Reservieren Sie an einem unserer bundesweiten anwaltlichen Sprechtage einen Besprechungstermin mit einem Rechtsanwalt von Barba & Partner Rechtsanwälte



In unseren Spezialgebieten sind wir Ihr Anwalt in Deutschland
Sie sind ein Unternehmen oder eine Privatperson und suchen in unseren Spezialgebieten einen Anwalt in Deutschland? Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte sind in ihren Spezialgebieten für ihre Mandanten in ganz Deutschland tätig und erreichbar.
Unsere Rechtsgebiete
Gerne beraten wir Sie bundesweit in folgenden Rechtsgebieten:
- Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Allgemeines Strafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Internationales Strafrecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
Wir unterhalten eigene Büros in München und Mailand. Daneben empfangen wir Mandanten auch im Rahmen von anwaltlichen Sprechtagen in ganz Deutschland persönlich. Diese Sprechtage bieten wir in den meisten deutschen Großstädten an.
Unsere Sprechtage
Einen Besprechungstermin können Sie in folgenden Städten buchen:
- Berlin
- Hamburg
- Köln
- Frankfurt am Main
- Stuttgart
- Düsseldorf
- Dortmund
- Essen
- Hannover
- Nürnberg
- Duisburg
- Bochum
- Wuppertal
- Karlsruhe
- Mannheim
- Augsburg
Ist Ihre Stadt nicht dabei? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gegebenenfalls können wir einen außerordentlichen Sprechtag in ihrer Stadt einrichten.
Wichtige Hinweise für unsere Mandanten
Bitte beachten Sie, dass wir für einen Besprechungstermin eine Erstberatungsgebühr von 220,- Euro brutto berechnen. Das Honorar für die Besprechung ist im Voraus zu entrichten. Sollten wir ihnen in ihrer Angelegenheit über die Erstberatung hinaus helfen können, so erhalten Sie von uns einen Handlungsvorschlag und einen Kostenvoranschlag für unsere Tätigkeit. Wird keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, so arbeiten wir in Deutschland auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und in Italien auf der Grundlage des Decreto Ministeriale 55/2014. Das Honorar wird dann auf der Grundlage des Gegenstandswertes ermittelt.
Auch wenn wir in ganz Deutschland (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen) und Italien vor jedem Gericht auftretungsbefugt sind, so vermitteln wir, insbesondere in Verfahren vor den Amtsgerichten und in Verfahren, die nicht von unseren Spezialgebieten umfasst sind, gegebenenfalls einen Kollegen vor Ort. Sprechen Sie kein Deutsch oder Italienisch sind wir bemüht, unseren Mandanten einen Rechtsanwalt zu empfehlen, mit dem der Mandant sich in seiner Sprache unterhalten kann.
Virtueller Besprechungstermin
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, mit uns telefonisch, per E-Mail oder in einer Videokonferenz in Kontakt zu treten. Nutzen Sie z.B. Skype, WhatsApp, Zoom oder RED. Selbstverständlich können Sie uns auch über das Kontaktformular auf dieser Webseite Ihr Anliegen schildern und dort gegebenenfalls auch Unterlagen hochladen. Bei virtuellen Besprechungsterminen und Beratungen beträgt die Erstberatungsgebühr maximal 199,- Euro brutto.