Strafverteidiger in München für Geldwäsche

Neuigkeiten zur Geldwäsche

Neuigkeiten zum Thema Geldwäsche. Anwalt aus München informiert!

Strafverteidiger in München für Geldwäsche

Gesetzesreform zur Bekämpfung der Geldwäsche

Es gibt wieder Neuigkeiten um das Thema Geldwäsche. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Geldwäsche erfolgreich zu bekämpfen. Deutschland setzt derzeit die am 2. Dezember 2018 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2018/1673 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um. Die Richtlinie legt Mindestvorschriften fest und ist bis zum 3. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen. Hierfür wurde am 14. Oktober 2020 der Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet. Letztendlich ist eine effektive Verfolgung und Ahndung von Geldwäsche das Ziel der Politik. 

Anzahl der Vorwürfe der Geldwäsche werden zukünftig steigen  

Bei der Geldwäschebekämpfung war bisher das Hauptaugenmerk auf die organisierte Kriminalität sowie den Terrorismus gerichtet. Davon kann nunmehr nicht mehr die Rede sein. Durch die anstehende Reform wurde der Anwendungsbereich der Regelung zur Bekämpfung der Geldwäsche ausgeweitet. Insbesondere werden zukünftig mehr Fälle als Geldwäsche qualifiziert, als das bisher der Fall war. Während nach der alten Gesetzeslage, nur bei bestimmten Vortaten eine Geldwäsche angenommen wurde, so wird der Anwendungsbereich künftig erweitert. Nach neuem Recht kann dann jede Straftat Vortat einer Geldwäsche sein. Das bedeutet, dass Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung zukünftig taugliche Vortaten der Geldwäsche sind. Dies gilt auch dann, wenn diese nicht gewerbsmäßig oder durch eine Bande begangen wurden. Dogmatisch kann man dann wohl die Geldwäsche mit der Hehlerei vergleichen.

Die neuen Sanktionen bei Geldwäsche

Zukünftig drohen bei Geldwäsche in der Regel höhere Strafen. Nicht zu unterschätzen ist im Zusammenhang mit der Geldwäsche auch die Vermögensabschöpfung. Diese wird immer mehr ein effektives Instrument der Justiz, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.

Der Strafverteidiger empfiehlt: Vorsicht bei leichtfertigem Handeln!

Nicht zu unterschätzen ist die Strafbarkeit bei leichtfertigem Handeln. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes handelt leichtfertig, wer sich in krasser Weise über die gebotene Sicherheit hinwegsetzt. Es ist in Zukunft bei dieser Alternative mit mehr Verurteilungen zu rechnen. Täter müssen dann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. Aufgrund der Gesetzesänderung ist besondere Vorsicht geboten. Kontaktieren Sie im Verdachtsfall sofort einen versierten Strafverteidiger, bevor es zu spät ist. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleitet.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier

Rechtsanwalt Salvatore Barba aus München übernimmt bundesweit bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche Strafverteidigungen. Nehmen Sie hier Kontakt auf!