Online-Scheidung durch Rechtsanwälte aus München - bundesweit
Scheidung Online - Einfach, schnell und günstig
Stressfreie Einreichung der Scheidung innerhalb eines Werktages!*
* Ein Scheidungsantrag kann erst dann eingereicht werden, wenn alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen.



Sie können sich ortsunabhängig von uns beraten und vertreten lassen. Wir begleiten bundesweit Ihre Scheidung, ohne dass Ihnen daraus Zusatzkosten entstehen. Eine Scheidung ist auch ohne Anwaltsbesuch möglich. Die Kommunikation erfolgt auf Wunsch per E-Mail, WhatsApp, Telegram, Telefon, Fax und Post. Die Scheidung wird nach den gesetzlich festgesetzten Mindestgebühren abgerechnet. Gerne bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Bei Bedürftigkeit beantragen wir für Sie Verfahrenskostenhilfe.
Das sollten Sie über Online-Scheidungen wissen:
Die Besonderheiten einer Online-Scheidung
Wenn wir hier für Sie eine Online-Scheidung anbieten, so handelt es sich dabei um eine Scheidung, bei der die Kommunikation mit uns als Ihre Rechtsanwälte über Videokonferenz, E-Mail, Online-Formular, Telefon, WhatsApp, Telefax oder Brief erfolgt. Ein persönlicher Termin beim Anwalt ist entbehrlich. Auch wenn Sie sich online scheiden lassen, so ist das persönliche Erscheinen der Ehepartner vor dem Amtsgericht grundsätzlich erforderlich. Nur in Ausnahmefällen kann eine Scheidung vollständig ohne Termin beim Amtsgericht erfolgen.
Eine Online-Scheidung ist für einvernehmliche Scheidungen besonders geeignet
Eine Online-Scheidung eignet sich insbesondere für Eheleute, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen.
Die Kosten einer Online-Scheidung
Sofern keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, berechnen sich die Gebühren und das Honorar der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerichtskosten werden aufgrund des Gerichtskostengesetz (GKG) ermittelt. In beiden Fällen wird bei der Ermittlung der Höhe von Gebühren, Honorar und Gerichtskosten der Wert des Verfahrens zugrunde gelegt. In gerichtlichen Verfahren sind die gesetzlich vorgesehenen Gebühren Mindestgebühren. Das bedeutet, dass ein Rechtsanwalt die Dienstleistung nicht für ein geringeres Anwaltshonorar anbieten darf.