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Subventionsbetrug

Subventionsbetrug in Deutschland: Risiken, Strafen und Verteidigungsmöglichkeiten

Was ist Subventionsbetrug?

Subventionsbetrug ist in Deutschland ein Straftatbestand und in § 264 StGB geregelt. Die Norm betrifft die unrechtmäßige Beantragung oder missbräuchliche Verwendung staatlicher oder europäischer Subventionen. Besonders seit der Einführung von Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen hat dieses Delikt erheblich an Bedeutung gewonnen. Fehlangaben oder zweckwidrige Nutzung von Fördermitteln können schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter hohe Geldstrafen und mehrjährige Freiheitsstrafen.

Warum ist Subventionsbetrug aktuell so brisant?

Seit der Corona-Pandemie haben Bund und Länder zahlreiche Hilfsprogramme ins Leben gerufen, um Unternehmen zu unterstützen. Staatliche Hilfen wurden durch folgende Instrumente gewährt:

  • Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige
  • Überbrückungshilfen für Betriebe mit massiven Umsatzeinbrüchen
  • Kurzarbeitergeld zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes

In Zeiten existenzieller Unsicherheit haben viele Unternehmen und Selbstständige unter großem Zeitdruck staatliche Hilfen beantragt – oft ohne vollständiges Verständnis der rechtlichen Voraussetzungen. In einigen Fällen wurden Subventionen bezogen, obwohl die Anspruchskriterien nicht erfüllt waren. Ein prominentes Beispiel sind da die Corona-Soforthilfen.

Die Behörden verschärfen nun ihre Kontrollen und prüfen Förderanträge systematisch. Inzwischen erfolgen intensive Nachprüfungen durch die Staatsanwaltschaft und andere Ermittlungsbehörden. Fehlangaben oder unrechtmäßige Anträge werden konsequent verfolgt und können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Typische Fälle von Subventionsbetrug

Subventionsbetrug kann verschiedene Formen annehmen, darunter:

  1. Falsche Angaben im Antrag
    • Übertreibung von Umsatzeinbußen oder -ausfällen zum Erhalt oder zur Erhöhung der Förderhöhe
    • Anmeldung nicht existierender Mitarbeiter im Antrag auf Kurzarbeitergeld
    • Verschleierung von Einkommensquellen, die Auswirkung auf die Förderberechtigung und -höhe haben
  2. Missbräuchliche, weil zweckwidrige Verwendung der Fördermittel
    • Zweckfremde Nutzung der erhaltenen Subventionen
    • Investitionen in private Anschaffungen oder nicht förderfähige Projekte
  3. Unterlassene Mitteilung subventionserheblicher Umstände
    • Weiterer Bezug von Hilfen, obwohl sich die wirtschaftliche Lage nachträglich verbessert hat
    • Beschäftigung von Mitarbeitern trotz bewilligtem Kurzarbeitergeld
  4. Missbrauch von Bescheinigungen
    • Verwendung von Subventionen auf Basis unvollständiger oder falscher Angaben in Bescheinigungen

Welche Strafen drohen bei Subventionsbetrug?

Nach § 264 StGB drohen bei Subventionsbetrug empfindliche Strafen:

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
In besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (z. B. hohe Schadenssummen, bandenmäßiges Vorgehen)
Rückzahlung der erhaltenen Subventionen, ob mit zusätzlichen Zinsforderungen
Bußgelder, die zusätzlich zur Rückzahlung der Subventionen verhängt werden
Wirtschaftlicher und existenzieller Schaden durch negative Reputation und Ausschluss von zukünftigen Förderprogrammen

Wie wird Subventionsbetrug aufgedeckt?

Staatsanwaltschaft, Finanzämter und Zollbehörden nutzen verschiedene Methoden, um Subventionsbetrug aufzudecken:

Automatischer Datenabgleich & Plausibilitätsprüfungen
Meldungen von Whistleblowern & anonyme Hinweise
Betriebsprüfungen durch das Finanzamt & die Zollbehörden
Unangekündigte Kontrollen
Stichprobenartige Nachprüfungen durch staatliche Stellen
Durchsuchungen
Beschlagnahme
Telekommunikationsüberwachung zur Aufdeckung verdächtiger Kommunikation

Besonders risikobehaftet sind Rückforderungen und Strafverfahren, wenn Unternehmen oder Selbstständige nachträglich nicht belegen können, dass sie die Hilfen rechtmäßig erhalten und verwendet haben.

Was tun beim Erhalt einer Vorladung wegen Subventionsbetrugs?

Eine Vorladung, ein Anhörungsschreiben oder sogar eine Hausdurchsuchung wegen Subventionsbetrugs kann existenzbedrohende Folgen haben, wenn man nicht angemessen handelt. Schnelles und professionelles Handeln ist gefragt! Wer unüberlegt aussagt oder auf behördliche Schreiben nicht reagiert, verbaut sich wertvolle Verteidigungsmöglichkeiten, verschlechtert seine Position erheblich und läuft Gefahr, die Weichen frühzeitig in Richtung Verurteilung zu stellen.

Ohne eine spezialisierte Strafverteidigung riskieren Sie:
Strafverfahren, die zu hohen Geld- oder Freiheitsstrafen führen können
Existenzielle finanzielle Schäden durch Rückzahlungen und Zinsforderungen
Nachhaltiger Reputationsverlust mit schwerwiegenden beruflichen und geschäftlichen Konsequenzen
Öffentliche Hauptverhandlung, bei der Ihr Fall vor Gericht verhandelt wird – mit unkalkulierbaren Folgen für Ihr Ansehen und Ihre Zukunft

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Als erfahrene Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihr Verfahren zu optimieren:

Ermittlungsverfahren abwehren & Einstellung des Verfahrens anstreben
Nachweis eines Irrtums: Kein Vorsatz, Fehler durch unklare Antragsformulare oder Missverständnisse
Selbstanzeige & Rückzahlung: Korrektur fehlerhafter Angaben kann strafmildernd wirken
Behördliche Versäumnisse: Fehlende Kontrollmechanismen oder fehlerhafte Bescheide können entlastend genutzt werden
Strafmilderung & Schadensbegrenzung: Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Behörden zur Minimierung der Konsequenzen

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Wenn Sie bereits Post von den Ermittlungsbehörden oder der Staatsanwaltschaft erhalten haben, sollten Sie sofort handeln und einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Wichtig ist eine starke Verteidigung von Beginn an. Jede unbedachte Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Konkret bedeutet das: Keine Alleingänge, sondern sofort professionelle Hilfe sichern!

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Tags :

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