Barba & Partner Rechtsanwälte aus München berät im Immobilienrecht

Immobilien in Deutschland und Italien

Rechtsanwalt in München für Immobilienrecht

Ihre Immobilie in Deutschland

Es gibt praktisch kein Hausbau ohne Baumangel. Immer wieder berücksichtigen Bauherren dies beim Bau eines Eigenheimes nicht. Das böse Erwachen kommt, wenn man die wirtschaftlichen Folgen der Baumängel zu spüren bekommt.

Rechtsanwalt in München für Immobilien in Italien

Ihre Immobilie in Italien

Viele Menschen träumen von einem Haus in Italien. Das Haus am Lago Maggiore oder am Gardasee sowie das Landhaus in der Toskana sind oft der Traum vieler Italienliebhaber. Ob Ferienimmobilie, Altersresidenz oder zweiter Wohnsitz, es gilt die im Ausland geltenden Gesetze zu beachten. ​

Rechtsanwalt in München für 1-Euro-Häuser

1-Euro-Häuser in Italien

Immer mehr Gemeinden in Italien bieten 1-Euro-Immobilien an. Hierbei gilt es besondere Vorsicht walten zu lassen. Solche Immobilien müssen renoviert werden. Das geht nur mit Unternehmen vor Ort. Interessenten unterschätzen die Infrastruktur solcher Gemeinden. Mit der richtigen Betreuung können oft auch in besser gelegenen Gebieten auf dem Immobilienmarkt Schnäppchen gefunden werden.

Unsere Beratungsangebot für ihr Immobilienprojekt

In Zeiten niedriger Zinsen ist der Kauf einer Immobilie mehr denn je attraktiv. Dies gilt nicht nur bei der Geldanlage in Immobilien oder der Durchführung eines Bauprojektes, sondern auch bei der Verwirklichung des Traums vom Eigenheim. Viele Investoren zieht es in die Zentren Berlin, München, Frankfurt, Köln, Düsseldorf. Daneben hat der Boom seit Langem auch die Einzugsgebiete der Metropolen erreicht. Mittlerweile werden z.B. in den Landkreisen Miesbach, Rosenheim und Bad Tölz Preise aufgerufen, die man vor 10 Jahren nicht für möglich gehalten hätte.

Immobilienbesitzer verfolgen nicht nur die Werterhaltung, sondern auch die Wertschöpfung als Ziel ihres Investments. Nicht selten wird dabei übersehen, dass eine Immobilie nicht zwangsläufig ein gutes Investment ist. Es gilt, den Deal wirtschaftlich und rechtlich genau zu prüfen. Das Immobilienrecht umfasst eine Vielzahl von Vorschriften des öffentlichen und des privaten Rechts. Hier blickt nur der Fachmann durch. Wegen der hohen Sachwerte muss rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt dringend empfohlen werden.

Das private Immobilienrecht

Im Privatrecht wird das Immobilienrecht in erster Linie durch folgende Rechtsgebiete geregelt:

  • Das Immobilienkaufvertragsrecht
  • Das Recht der Kreditsicherheiten
  • Das Beurkundungsgesetz
  • Die Grundbuchordnung
  • Das Erbbaurechtsgesetz
  • Das Maklerrecht
  • Das Wohnungsvermittlungsgesetz
  • Die Makler- und Bauträgerverordnung
  • Das Wohnraummietrecht
  • Das Gewerberaummietrecht
  • Die Betriebskostenverordnung
  • Das Pachtrecht
  • Das Wohnungseigentumsgesetz

Fast alle Vorgänge, welche die Übertragung und Belastung von Immobilien betreffen, erfolgen durch Notarvertrag.

Das öffentlich-rechtliche Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst im öffentlichen Recht folgende Rechtsgebiete:

  • Das Maklerrecht der Gewerbeordnung
  • Das Baugesetzbuch
  • Die Landesbauordnungen der Bundesländer
  • Die Energiesparverordnung
  • Das Steuerrecht

Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften dienen natürlich der Regelung des Verhältnisses zwischen Bauherren bzw. Immobilieneigentümern und den staatlichen Institutionen bzw. der Allgemeinheit.

Unsere anwaltliche Expertise – Ihr wirtschaftlicher Nutzen! 

Immobilienerwerber unterschätzen oftmals die großen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich bei Beratung durch einen Fachmann ergeben. Dies betrifft aufgrund der hohen Immobilienwerte zwangsläufig auch das Einsparpotential. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Immobilienkäufer beim Erwerb von Immobilien. Sofern der Erwerb über eine Zwangsversteigerung erfolgen soll, ist die Begleitung durch einen Rechtsanwalt ebenso empfehlenswert.

Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.