Rechtsanwalt in München für Internationales Zivilprozessrecht

Internationales Zivilprozessrecht

Internationales Zivilverfahrens- und Zivilprozessrecht

Rechtsanwalt in München für Internationales Zivilprozessrecht

Das Internationale Zivilverfahrensrecht regelt unter anderem die internationale Zuständigkeit von Gerichten und anderen Behörden, die Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Das Internationale Zivilverfahrensrecht wurde in den letzten Jahren durch mehrere Verordnungen des Europäischen Parlaments in Brüssel vereinheitlicht. Wichtig sind dabei insbesondere die EuGVVO (bzw. Brüssel I-VO) und die Brüssel IIa-VO für die internationale Zuständigkeit , die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über den Europäischen Vollstreckungstitel, die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 über das Europäische Mahnverfahren sowie die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung von Schriftstücken und die Bestimmungen über das Europäische Bagatellverfahren.

Die EuGVVO wurde am 10. Januar 2015 von der VO (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl L 351, S. 1, kurz „Brüssel Ia-VO“) ersetzt und aufgehoben.

Unternehmen haben die Möglichkeit, im internationalen Geschäftsverkehr zu vereinbaren, welches Gericht für Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen zuständig ist. Eine solche Regelung muss bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Hierdurch vermeiden Unternehmen, sich bei einer Streitigkeit vor einem Gericht im Ausland wieder zu finden mit der Folge, dass unter erheblichen Mehrkosten auf der Grundlage ausländischen Rechts entschieden wird.

Denken Sie bei der Vertragsgestaltung an die internationale Zuständigkeit!

Fehler bei der Vertragsgestaltung münden oftmals in kostspieligen Prozessen, bei denen nationale Gerichte über ausländisches Recht entscheiden müssen. Wenn dann das Vertragswerk in englischer Sprache abgefasst ist, so ist das Chaos vor Gericht perfekt. In solchen Fällen ist es üblich, dass sich Richter auf Kosten der Parteien die Rechtskenntnisse im ausländischen Recht über Sachverständigengutachten einbringen. Kostenvorschüsse in fünfstelliger Höhe sind dabei nicht ungewöhnlich. Andererseits können sich die Kosten eines Gerichtsstreits im Ausland durch Übersetzung der bei Gericht einzureichenden Unterlagen schnell verdreifachen.

Barba & Partner Rechtsanwälte unterstützt exportorientierte Unternehmen. Der Nutzen einer Gerichtsstandsvereinbarung wird im Einzelfall geprüft und die für Ihr Unternehmen perfekte Lösung wird formuliert. Nähere Informationen erhalten Unternehmen hier.