Strafverteidiger in München für Geldwäsche

Neuigkeiten zur Geldwäsche

Die Neuerungen im Kampf gegen Geldwäsche: Was Sie wissen müssen

Strafverteidiger in München für Geldwäsche

Gesetzesreform zur Bekämpfung der Geldwäsche

In den letzten Jahren hat die Europäische Union ihre Bemühungen verstärkt, die Geldwäsche effektiver zu bekämpfen. Ein signifikanter Schritt in diese Richtung ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1673, die am 23. Oktober 2018 vom europäischen Parlament und dem Rat beschlossen wurde und am 2. Dezember 2018 in Kraft trat. Diese Richtlinie, die bis zum 3. Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden musste, zielt darauf ab, die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. In Deutschland fand dies seinen Niederschlag im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 14. Oktober 2020, der eine Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vorsieht. Die zentrale Intention dieser Gesetzesreform ist es, die Verfolgung und Ahndung von Geldwäscheaktivitäten zu intensivieren.

Ausweitung des Anwendungsbereichs der Geldwäsche  

Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist die deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Geldwäschebekämpfung. Während sich die bisherigen Regelungen hauptsächlich auf organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung konzentrierten, erweitert die neue Gesetzeslage den Kreis potenzieller Geldwäschedelikte signifikant. Nunmehr kann praktisch jede Straftat als Vortat für Geldwäsche angesehen werden, einschließlich Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung, selbst wenn diese nicht im Rahmen gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Kriminalität begangen wurden. Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs lässt vermuten, dass die Anzahl der Geldwäschevorwürfe in der Zukunft weiter steigen wird. Laut Statista hat sich die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Geldwäsche in Deutschland zwischen 2011 und 2022 fast verdreifacht.

Höhere Sanktionen und Vermögensabschöpfung bei Geldwäsche

Mit der Gesetzesreform sind auch die Sanktionen bei Geldwäschedelikten verschärft worden. Zukünftig müssen Täter mit höheren Strafen rechnen, was die Ernsthaftigkeit unterstreicht, mit der die Justiz gegen Geldwäsche vorgeht. Ein weiteres wichtiges Instrument in diesem Kampf ist die Vermögensabschöpfung, die zunehmend als effektives Mittel eingesetzt wird, um die finanziellen Ressourcen der organisierten Kriminalität zu beschneiden.

Vorsicht ist geboten

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Regelungen bezüglich leichtfertigen Handelns. Der Bundesgerichtshof definiert leichtfertiges Handeln als eine krass fahrlässige Missachtung der gebotenen Sorgfalt. Angesichts der Gesetzesänderung ist zu erwarten, dass in Zukunft die Verurteilungen in diesem Bereich zunehmen werden. Personen, die sich leichtfertig verhalten, drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen.

Die aktuelle Fassung des Geldwäschegesetzes (GwG) finden Sie hier hier

Ihr kompetenter Partner im Verdachtsfall 

Angesichts der komplexen und weitreichenden Änderungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung ist es von essenzieller Bedeutung, im Verdachtsfall umgehend kompetente rechtliche Beratung einzuholen. Als erfahrener Strafverteidiger im Bereich der Geldwäsche stehe ich, Rechtsanwalt Salvatore Barba aus München, Ihnen bundesweit zur Verfügung. Mein Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und effektiv zu verteidigen, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Wenn Sie Bedenken haben oder wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam können wir eine Strategie entwickeln, die Ihre Rechte schützt und Ihnen durch diese herausfordernde Zeit hilft.


Dieser Blogbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei spezifischen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder anderen strafrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an mich, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren.