Rechtsanwälte aus München helfen wenn sie gekündigt wurden
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Stressfreie Einreichung einer Kündigungsschutzklage innerhalb eines Werktages!**
Die Online Kündigungsschutzklage soll Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte unterstützen. Es wird dringend empfohlen, eine Kündigungsschutzklage durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beim Arbeitsgericht einzureichen.
* Bitte beachten Sie, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden muss. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als akzeptiert.
** Eine Kündigungsschutzklage kann nur eingereicht werden, wenn alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen.
*** Die Online Kündigungsschutzklage wird nach Erhalt aller erforderlichen Informationen und Unterlagen durch uns über beA beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht.
Wichtiger Hinweis nach § 12a ArbGG: In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. Gleiches gilt für anwaltliche Kosten, die bei der außergerichtlichen Rechtsverfolgung entstehen. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir unseren Mandanten dringend eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auch das Arbeitsrecht abdeckt.



Sie können sich ortsunabhängig von uns beraten und vertreten lassen. Wir begleiten bundesweit Ihre Kündigungsschutzklage, ohne dass Ihnen daraus Zusatzkosten entstehen. Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist unkompliziert und ohne Anwaltsbesuch möglich. In der Regel ist sogar die Teilnahme an einer Gerichtverhandlung vor dem Arbeitsgericht entbehrlich. Die Kommunikation erfolgt auf Wunsch per E-Mail, WhatsApp, Telegram, Telefon, Fax und Post. Ein Kündigungsschutzprozess wird nach den gesetzlich festgesetzten Mindestgebühren abgerechnet. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses. Gerne bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an, sofern Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses nicht übernimmt. Bei Bedürftigkeit beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe.