Anwaltliche Sprechtage in Deutschland

Holen Sie sich früh anwaltlichen Rat ein!

Nicht jeder, der ein rechtliches Problem hat, begibt sich damit sofort zu einem Rechtsanwalt, obwohl es eigentlich wichtig ist, sich rechtzeitig Rechtsrat zu holen. Oft ist es schwierig, einen spezilisierten Rechtsanwalt in seiner Stadt zu finden. Für ausländische Rechtssuchenden ist es nicht einfach, einen guten Rechtsanwalt zu finden, der ihre Sprache spricht.

Unsere Anwälte beraten Sie bundesweit!

Sie sind ein Unternehmen oder eine Privatperson und suchen in unseren Spezialgebieten einen Anwalt in Deutschland? Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten bundesweit. Wir sprechen dabei fließend Deutsch, Englisch und Italienisch. Die Nutzung von Telefon, Mail und Videokonferenzen ermöglicht es uns, Mandanten in ganz Deutschland zu vertreten. Sogar Gerichte gehen dazu über, Gerichtsverhandlungen über Videokonferenzen abzuhalten. Die Corona-Pandemie hat in diesem Zusammenhang weltweit ein Umdenken angestoßen und so in vielen Fällen zu einer Zeit- und Kostenersparnis geführt.

Nehmen Sie für eine virtuelle Erstberatung hier mit uns Kontakt auf.

Wir sind somit Ihr

  • Rechtsanwalt in Berlin
  • Rechtsanwalt in Hamburg
  • Rechtsanwalt in Köln
  • Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
  • Rechtsanwalt in Stuttgart
  • Rechtsanwalt in Düsseldorf
  • Rechtsanwalt in Dortmund
  • Rechtsanwalt in Essen
  • Rechtsanwalt in Hannover
  • Rechtsanwalt in Nürnberg
  • Rechtsanwalt in Duisburg
  • Rechtsanwalt in Bochum
  • Rechtsanwalt in Wuppertal
  • Rechtsanwalt in Karlsruhe
  • Rechtsanwalt in Mannheim
  • Rechtsanwalt in Augsburg
  • Rechtsanwalt in Rosenheim

Sprechtage vor Ort

Oft bieten wir auch Sprechtage vor Ort an. Reservieren Sie an einem unserer bundesweiten anwaltlichen Sprechtage einen Besprechungstermin mit einem Rechtsanwalt von Barba & Partner Rechtsanwälte

Anwalt-Beratung in Deutschland

Unsere Rechtsgebiete

Gerne beraten wir Sie bundesweit in folgenden Rechtsgebieten:

Unser Netzwerk

Wir unterhalten eigene Büros in München und Mailand. In Düsseldorf, Köln, Stuttgart, Franfurt am Main, Berlin, Hannover und Hamburg unterhalten wir seit Jahren enge Kooperationen mit ortsansässigen Rechtsanwälten.

Auch wenn wir in ganz Deutschland (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen) und Italien vor jedem Gericht auftretungsbefugt sind, so vermitteln wir, insbesondere in Verfahren vor den Amtsgerichten und in Verfahren, die nicht von unseren Spezialgebieten umfasst sind, gegebenenfalls einen Kollegen vor Ort. Sofern Sie kein Deutsch, Englisch oder Italienisch sprechen, sind wir bemüht, unseren Mandanten einen Rechtsanwalt zu empfehlen, mit dem sich der Mandant in seiner Muttersprache unterhalten kann.

Wichtige Hinweise zur Vergütung

Bitte beachten Sie, dass wir für einen Besprechungstermin eine Erstberatungsgebühr zwischen 159,- Euro und 318,- Euro brutto berechnen. Sie erhalten vorab eine Zahlungsaufforderung, da die Vergütung für die verbindliche Buchung einer Besprechung im Voraus zu entrichten ist. Sollten wir Ihnen in ihrer Angelegenheit über die Erstberatung hinaus helfen können, so erhalten Sie von uns einen Handlungsvorschlag und einen Kostenvoranschlag für unsere Tätigkeit. Wird keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, so rechnen wir unsere Tätigkeit in Deutschland auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, RVG, ab. In Italien arbeiten wir hingegen auf der Grundlage des Decreto Ministeriale 55/2014. Die Vergütung wird dann auf der Grundlage des Gegenstandswertes ermittelt.

Virtueller Besprechungstermin

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, statt eines persönlichen Treffens mit uns telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz in Kontakt zu treten. Wir nutzen unter anderem SkypeWhatsAppZoom, Microsoft Teams, Google-Meet oder RED. Selbstverständlich können Sie uns auch über das Kontaktformular auf dieser Webseite Ihr Anliegen schildern und dort gegebenenfalls auch Unterlagen hochladen. Bei virtuellen Besprechungsterminen und Beratungen beträgt die Erstberatungsgebühr 199,- Euro brutto, statt der gesetzlich vorgesehenen 226,10 Euro brutto.