In diesem Beitrag erhalten Sie wichtige Informationen für den Fall einer Zustellung eines deutschen Strafbefehls im Ausland. Die Auslandszustellung hat im Gegensatz zur Zustellung eines Strafbefehls in Deutschland einige Besonderheiten, die wir hier aufzeigen wollen.
Auslandszustellung eines deutschen Strafbefehls
Wenn Sie im Ausland leben und Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens in Deutschland sind, kann die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten notwendig sein. Für die deutschen Ermittlungsbehörden ist es wichtig, dass an den Beschuldigten Zustellungen erfolgen können. Die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten geschieht oft auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nach einer vorläufigen Festnahmen. So kann der Beschuldigte oftmals eine Untersuchungshaft vermeiden.
Die Ursache einer unzulässigen Zustellung
In solchen Fällen erhalten Beschuldigte häufig ein Formular, auf dem Justizangestellte beim Amtsgericht oder Polizeibeamte als Zustellungsbevollmächtigte aufgeführt sind. Beschuldigte willigen in der Regel in dieses Vorgehen ein, da ihnen hierzu geraten wird. Dabei geht es den Ermittlungsbehörden nur darum, z.B. die Zustellung eines deutschen Strafbefehls im Ausland zu gewährleisten. Oftmals haben Beschuldigte während einer vorläufigen Festnahme keinen rechtlichen Beistand durch einen Strafverteidiger, der so ein Vorgehen verhindern würde.
Beschuldigtenrechte bei einer Auslandszustellung
In einer neuen Entscheidung hat das Landgericht Heilbronn in einem Beschluss vom 14. November 2022 (2 Qs 91/22) festgestellt, dass diese Praxis unzulässig ist. Insbesondere verstößt ein solches Vorgehen gegen den Richtervorbehalt des § 132 Abs. 2 StPO, wenn keine unmittelbare Gefahr im Verzug besteht. Das bedeutet, dass die Anordnung zur Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten nicht allein durch die Staatsanwaltschaft erfolgen darf. Die Entscheidung ist auch richtig, da Beschuldigte bei der Zustellung eines deutschen Strafbefehls im Ausland allein aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse besonders schützenswert sind.
Beginn der Einspruchsfrist Auslandszustellung
Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei der Zustellung eines deutschen Strafbefehls im Ausland die Frist für den Einspruch gegen einen Strafbefehl erst dann zu laufen beginnt, wenn der Angeklagte tatsächliche Kenntnis von diesem hat (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2020 (C-615/18)). In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Strafbefehle Beschuldigten erst nach Ablauf der Einspruchsfrist zugestellt wurden. Dies führte dazu, dass Beschuldigte ihre Rechte nicht mehr oder nur eingeschränkt wahrnehmen konnten. Es ist daher von großer Bedeutung, rechtzeitig und angemessen auf solche Situationen zu reagieren.
Unser Tipp:
In einem Ermittlungsverfahren sollten Beschuldigte so früh wie nur möglich einen versierten Strafverteidiger beauftragen. Bei einer vorläufigen Festnahme sollten Beschuldigte darauf bestehen, einen Anwalt ihrer Wahl kontaktieren zu dürfen.
Bei Fragen oder rechtlicher Unterstützung steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir empfehlen Beschuldigten, die es mit einer Zustellung eines deutschen Strafbefehls im Ausland zu tun haben, mit uns Kontakt aufzunehmen. Nähere Informationen zum deutschen Strafbefehlsverfahren finden Sie hier.