafverfahren häufig dokumentenintensiv. Es können steuerliche Unterlagen, laufende Betriebsprüfungen, Beraterkommunikation, Unternehmensstrukturen, Zahlungsflüsse sowie Vermögenswerte eine Rolle spielen. Für die Verteidigung ist deshalb wichtig, diese Informationen früh geordnet zu erfassen und mögliche berufliche, wirtschaftliche oder reputationsbezogene Folgen in die weitere Strategie einzubeziehen.
Auch Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig umfangreich, dokumentenintensiv und reputationssensibel. Sie sind oft nicht auf einen einzelnen Vorwurf beschränkt. Zu prüfen sind regelmäßig die persönliche Verantwortung einzelner Beteiligter, unternehmerische Entscheidungsprozesse, interne Kommunikation, Buchhaltungs- und Vertragsunterlagen sowie mögliche Auswirkungen auf Vermögenswerte oder Geschäftsbeziehungen.
Typische Vorwürfe sind:
Die Verteidigung beginnt regelmäßig mit einer geordneten Erstaufnahme. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen: Welche Personen sind betroffen? Welche Unterlagen wurden beschlagnahmt? Gibt es interne Kommunikation, die gesichert werden muss? Laufen Fristen? Besteht Abstimmungsbedarf mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, internen Verantwortlichen oder ausländischen Beratern?
Ziel der ersten Phase ist es, Klarheit über den Verfahrensstand, Risiken, Zuständigkeiten und die nächsten sinnvollen Schritte zu gewinnen.
Die Europäische Staatsanwaltschaft bezeichnet man auf Deutsch häufig als EUStA und international als EPPO. Diese europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg ist für bestimmte Straftaten zuständig, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union betreffen. Dazu können etwa Verfahren mit Bezug zu EU-Fördermitteln, Umsatzsteuer, Subventionsvorwürfen, Korruption, Geldwäsche oder grenzüberschreitenden Betrugsstrukturen gehören.
EPPO-/EUStA-Verfahren sind häufig komplex, weil nationale Strafverfahrensregeln und europäische Zuständigkeiten zusammenkommen. Für Beschuldigte, Unternehmen und Berater ist besonders wichtig:
In EPPO-/EUStA-Verfahren und anderen grenzüberschreitenden Strafsachen reicht eine rein lokale Betrachtung nicht aus. Ermittlungsmaßnahmen, Unterlagen, beteiligte Personen, Konten, Unternehmen oder Kommunikationswege können mehrere Staaten betreffen.
Barba & Partner Rechtsanwälte verfügt über Erfahrung in internationalen Strafverfahren. Rechtsanwalt Salvatore Barba, Fachanwalt für Strafrecht, war bereits in strafrechtlichen Verfahren mit Auslandsbezug tätig und hat z.B. in Italien und Österreich gemeinsam mit lokalen Rechtsanwälten an der Verteidigung von Beschuldigten mitgewirkt.
Auch in Deutschland vertritt Barba & Partner Rechtsanwälte regelmäßig internationale Mandanten und Beschuldigte mit Wohnsitz, Herkunft oder geschäftlichen Bezügen außerhalb Deutschlands. Das ist besonders wichtig, wenn Auslandsbezüge früh eingeordnet, Unterlagen aus mehreren Staaten berücksichtigt und die Kommunikation mit Behörden, Beratern oder weiteren Beteiligten geordnet geführt werden muss.
In geeigneten Fällen kann es außerdem erforderlich sein, Rechtsanwälte oder Strafverteidiger in anderen Ländern einzubeziehen.
Nach einer Durchsuchung ist die Situation oft unübersichtlich. Unterlagen wurden mitgenommen, Daten kopiert, Mitarbeitende befragt oder Vermögenswerte gesichert. In dieser Phase ist entscheidend, den Vorgang strukturiert zu erfassen.
Wichtig sind vor allem:
Ein Vermögensarrest kann zusätzlich erheblichen wirtschaftlichen Druck erzeugen, etwa wenn Konten, Forderungen oder Vermögenswerte betroffen sind. Dann muss früh geprüft werden, welche Maßnahmen angeordnet wurden, welche Vermögenswerte betroffen sind und welche Schritte gegen die Sicherung in Betracht kommen können. Eine erste Einordnung hilft, die nächsten Schritte vorzubereiten und typische Fehler in der Anfangsphase zu vermeiden.
Der bevorzugte Erstkontakt mit einem Strafverteidiger in München erfolgt bei Barba & Partner Rechtsanwälte schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular. So können die wichtigsten Informationen geordnet aufgenommen werden, ohne dass sensible Details unstrukturiert telefonisch geschildert werden müssen.
Für die Erstprüfung sind hilfreich:
Anschließend erfolgt im Normalfall eine telefonische Klärung auf Grundlage der übermittelten Informationen. Liegen die relevanten Unterlagen und Informationen für eine erste Einordnung vor, kann geklärt werden, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt.
Der Kanzleistandort München ist der lokale Bezugspunkt für Mandate in der Stadt und der Metropolregion München. Viele Strafverfahren mit wirtschaftlichem oder steuerlichem Bezug bleiben jedoch nicht auf einen Ort beschränkt. Unternehmen, Konten, Kommunikation, Vertragspartner, Unterlagen oder Behörden in mehreren Ländern können betroffen sein.
Entscheidend ist dann eine geordnete Einordnung: Welche Maßnahmen betreffen das deutsche Verfahren? Welche Unterlagen oder Beteiligten befinden sich im Ausland? Welche Kommunikation sollte abgestimmt werden? Bei Verfahren mit Deutschland- und Italienbezug können unsere Standorte in München und in Mailand relevant werden. Wenn weitere Staaten betroffen sind, kann es sinnvoll sein, Berater oder Rechtsanwälte vor Ort einzubeziehen. Barba & Partner Rechtsanwälte kann hierfür auf ein gewachsenes internationales Netzwerk zurückgreifen.
Sinnvoll ist eine frühe Kontaktaufnahme, wenn gegen Sie ermittelt wird, Sie eine Vorladung erhalten haben, eine Durchsuchung stattgefunden hat, Unterlagen beschlagnahmt wurden oder ein wirtschaftlicher, steuerlicher oder internationaler Bezug besteht. Vor einer Aussage sollte zunächst durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, welche Verfahrenslage besteht und ob eine Einlassung sinnvoll ist.
Die Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in München ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Strafverfahren komplex ist, mehrere Beteiligte betroffen sind, wirtschaftliche oder steuerliche Folgen drohen oder bereits Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht voraus.
Für den Erstkontakt sind vor allem Verfahrensstand, beteiligte Behörde, Aktenzeichen, Fristen, vorhandene Unterlagen und bereits erfolgte Maßnahmen wichtig. Dazu zählen insbesondere Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahmeliste, Arrestbeschluss oder Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll.
Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung regelmäßig nicht folgen und sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Anders kann die Lage sein, wenn eine Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht erfolgt. Deshalb sollte die konkrete Vorladung geprüft werden, bevor Sie reagieren.
Sichern Sie den Durchsuchungsbeschluss, das Beschlagnahme- oder Sicherstellungsverzeichnis und alle Informationen zu beteiligten Behörden. Machen Sie keine spontanen Angaben zur Sache. Für die Erstprüfung sind der zeitliche Ablauf, die betroffenen Räume, beschlagnahmte Unterlagen und mögliche Fristen wichtig.
Ein Vermögensarrest dient der vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten. Betroffen sein können etwa Konten, Forderungen oder andere Vermögensgegenstände. Für die Verteidigung ist wichtig, welche Anordnung vorliegt, welche Vermögenswerte betroffen sind und ob Rechtsmittel oder sonstige Schritte geprüft werden sollten.
EPPO ist die englische Abkürzung für European Public Prosecutor’s Office. Die deutsche Abkürzung für Europäische Staatsanwaltschaft lautet EUStA. Die Behörde ist für bestimmte Straftaten zuständig, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union betreffen. In der Praxis sind solche Verfahren häufig grenzüberschreitend und dokumentenintensiv; zudem können sie für Beschuldigte und Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Nein. Der deutsche Kanzleistandort von Barba & Partner Rechtsanwälte befindet sich in München. Strafverfahren sind jedoch nicht immer an einen Ort gebunden. Bei geeigneten komplexeren Verfahren kann die Verteidigung daher auch bundesweit erfolgen. Das gilt insbesondere, wenn ein Verfahren wirtschaftliche, steuerliche oder internationale Bezüge hat oder mehrere Orte, Behörden oder Beteiligte betroffen sind.
Wenn Sie einen Strafverteidiger in München suchen oder Beschuldigter eines Strafverfahrens sind, können Sie eine strukturierte Mandatsanfrage senden.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Salvatore Barba.
Bitte schildern Sie kurz:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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Unsere Kanzlei nutzt die modernsten Kommunikationsmittel, so dass Sie bei uns unabhängig von Ihrem Wohnort kurzfristig einen virtuellen Besprechungstermin erhalten. Auf diese Weise sind wir in der Lage für unsere Mandanten in ganz Deutschland und Italien tätig zu werden.
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