Strafverteidigung in Bußgeldsachen

Bußgeld wegen Müll I Ordnungswidrigkeiten

Strafverteidigung wegen einer Ordnungswidrigkeit

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Was ist das Ordnungswidrigkeitenrecht?

Das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrechts, der sich mit Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften befasst, die nicht den Grad einer Straftat erreichen, aber dennoch gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht dient vor allem der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es ermöglicht eine schnelle und effiziente Reaktion auf weniger schwerwiegende Verstöße, ohne dass die strengeren Strafverfahrensregeln des Strafrechts zur Anwendung kommen müssen. Für Betroffene ist es dennoch von großer Bedeutung, die rechtlichen Möglichkeiten und Folgen eines Verstoßes zu kennen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand durch einen spezialisierten Strafverteidiger in Anspruch zu nehmen.

Während Straftaten, die zum Beispiel im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind, mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden können, werden Ordnungswidrigkeiten üblicherweise nur mit einer Geldbuße belegt. Geldbußen werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Bei verkehrsrechtlichen Verstößen können Geldbußen im Fahreignungsregister (FAER), dem früheren Verkehrszentralregister, erfasst werden. Ein solcher Eintrag hat jedoch keine Auswirkungen auf das Führungszeugnis, welches vorrangig der Dokumentation von Straftaten dient.

Das Herzstück des Ordnungswidrigkeitenrechts bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), das die allgemeinen Grundsätze, Verfahrensweisen und Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten festlegt. Gesetze, die die Verhängung einer Geldbuße vorsehen, verweisen auf das OWiG, sofern in den Spezialgesetzen keine spezielleren Regelungen vorgesehen sind. Neben dem OWiG können spezifische Ordnungswidrigkeiten in einer Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen definiert sein, wie beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Verkehrsdelikte, im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Umweltdelikte oder in der Gewerbeordnung (GewO) für gewerberechtliche Verstöße.

Ordnungswidrigkeiten können von einer Vielzahl von Behörden verfolgt und geahndet werden, abhängig von der Art des Verstoßes. So sind beispielsweise die kommunalen Ordnungsämter für viele allgemeine Ordnungswidrigkeiten zuständig, während die Polizei Verkehrsordnungswidrigkeiten ahndet und Gewerbeaufsichtsämter für gewerbliche Ordnungswidrigkeiten verantwortlich sind.

Das behördliche Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten

Das Verfahren zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit beginnt in der Regel mit der Feststellung des Verstoßes durch die zuständige Behörde, gefolgt von einem Anhörungsverfahren, in dem der Betroffene Stellung nehmen kann. Viele Betroffene machen hier ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt Angaben, welche das Ordnungswidrigkeitenverfahren – in der Regel zum Nachteil des Betroffenen – beeinflussen. Viele Bußgeldbescheide werden erst aufgrund der unbedacht gemachten Angaben des Betroffenen erlassen. Es wird daher dringend empfohlen, ohne Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt keine Angaben zu machen. Üblicherweise besteht vor einer Stellungnahme immer die Möglichkeit Akteneinsicht zu beantragen, um danach gegebenenfalls eine schriftliche Stellungnahme über den Verteidiger abzugeben. Die Behörde entscheidet danach auf der Grundlage der vorliegenden Beweise über die Erteilung eines Bußgeldbescheides. 

Ergeht ein Bescheid, so kann der Betroffene gegen diesen innerhalb der gesetzlichen Frist formgerecht Einspruch einlegen. Die Behörde prüft auf den Einspruch hin den Bußgeldbescheid noch einmal. Sofern sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält und nicht zurücknimmt, kommt es in der Folge in der Regel zu einem gerichtlichen Verfahren.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Das Hauptsacheverfahren vor Gericht

Wird der Bußgeldbescheid nach einem form- und fristgemäßen Einspruch aufrechterhalten, so übermittelt die Behörde die Akten der Staatsanwaltschaft, die nach Prüfung der Sach- und Rechtslage vor Übermittlung der Akten an das örtlich zuständige Amtsgericht entscheidet, ob sie das Verfahren einstellt oder noch weitere Ermittlungen durchführt. Der Betroffene hat selbstverständlich das Recht auf rechtliches Gehör. Dabei kann er auch Beweismittel einbringen und Zeugen benennen. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt sind hierbei entscheidend für den Ausgang.

Die Verteidigung in Bußgeldsachen 

Eine professionelle Verteidigung in Bußgeldsachen beginnt mit einer umfassenden Analyse des Falls, der Vorwürfe und der Beweislage. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Kenntnis der Akte.

Die Verteidigung in Bußgeldsachen verfolgt immer das Ziel, die Rechtsposition des Betroffenen bestmöglich zu vertreten und zu stärken.

Im Folgenden werden Kernaspekte und Ziele einer professionellen Verteidigung dargestellt:

1. Analyse des Bußgeldbescheids: Die Überprüfung des Bußgeldbescheids auf formelle und materielle Richtigkeit ist essenziell. Formfehler oder Unstimmigkeiten können bereits eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie begründen.

2. Prüfung der Beweislage: Eine genaue Analyse der Beweismittel, wie Messprotokolle bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Zeugenaussagen, ist entscheidend. Nicht selten finden sich hier Ansatzpunkte für Einwendungen.

3. Einspruch einlegen: Falls Unstimmigkeiten oder Verteidigungschancen bestehen, wird ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Dies muss innerhalb einer Frist von in der Regel zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids geschehen.

4. Verhandlungsstrategie entwickeln: Basierend auf der rechtlichen und sachlichen Analyse wird eine Strategie für das weitere Vorgehen entwickelt. Dazu kann die Vorbereitung auf eine mündliche Verhandlung gehören, ebenso wie das Verfassen von Schriftsätzen, die die Position des Mandanten darlegen.

5. Ziele der Verteidigung: Die Ziele können variieren, je nach Situation und Interessen des Mandanten. Mögliche Ziele sind:

  • Die vollständige Aufhebung des Bußgeldbescheids,
  • Die Reduzierung der Geldbuße,
  • Die Vermeidung von Nebenfolgen wie Fahrverboten oder Punkten im Fahreignungsregister,
  • Die Vermeidung eines Eintrags im Fahreignungsregister oder in anderen Registern.

6. Vertretung vor Gericht: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist die professionelle Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt entscheidend. Dieser kann die rechtlichen Argumente vorbringen, Beweisanträge stellen und insgesamt die Interessen seines Mandanten effektiv vertreten.

Eine professionelle Verteidigung setzt somit auf eine gründliche Fallanalyse, eine strategisch durchdachte Vorgehensweise und eine kompetente Vertretung der Mandanteninteressen. Ziel ist es immer, das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen, sei es durch Verfahrenseinstellung, eine Reduzierung der Sanktionen oder die erfolgreiche Abwehr unberechtigter Vorwürfe.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Haben Sie von der Polizei oder einer Ordnungsbehörde einen Anhörungsbogen erhalten? Wurden Sie persönlich zu einer Stellungnahme aufgefordert? Rechtsanwalt Salvatore Barba verteidigt Betroffene in Bußgeldsachen. Für weitere Informationen nehmen sie hier Kontakt auf.