Steuerhinterziehung über Amazon Marketplace

Amazon Marketplace und Umsatzsteuer

Das deutsche Finanzamt macht Jagd auf ebay und Amazon Händler

Verkaufen Sie über Amazon Marketplace oder ebay in Deutschland Waren? Dann sollten Sie diesen Artikel genau lesen

Steuerhinterziehung über Amazon Marketplace

Das Problem mit dem Amazon Marketplace und ebay

Bis Anfang 2020 war nicht klar, wer bei Verkauf von Waren auf Amazon Marketplace in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist. Es war bis dato nicht höchstrichterlich entschieden, ob Amazon selbst oder der Amazon Marketplace-Händler steuerpflichtig war. Man muss an dieser stelle darauf hinweisen, dass diese steuerrechtliche Beurteilung letztlich auch für Händler, die Waren auf ebay verkaufen, gilt. 

Das Urteil des Bundesfinanzhofes

Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss vom 29. April 2020 festgestellt, dass Händler, die Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe Sàrl (Amazon) im Rahmen des Modells „Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon“ (auch „fulfillment by amazon“ bzw. „Paneuropäischer Versand durch Amazon“) an deutsche Endkunden verkaufen, unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind. Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers ist nicht Amazon, sondern der Endkunde, der die Lieferung bestellt hat und erhält.

Voraussetzungen für die Umsatzsteuerpflicht in Deutschland

Das Umsatzsteuerrecht ist in Europa vereinheitlicht. Danach ist ein ausländisches Unternehmen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Belieferung von Kunden in Deutschland oder anderen Ländern aus einem deutschen Warenlager
  • Überschreiten der Lieferschwelle von 100.000 € (§ 3c UStG)
  • Verzicht auf die Anwendung der Lieferschwelle für Deutschland

Wo ist die Umsatzsteuer zu zahlen?

Vielen Händlern, die über Amazon Marketplace deutsche Kunden beliefern, bekommen oft nicht mit, dass sie im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig werden. Man muss ehrlicherweise sagen, dass dies verwundert. Schließlich ist das Umsatzsteuerrecht in den EU-Staaten angeglichen. Die vorbezeichneten Parameter gelten insofern in allen EU-Staaten. Was in Deutschland zur Umsatzsteuerpflicht gilt, ist auch in Italien zu berücksichtigen. Dabei wird trotzdem die Umsatzsteuer oft auch für die Waren, die fürs Ausland bestimmt sind, im eigenen Land abgeführt. 

Die Kontrolle durch das deutsche Finanzamt

Das deutsche Finanzamt holt zu jedem Marketplace-Händler sog. Kontrollmitteilungen ein, mit welchen dann die in Deutschland getätigten Umsätze mit den in Deutschland gemeldeten Umsätzen verglichen werden. Stimmen die Parameter nicht überein, so ist auf die in Deutschland verkauften Waren nachträglich in Deutschland Umsatzsteuer zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Händler fälschlicherweise im eigenen Land auf die Waren bereits die Steuer abgeführt hat. Der deutsche Fiskus ist in diesem Punkt sehr sorgfältig, so dass Betroffene nicht darauf hoffen sollten, dass sie durch das Raster fallen.

Die Folgen für Unternehmen

Für die Unternehmen hat diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes den Nachteil, dass gegebenenfalls auf die verkauften Waren doppelt Umsatzsteuer zu zahlen ist. Der deutsche Fiskus leitet oftmals erst nach vielen Jahren steuerstrafrechtliche Verfahren ein, so dass gegebenenfalls im eigenen Land bezahlte Umsatzsteuer nicht mehr zurückgeholt werden kann. Unternehmen unterschätzen oft die lange Verjährung, so dass schließlich am Ende das böse Erwachen kommt. Die betroffenen Unternehmen sind dann vielleicht schon liquidiert, so dass unter Umständen, trotz der ursprünglich beschränkten Haftung, Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Steuerschulden haften. Der Handlungsspielraum wird mit der Zeit immer kleiner, so dass schließlich zur Haftung wenig Alternativen hat.  

Die Folgen für Geschäftsführer

Für die Geschäftsführer der Unternehmen gibt es ebenso Nachteile, die nicht unerheblich sind.

  • Der Geschäftsführer haftet gegenüber dem deutschen Staat für die Abführung der Umsatzsteuer persönlich, unabhängig davon, ob das von ihm geführte Unternehmen haftungsbeschränkt ist.
  • Gegen den Geschäftsführer wird ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. In der Folge droht, je nach Höhe der nicht gezahlten Umsatzsteuer, in Deutschland Haft.

Unsere Empfehlung

Es wird dringend empfohlen, sich zeitnah an einen deutschen Steuerberater sowie an einen deutschen Rechtsanwalt zu wenden, um die eigene Geschäftstätigkeit aus der deutschen Perspektive beleuchten zu lassen. Ein Steuerstrafverfahren kann so im Voraus vermieden werden. Nur eine frühzeitige Verteidigung ist effektiv. Rechtsanwalt Salvatore Barba hat bereits mehrfach ausländische Amazon Marketplace-Händler in deutschen Steuerstrafverfahren verteidigt. In den meisten Fällen konnten die Verfahren mit der richtigen Strategie eingestellt werden. Sollten Sie bereits ein Schreiben vom deutschen Finanzamt erhalten haben, so nehmen Sie möglichst schnell hier mit uns Kontakt auf, damit wir sie bestmöglich anwaltlich beraten und verteidigen können.