Anwalt Rosenheim

Die Tagessatzhöhe im Strafverfahren

Die Ermittlung der Tagessatzhöhe im Strafverfahren

Der Tagessatz bei Geldstrafen

Anwalt Rosenheim

Das Amtsgericht Rosenheim zur Ermittlung der Tagessatzhöhe bei Geldstrafen

Die Ermittlung der Tagessatzhöhe führt im Strafverfahren immer wieder zu Diskussionen über die Angemessenheit. Amtsgerichte tendieren dazu, in Verurteilungen und Strafbefehlen bei der Ermittlung der Höhe des Tagessatzes grundsätzlich einen Betrag von mindestens 15 Euro anzusetzen. Oft wird pauschal sogar ein Tagessatz von 40 Euro angesetzt. Dies erscheint nicht immer angemessen und gerechtfertigt. 2006 gab es am Amtsgericht Rosenheim zur Ermittlung der Tagessatzhöhe ein interessantes Urteil.

Welcher Zeitpunkt ist bei der Ermittlung der Tagessatzhöhe relevant?

Abzustellen ist auf den Zeitpunkt des Urteilsausspruchs. Davon kann ein Gericht in begründeten Ausnahmefällen selbstverständlich abweichen. 

Wonach bemisst sich der Tagessatz?

Die Tagessatzhöhe beurteilt sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten. Das Gericht berücksichtigt also erst einmal alle Einnahmen des Angeklagten. Hingegen werden nicht alle Ausgaben bei der Ermittlung des angemessenen Tagessatzes ermittelt. Das Gericht kann aber auch das Vermögen des Angeklagten berücksichtigen. 

Was gehört zu den wirtschaftlichen Verhältnissen?

Bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auf das sog. Nettoeinkommensprinzip abzustellen. Dabei umfasst das Einkommen neben den Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit alle sonstigen Einkunftsarten. Das können z.B. Mieteinkünfte oder sein. Einkünfte können aber auch sog. Naturalbezüge wie Gutscheine oder Mietanteile sein.

Bei den Ausgaben wird unterschieden. Es gibt durchaus Ausgaben, die bei der Ermittlung der Tagessatzhöhe vom Einkommen nicht abgezogen werden. Unterhaltszahlungen werden z.B. berücksichtigt. Bei Darlehen schaut ein Gericht genauer hin. Zahlt ein Angeklagter ein Darlehen ab, welches er für den Erwerb eines Fahrzeugs aufgenommen hat, so kommt es darauf an, ob das Fahrzeug angemessen ist und ob das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigt wird. 

Wird bei der Ermittlung der Tagessatzhöhe zwischen armen und reichen Angeklagten unterschieden?

Durch das System der Tagessätze zahlt bei einer Geldstrafe grundsätzlich ein Angeklagter, der ein hohes Einkommen hat, trotz gleicher Anzahl von Tagessätzen eine höhere Geldstrafe als jemand, der ein geringes Einkommen hat. Geldstrafen treffen dennoch aufgrund des Nettoeinkommensprinzips Menschen, die nahe am Existenzminimum leben, härter als normal oder gut Verdienende. Das Gericht kann vor diesem Hintergrund diese systembedingte Härte durch Senkung der Tagessatzhöhe ausgleichen.

Wie weit kann ein Gericht die Tagessatzhöhe absenken oder erhöhen?

Ein Tagessatz beträgt mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro. Wie viele andere Gerichte auch, hat das Amtsgericht Rosenheim bereits mehrfach die Tagessatzhöhe von 15 Euro auf 5 Euro reduziert (z.B. AG Rosenheim, Urteil vom 16.11.2006 – 1 Cs 220 Js 7064/06). 

Wie hoch kann eine Geldstrafe mindestens oder maximal sein?

Die Anzahl der Tagessätze beträgt mindestens fünf und, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze. Das bedeutet, dass die geringste Geldstrafe in Deutschland fünf Euro und die höchste 10,8 Millionen Euro beträgt.

Angeklagte sollten sich auch bei Strafbefehlen und Geldstrafen durch einen Anwalt vertreten lassen 

Es lohnt sich, wenn man sich bei einem Strafverfahren von einem spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger vertreten lässt. Man darf dabei nicht vergessen, dass eine Geldstrafe nichtsdestotrotz eine Strafe ist und diese wirtschaftlich dem Angeklagten auch weh tun soll. In der Vergangenheit waren wir oft in der Lage, die von der Staatsanwaltschaft in Strafbefehlen angesetzte Tagessatzhöhe anzugreifen, was dann am Ende zu einer erheblichen Reduzierung der Geldstrafe geführt hat. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf, sofern Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben jahrelang regelmäßig Mandanten vor dem Amtsgericht Rosenheim vertreten und verteidigt. Die Rechtsanwaltskanzlei hat über 15 Jahre lang ihren Hauptsitz in Rosenheim gehabt.