Barba & Partner Rechtsanwälte aus München - Ihre Anwälte im Inkasso
Unsere Leistungen bei Inkasso und Forderungsbeitreibung
Außergerichtliches Inkasso und Forderungsbeitreibung durch Rechtsanwalt
Das außergerichtliche Inkasso wird oftmals unterschätzt. Gerade zu Beginn einer Geschäftsbeziehung ist es unkompliziert möglich, bereits für den Fall einer notwendigen Forderungsbeitreibung vorzusorgen.
Effektives Inkasso durch geschickte Vertragsgestaltung
Oftmals reicht schon, bei der Vertragsgestaltung Standardklauseln, welche die Forderung absichern, einzufügen. Selten widersetzt sich ein Vertragspartner in diesem Zeitpunkt der Geschäftsbeziehung der Nutzung solcher Klauseln. Selbstverständlich hat er ein Interesse, die Vertragsbeziehung ordentlich zu beginnen. Nutzen Sie diese Gelegenheit nicht, so können Sie später, wenn die Forderung auszufallen droht, dieses Versäumnis nicht mehr nachholen. Ein Schuldner wird selbstverständlich nicht sein Einverständnis geben, den einmal geschlossene Vertrag für ihn nachteilig abzuändern. Unternehmen unterschätzen die Möglichkeit, der Minimierung des Ausfallrisikos durch gute Vertragsgestaltung. Die Erfahrung zeigt, dass die Kosten des gerichtlichen Inkasso um ein Vielfaches höher liegen, als die Kosten der Rechtsberatung durch einen in Vertragsgestaltung bewanderten Rechtsanwalt.
Effektives Inkasso durch richtige Rechnungsstellung
Die ordnungsgemäße Rechnungsstellung sollte heutzutage selbstverständlich sein. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder vor, dass Fehler in der Rechnung bzw. Versäumnisse in der Rechnungsstellung zu einer Zahlungsverzögerung führen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt hierzu beraten. Der Aufwand einer Rechtsberatung ist hier minimal.
Effektives Inkasso durch ein strukturiertes Mahnwesen
Richtiges Mahnen will gelernt sein. Nutzen Sie die Psychologie des mahnen für sich erfolgreich. Selbstverständlich geht ein Schuldner beim Erhalt einer „1. Mahnung“ davon aus, dass der Gläubiger die Forderung bei Nichtbeachtung der Zahlungsfrist noch nicht gerichtlich beitreiben wird. Der Gläubiger kündigt doch selber eine zweite Mahnung an. Gesetzlich ist die Versendung einer Mahnung ausreichend. Es gibt sogar Fälle, wonach das mahnen des Schuldners durch den Gläubiger entbehrlich ist. Gläubiger können sogar durch geschickte Vertragsgestaltung das Erfordernis einer Mahnung ausschließen.
Effektives Inkasso durch außergerichtliche Aufforderungsschreiben
In der Praxis erlebt man immer wieder, dass sich Gläubiger von Schuldnern in einem Austausch unzähliger E-Mails verwickeln lassen. Dabei übersehen Gläubiger, dass sie hierdurch sogar riskieren, ihre Rechtsposition zu verschlechtern. Nicht selten macht man den Schuldnern Zugeständnisse, die am Ende kein Ergebnis erzielen. Im außergerichtlichen Inkasso ist in der Korrespondenz oft weniger mehr. Nutzen Sie bereits in diesem Stadium des Inkassos die Erfahrung eines auf Forderungsbeitreibung spezialisierten Rechtsanwalts. Sie können in diesem Stadium viele Fallstricke im gerichtlichen Verfahren bereits vermeiden.
Effektives Inkasso durch klare Zahlungsvergleiche
Manchmal erklärt sich ein Gläubiger dazu bereit, dem Schuldner im Rahmen eines Zahlungsvergleichs eine Stundung der Forderung oder eine Ratenzahlung zu gewähren. Soweit sich der Schuldner an den geschlossenen Zahlungsvergleich hält und die Forderung bezahlt, ist ein solcher Vergleich sinnvoll. Anders verhält es sich, wenn der Schuldner die Vereinbarung gegenüber dem Gläubiger nicht einhält. Dann führt ein Zahlungsvergleich im besten Fall nur zu einer Verzögerung der Tilgung der Schuld. Manchmal führt der Abschluss eines Zahlungsvergleiches, der vom Schuldner nicht eingehalten wird, zum Ausfall der Forderung. Dies ist dann für den Gläubiger besonders bitter. Selbst in diesem Stadium der Forderungsbeitreibung kann ein effektives Inkasso durch den Abschluss eines gläubigerfreundlichen Zahlungsvergleiches unterstützt werden. Nehmen Sie die Hilfe eines inkassoerfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch.
Gerichtliches Inkasso und Forderungsbeitreibung durch Rechtsanwalt
Das deutsche Mahnverfahren
Ausländische Mahnverfahren
Das europäische Mahnverfahren
Die Klage
Der Urkundsprozess
Schiedsgerichtsverfahren
Der einstweilige Rechtsschutz: Arrest und einstweilige Verfügung
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen
Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen
Zwangsvollstreckung in Forderungen
Zwangsversteigerung