Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 30.04.2021 beendet Geschäftsführer und Vorstände riskieren Strafverfahren und persönliche Haftung Die Insolvenzantragspflicht in Deutschland In Deutschland muss gemäß § 15a InsO beim zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, sofern eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ziel der gesetzlichen Regelung des § 15a InsO ist der Schutz […]