UN Kaufrecht

UN Kaufrecht im Exportgeschäft

Rechtsanwalt für CISG in München

Suchen Sie einen Rechtsanwalt der im internationalen Kaufrecht bzw. UN-Kaufrecht sattelfest ist? Exportgeschäft kann ein sehr sensibles Unterfangen sein. Exportorientierten Unternehmen ist es oft nicht bewusst, dass sie sich bei ihrer Geschäftstätigkeit mit dem sog. UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrecht oder auf Englisch „United Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG“ genannt) auseinandersetzen müssen. Den Vertragstext finden Sie mit einer englischen Übersetzung hier. Wer grenzüberschreitend ein- oder verkauft muss immer damit rechnen, dass die abgeschlossenen Verträge dem CISG unterliegen. Dieses gilt mittlerweile in 89 Staaten. Das CISG kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Warenaustausch zwischen Unternehmen stattfindet, die ihren Sitz in den Vertragsstaaten haben, sofern die Anwendung des UN-Kaufrechts nicht explizit ausgeschlossen wurde.

Zudem verkennen viele, dass das CISG Teil des deutschen Zivilrechts ist. Das UN-Kaufrecht regelt hauptsächlich das Zustandekommen von Verträgen sowie die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Sofern das UN-Kaufrecht keine Regelung vorsieht, muss auf die allgemeinen Regelungen des nationalen Rechts zurückgegriffen werden.

Viele Unternehmen scheuen davor zurück, sich mit den Vor- und Nachteilen des UN-Kaufrechts auseinanderzusetzen. Das UN-Kaufrecht wird häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von deutschen Unternehmen standardmäßig zugunsten der Regeln des BGB und HGB ausgeschlossen. Dabei bietet das sog. Wiener Kaufrecht im grenzüberschreitenden Warenverkehr unter Umständen erhebliche Vorteile gegenüber dem nationalen Recht. Dies muss man allerdings in jedem Einzelfall prüfen.

Wir informieren Sie gerne über die Vor- und Nachteile des UN-Kaufrechts und beraten Sie, ob eine Einbeziehung des UN-Kaufrechts in Ihren Verträgen sinnvoll ist oder nicht. Nehmen Sie für nähere Informationen hier zu uns Kontakt auf.